Hallo Jannis,
wie in einem anderen Thread neuerlich so schön formuliert wurde, gibt es medizinische Inhalte und Abrechnungsregelungen, wobei diese Größen nicht immer Schnittmengen haben ... Gerade die Kollegen, die wegen einer einzigen fehlenden Temperaturmessung den ganzen - z.T. 3.000 Euro schweren - komplexen Kode streichen, wollen nun den OPS-Katalog auslegen und das finden, was dort drin nicht explizit steht? Nö.
Wenn im Katalog steht: \"6-stündlicher (außer nachts) Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen\", dann ist /war die Dokumentation (in abrechnungstechnischem Sinne) nachts nicht verpflichtend. Noch einmal: es geht mir nicht um die medizinischen Inhalte. Im Übrigen kann jeder, der Stationsdienst macht, bestätigen, dass überwacht öfter wird, als dokumentiert.
Für jedes Jahr gibt es Regelwerke. Ab 2010 wäre der Einwand korrekt, aber eben nur dann.
Alles IMHO.
Gruß
GenS