Grüß Gott!
Habe folgendes Problem mit einer kleineren KK:
Pat wird mit schweren Hirninfarkt eingeliefert, da Pat alleinstehend und nicht mehr geschäftsfähig ist wird gerichtlich eine Betreuerin(Rechtsanwältin) bestellt!
Versuche den Pat innerhalb der oGVD in die Kurzzeitpflege zu entlassen, scheitern daran das die Betreuerin über Wochen nicht erreichbar ist!
Nach 28 Überliegertagen schafft die Betreuerin es dann den Pat. für GRB anzumelden!
Die KK fordert nun die Summe für die 28 Überliegertage zurück!
Laut MDK-Gutachten bestätigt dieses das die Betreuerin nicht erreichbar gewesen ist, gleichzeitig aber das der Pat. mediz. vertretbar innerhalb der oGVD hätte in die KZP entlassen werden können!
Wer hat Recht KK oder Klinik?
Wer kommt für die enstandenen Kosten auf?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
Gruß Kodercop