Vorherige Kostenübernahme fordern

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Zitat


    Original von Crocket:
    aus alledem folgt: Lumbalpunktionen sind ambulant erbringbar.


    So pauschal ist diese Wunschvorstellung und/oder Behauptung nicht zutreffend.

    „Die Autorengruppe ist nach ausführlicher Diskussion zu der Meinung gelangt, dass die Entscheidung über den organisatorischen Rahmen der Punktion (stationär versus ambulant) immer individuell erfolgen muss. Die Entscheidung muss unter ethischen Gesichtspunkten potenzielle Gesundheitsrisiken für den Patienten gegen wirtschaftliche Überlegungen abwägen und berührt damit die Entscheidungsfreiheit ärztlichen Handelns. Aus diesem Grund kann es dazu keine Leitlinienempfehlung geben.
    Zu den Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen, zählen beispielsweise:
    Akuizität und Schwere des Krankheitsbildes
    Notwendigkeit zeitnaher therapeutischer Interventionen (auch fakultativ!)
    Individuelle Disposition des Patienten (Kopfschmerzanamnese, BMI, Alter, Geschlecht, vorbestehender postpunktioneller Kopfschmerz)
    Technische Faktoren (zeitnahe Liquoruntersuchung)“


    http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/030-107.htm


    Gruß

    E Rembs

  • Moin

    Zitat


    Original von Crocket:
    aus alledem folgt: Lumbalpunktionen sind ambulant erbringbar. Wenn es im Umkreis keine andere Versorgungsmöglichkeit gibt, als das nicht zugelassene KH, dann müssen sich KH und Kasse treffen, um die Versorgung und Vergütung zu verhandeln.

    Blieben die Möglichkeiten:
    1. ambulant machen und nicht bezahlt bekommen
    2. stationär machen und nicht bezhalt bzw. gestirchen bekommen
    3. nicht mehr machen.

    Es kann doch nicht im Ernst verlangt werden, dass man für derartige Routinediagnostik jeden Einzelfall im Vorfeld aushandelt. Ein gemeinsames Vorgehen der Kasse ist meistens nicht zu erwirken.
    Es kann auch nicht gefordert werden, dass Leisutngen ohne Vergütung erbracht werden.

    Also muß man m.E. den Magel zulassen. Entweder findet sich einer, der es macht, oder es entsteht patientenseitg Druck, dann löst sich das Problem meistens schnell auf.

    In Akutfällen ist die stationäre Versorgung i.d.R. ohnehin indiziert. Bei anderen Patienten muß der Leistung auch Geld folgen, sonst muß die Leistung auf dei Dauer unterbleiben.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Neuroline,

    auch wir haben wohl den selben Gutachter, der viele, viele Praxen kenne, in der nicht nur die LP, sondern auch die gesamte komplexe Diagnostik drumherum problemlos ambulant möglich sei. Im Internet gibt es Listen von Praxen, die die LP als ambulante Leistung anbieten. Komischerweise tauchen diese Praxen dann als Einweiser (u. a. zur LP) wieder bei uns auf.

    Wir haben dann den Kassen geschrieben, daß wir de facto niemanden kennten, der die LP ambulant durchführte und daß die komplexe Diagnostik ambulant nicht zu erhalten sei.

    Daraufhin haben wir nach mehrfacher telefonischer Besprechung der Problematik von einer Kasse eine Liste mit Praxen erhalten, die die entsprechenden Leistungen anböten. Neben einer einzigen neurologischen Praxis in Lübeck fanden sich auf der Liste sieben Internisten in Lübeck sowie Neurologen in Kiel, Rendsburg und Flensburg. Erstaunlicherweise fand sich auf der Liste ebenso die Privatambulanz des Ordinarius für Hämatologie/Onkologie, aber nicht die des Neurologen. Wir werden diesen Zettel nun den Versicherten der Kasse übergeben und über die Entscheidung der Kasse informieren. Schauen wir mal.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:

    Genau dies ist das Problem. Warum schicken Sie die Patienten nicht mit der Anfrage der Kostenübernahme vorher zum MDK? Dann erst wäre für alle Beteiligten Klarheit geschaffen, ob die in Frage kommende Behandlung für notwendig erachtet und danach dann auch bezahlt wird. So, wie es jetzt ist, treten die Krankenhäuser immer in Vorleistung, ohne die Sicherheit, dass sie die Behandlung auch bezahlt bekommen.

    Dies finde ich eine sehr gute Idee, dann hätte MDK endlich mal eine Verantwortung für den Patienten und wird daher in den wenigsten Fällen eine ambulante Behandlung für erforderlich halten! Natürlich aus dem Grunde, dass die Patienten die für sie verantwortlich handelnden Ärzte verklagen können, sollte etwas schief gehen! Vom grünen Tisch aus kann man halt vieles bahaupten, wenn man nichts zu befürchten hat.

    Gruß
    Ordu