Vorgehensweise bei nicht geschäftsfähigen Pat!

  • Grüß Gott!
    Habe folgendes Problem mit einer kleineren KK:
    Pat wird mit schweren Hirninfarkt eingeliefert, da Pat alleinstehend und nicht mehr geschäftsfähig ist wird gerichtlich eine Betreuerin(Rechtsanwältin) bestellt!
    Versuche den Pat innerhalb der oGVD in die Kurzzeitpflege zu entlassen, scheitern daran das die Betreuerin über Wochen nicht erreichbar ist!
    Nach 28 Überliegertagen schafft die Betreuerin es dann den Pat. für GRB anzumelden!
    Die KK fordert nun die Summe für die 28 Überliegertage zurück!
    Laut MDK-Gutachten bestätigt dieses das die Betreuerin nicht erreichbar gewesen ist, gleichzeitig aber das der Pat. mediz. vertretbar innerhalb der oGVD hätte in die KZP entlassen werden können!
    Wer hat Recht KK oder Klinik?
    Wer kommt für die enstandenen Kosten auf?

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen!

    Gruß Kodercop

  • Hallo Kodercop,

    da haben Sie bzw. Ihre Klinik ja eine interessante Konstellation.

    Die Krankenkasse wird sich auf den rein medizinichen Aspekt berufen und Ihnen die Kosten der OGvD ablehnen. Und höchstwahrscheinlich werden Sie in den sauren Apfel beißen müssen.

    Was Ihnen bleibt: Versuchen Sie die entstanden Kosten der Betreuerin in Rechnung zu stellen, da diese schuldhaft die Verweildauer in die Länge gezogen hat. Hatte die Betreuerin denn keine Vertretung?

    Viel Glück!

    MfG

    DRG Troll

  • Hallo,

    haben Sie das so dokumentiert? Wie oft haben Sie versucht die Betreuerin zu erreichen? Haben Sie zwischendurch das Gericht über die Nichterreichbarkeit der Betreuerin informiert?

    Mit meiner naiven Logik, welche auf dem sogenannten gesunden Menschenverstand basiert, würde ich sagen, dass es Sinn und Zweck einer Betreuung ist, Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr treffen kann. Dazu ist es notwendig, dass der Betreuer erreichbar ist.

    Eine Nichterreichbbarkeit von immerhin einem Monat ist m.E. nicht zu entschuldigen. Wenn die RA im Urlaub war, ist ja ihr gutes Recht, hätte Sie die Betreuung nicht übernehmen dürfen.

    Ich würde mit der KK sprechen und um ein wenig Geduld bitten, und dann würde ich mit dem RA unseres Hauses sprechen, und prüfen lassen, ob und wie wir die Rechtsanwältin zur Kasse bitten können.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Zusammen,

    bei uns läuft es so: die Ärzte melden mir, der Pat. aus med. Sicht entlassen werden kann. Er kann sich zu Hause aber nicht selbst versorgen. Ich melde es der Kasse, natürlich sind auch die KZP, Heim oder was vergleichbares eingeleitet. Nur einmal hatte ich danach die OGVD Prüfung. Mit den angeforderten Unterlagen habe ich auch die EMail mit meine Meldung geschickt. Bin selber auf das Gutachten neugierig, denn wie kann die KK die OGVD prüfen, wenn die davon informiert ist, aus welchem Grund der Pat. noch bei uns ist? :d_gutefrage:

    Sobald ich GA erhalte, melde ich mich.

    Viele Grüße an Alle

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen!
    In meinem Fall ist aber so das nix eingeleitet wurde, da niemand für eine Unterschrift da war !
    Pat. geschäftsunfähig
    Betreuerin nicht erreichbar über 4 Wochen(keine Vertretung)
    Zu allem Überfluß hat der Pat nach Ende oGVD und REHA Termin noch Durchfälle durch Clostridien bekommen!
    Warum ist die Klinik nun in der Bringschuld, wir konnten ja nix in die Wege leiten!
    Pat. hätte privat die KZP nicht zahlen können!
    Kasse wartet auf Antrag für KZP mit Unterschrift, sonst keine Kostenzusage!
    KZP-Einheit will vorher Kostenübernahme
    neues Betreuungsverfahren hätte auch gedauert!
    Bei genehmigter KZP hätte doch die Pflegekasseabtl. der KK zahlen müssen!
    In meinen Augen versucht die KK Ihre Kosten auf dem Rücken des Pat. und Klinik zu schultern

    Gruß Kodercop

  • Guten Morgen Forum, guten Morgen Kodercop!

    zugegeben, der Fall ist etwas verzwickt und das KH kann in dem Fall auch nichts dafür. Aber warum sollte sich die Solidargemeinschaft der Versicherten mit Ihren entrichteten Beiträgen an den enstandenen Mehrkosten (OGVD-Überschreitung) beteiligen, welche im Prinzip durch die Abwesenheit der Betreuerin bzw. der fehlenden Vertretung entstanden sind? Das hat mitunter nichts mehr mit med. Notwendigkeit zu tun. Ich würde noch einmal ein Gespräch mit der KK suchen um eine eventl. Kulanzentscheidung herbeizuführen.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Schönen guten Tag,

    hinterher ist man immer schlauer und es gibt auch keine Garantie, dass vergleichbare Fälle vermieden werden:

    Zitat


    Original von Kodercop:
    Betreuerin nicht erreichbar über 4 Wochen(keine Vertretung)


    --> zügig das Amtsgericht einschalten

    Zitat


    Original von Kodercop:
    Pat. hätte privat die KZP nicht zahlen können!
    Kasse wartet auf Antrag für KZP mit Unterschrift, sonst keine Kostenzusage!


    --> bei der Kasse den richtigen Ansprechpartner suchen. Auch die Kasse hat sich am Versorgungsmanagement \"insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche\" ( § 11 Abs. 4 SGB V ) zu beteiligen und die Krankenhäuser unterstützen. Allenfalls in diesem Punkt wäre ein Ansatz, der Krankenkasse Untätigkeit vorzuwerfen. Wohlgemerkt: Das primäre Versorgungsmanagement liegt bei den Leistungserbringern!

    Zitat


    Original von Kodercop:
    Bei genehmigter KZP hätte doch die Pflegekasseabtl. der KK zahlen müssen!


    ...aber vermutlich nicht in Höhe der OGVD-Zuschläge...

    Zitat


    Original von Kodercop:
    In meinen Augen versucht die KK Ihre Kosten auf dem Rücken des Pat. und Klinik zu schultern

    Warum sollte (nur) die Krankenkasse das Risiko eines Organisationsproblems tragen ? Im Falle einer Verschiebung eines OP-Termins wegen Notfällen wurde in einem Urteil (LSG Berlin-Brandenburg vom 30.04.2009, AZ L 9 KR 34/05 ) die Zahlungspflicht der Krankenkasse verneint.

    Vielleicht ist es möglich, mit der Krankenkasse eine Kostenübernahme in Höhe der Pflegekosten zu vereinbaren, ansonsten hätte ich wenig Hoffnung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,
    es ist sicher sinnvoll bei einer absehbaren oGVD-Überschreitung aus nichtmedizinischen Gründen (wie oben dargelegt) frühzeitig den Kontakt zur Kasse zu suchen.
    Oder stehe ich mit lorelei dieser Meinung allein da?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Kodercop,

    Sie werden mit Sicherheit die Kosten für die Überschreitung der OGvD durch die Kasse nicht ersetzt bekommen.

    Versuchen Sie doch, im Konsens mit der Kasse, die entsprechenden Tage als Begleitperson geltend zu machen. Könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich der Kostenträger auf diesen Deal einlässt.

    Freundliche Grüße

    DRG Troll

  • Hallo Forum, Hallo Hr. Horndasch,

    meine Meinung nach ist es sehr wichtig und sehr sinnvoll, solche Sachverhalte den Kassen zu melden. Ich praktiziere das seit ein paar Jahren und bis jetzt immer mit Erfolg. Bis zu einem Fall (vor ein paar Wochen, von eine großen KK...) wo trotz meine Meldung die OGVD geprüft wird. Wie gesagt, habe ich meine Meldung mit den angeforderten Unterlagen dem MDK mitgeschickt. Bin wirklich neugierig was dabei rauskommt. ?)

    Viele sonnige Grüße an Alle.

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"