MDK besteht bei Schmerztherapie auf falscher HD. Wer kann Tipps geben?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich hatte den folgenden Beitrag bereits gepostet, aber bisher noch keine Antwort gekommen. Wahrscheinlich hatte ich zunächst das Thema nicht präzise genug beschrieben, so dass ich mein Anliegen gerne noch einmal mit einer neuen Titelzeile hier einsetzen möchte.

    Gruß
    Elrip


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich würde gerne einen Fall diskutieren, bei dem wir keinen fachlichen Konsenz mit dem MDK erzielen können:

    Ein an einem malignes Prostata-Ca erkrankter Pat. wird in einer benachbarten Klinik an einer pathologischen Femurfraktur behandelt, die durch eine Metastasierung des Primärtumors bedingt war. Somit liegt hier also eine gut differenzierte Ursache (Prostata-Ca) und eine Folgeerscheinung (pathologische Fraktur) vor.

    Anschließend erfolgt die hiesige Aufnahme, und zwar zur Einleitung einer Schmerztherapie mit Morphinderivaten. Die Ursache hierfür war somit in jedem Fall bekannt (Prostata-Ca), so dass wir die C61 (Bösartige Neubildung der Prostata) als HD gewählt haben. Die zugrunde liegende Krankheit war zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt und wurde behandelt.

    Der MDK sprach sich dagegen für die M84.45 (Pathologische Fraktur, andernorts nicht klassifiziert) aus und ist aus unserer Sicht von dem Sonderfall ausgegangen, dass ein Symptom zur Hauptdiagnose mutiert und die zugrunde liegende Ursache zur Nebendiagnose, wenn nur das Symptom behandelt wird.

    Wir haben unsere Argumente formuliert und um eine erneute Prüfung gebeten.

    Jetzt verweist der MDK auf die Kodierregel 1806d (Fall stammt aus dem Jahr 2007), in der es heißt (Zitat):

    \"Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz: Wird ein Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen und wird ausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz.\"

    Das Wort \"ausschließlich\" ist für uns ein Hinweis, dass auch tatsächlich nur der Schmerz behandelt wird und definitiv nichts anderes. Aber auch der MDK ging in seinem Gutachten davon aus, dass noch 16 Nebendiagnosen mitbehandelt wurden. Sie werden im MDK Gutachten ausdrücklich nicht in Abrede gestellt.

    Außerdem verlangt die Regel zwei zeitgleiche Bedingungen, verknüpft durch \"und\":

    1. Aufnahme speziell zur Schmerzbehandlung

    und

    2. ausschließliche Schmerzbehandlung.

    Die erste Bedingung ist erfüllt, die zweite jedoch nicht. Von daher halte ich die Anwendung dieser Regel hier für nicht zielführend.

    Der MDK kommt in seinem zweiten Gutachten zur C79.5 (Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarks) als Hauptdiagnose, während wir weiterhin von der Richtigkeit der C61 ausgehen.

    Diese Diagnose und die zuerst gewählte HD (M.84.45) finden sich beim MDK nun unter den Nebendiagnosen aufgelistet. Es gibt ein Beispiel aus den DKR 2007, das tatsächlich so kodiert wird. Aber der Fall ist aus unserer Sicht nicht 1:1 zu übertragen.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn einige Kolleginnen und Kollegen sich hierzu kurz äußern könnten.

    Vielen Dank für alle Tipps!

    Gruß
    Elrip

  • Hallo Herr Elrip,

    interessanter Titel Ihrer Wahl, haben Sie einen Clown in der Nachbarschaft und
    wie kodieren sie den Aufwand?
    Mit 9-401.4?

    Aber Lachen soll ja gesund sein,- bloß ist das auch evidence based?

    Zum Inhalt steht doch die Frage von ONK- wie haben Sie den den Tumor behandelt, oder ist die Schmerztherapie von Ihnen gelichgesetzt mit Behandlung des Tumors?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Tja...

    Ich könnte jetzt natürlich irgendetwas von \"Funktastatur und schwachen Batterien\" schreiben, aber es war ganz schlicht (m)ein menschlicher Tippfehler!

    Ich poste den Beitrag noch einmal und möchte bitten, das Thema dort zu diskutieren.

    Danke für das erhoffte Verständnis.
    Elrip

  • Hallo,

    es ist die berechtigte Frage gestellt worden, wie wir vor dem MDK den Aufwand für die zugrunde liegende Krankheit begründen.

    Diese Frage ist zwischen dem MDK und uns gar nicht besonders strittig, auch wenn der MDK die Verweildauer deutlich reduziert wissen möchte.

    Wir sind uns nur uneins, ob die vom MDK angeführte Kodierregel richtig ausgelegt wurde und kommen somit zu unterschiedlichen Hauptdiagnosen. Das ist der Streitpunkt und hier würde ich gerne Ihre Meinungen zu erfahren.

    Vile Grüße
    Elrip

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich habe jetzt die Themen wieder unter der korrekt geschriebenen Überschrift zusammengeführt.

    elrip:
    Bitte nicht jedesmal ein neues Thema mi dem selben Post aufmachen, schon gar nicht wegen eines Tippfehlers. Auch wenn bei der Ersthaftigkeit des Themas der Feheler wirklich ungünstig ist, hätte ein Hinweis an die Admins vielleicht gereicht.

    phlox:
    Es hat mich ja auch in den Fingern gejuckt, aber gerade beim Thema Schmerztherapie verkneife ich mir die auf der Hand liegenden Kommentare, wenn mal das \"m\" fehlt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo elrip,

    wie haben Sie denn das Prostata-CA behandelt? Chemo? OP?...

    Wenn Sie den Patienten nur zur Schmerztherapie aufgenommen haben und das Grundleiden selbst nicht therapiert haben, dann ist es egal ob sie noch nebenbei I10.00, E78.5 ... mit- oder weiterbehandelt haben. Machen Sie Chemo oder OP dann könnten Sie den Tumor als HD kodieren, auch wenn der Patient primär zur Schmerztherapie kam, denn dann haben Sie nicht nur den Schmerz, sondern auch den Tumor behandelt. Zumindest habe ich die entsprechende DKR immer so verstanden. Auch läge der Fall m.E. anders, wenn sie z.B. noch eine Tumoranämie, Tumorkachexie oder einen tumorbedingten Eiweißmangel mitbehandelt haben, dann würde auch ich zur HD Tumor tendieren, da Sie ja mehrere \"Komplikationen\" der Tumorerkrankung therapierten.

    mfg findus

    MfG findus

  • hello elrip,

    an einem beitrag mit der länge Ihres posts würde ich tage schreiben. Ich neige daher zu kurzen aussagesätzen, die dann manchmal unfreundlich bis besserwisserisch klingen. Bitte berücksichtigen Sie das.

    Nehmen Sie bitte an, Sie nehmen Ihren patienten \"nur\" zur schmerztherapie auf und skr 1806d gilt:
    - dann halte ich die HD der mdk-kollegen für falsch: M84.45 hat ein exkl. > Pathologische fraktur bei bösartiger Neubildung ( M90.7-* ) <. Wegen des sterns also C61+.
    - dann halte ich wegen 1806d die HD C61 für falsch
    --nach 1806d ist die lokalisation zu verschlüsseln. Dafür schiele ich immer nach R52, genauer nach den dortigen exklusiva
    ---in frage kommen je nach schmerzlokalisation Becken und Damm R10.2; Gelenk (M25.5- ), Lumbalregion ( M54.5 ) usw
    ---- ich nehme mal M25.55 ( Gelenkschmerz hüftgelenk )
    Codierung HD M25.55, ND C61+ M90.75*

    Anders wäre der fall, wenn Sie den patienten nicht nur zur schmerztherapie aufgenommen hätten aber natürlich den schmerz mitbehandelten ( morphin ). Dann wäre die den chronischen schmerz verursachende krankheit HD, C79.5.

    mfg ETgkv

  • Hallo miteinander,

    zunächst rein inhaltlich: hier ist ETgkv nicht viel hinzuzufügen und letztendlich steht doch die Frage an Sie, elrip, was wurde gegen den Tumor unternommen, worin besteht Ihre Behandlung- oder werten Sie die Schmerztherapie als palliative Behandlung im Sinne der Tumorbehandlung.
    Diese Frage wurde, wenn ich es nicht überlesen habe, bisher nicht beantwortet.

    Ich steh auf dem Standpunkt, dass auch die isolierte palliative Schmerztherapie bei Tumor natürlich eine gewisse Form der Tumortherapie darstellt, jedoch durch die DKR so kodiert werden muss, wie es der MDK im konkreten Fall fordert- wie dann der Schmerz selbst kodiert wird- Lokalisation oder R52- hat ETgkv schon bechrieben. Haben Sie noch über diese Therapie hinaus Maßnahmen ergriffen, dann ist Ihre Kodierung korrekt.

    @Herrn Schaffert: natürlich ist es ein ernstes Thema und ich wollte es nicht ins Lächerliche ziehen, aber eigentlich waren Sie der Auslöser, dass ich den juckenden Fingern nachgegeben habe, da ich direkt davor zu anderem Thema Ihren ähnlich gefärbten Korrekturbeitrag zur deutschen Sprache gelesen habe. dass wir alle solche Funk- \"Aussetzer\" haben ist halt so und etwas Spass schadet meist nicht.
    elrip: also nicht böse gemeint

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Schönen guten Tag allerseits,

    grundsätzlich würde ich ja eine Regeländerung befürworten, so dass bei Tumorerkrankungen grundsätzlich der Primärtumor (wenn bekannt) als HD und Metastasen - wenn vorhanden - immer als ND (da sie letztlich das Stadium des Tumors beschreiben) kodiert werden. Die Kostenunterschiede müssten dann aus den Prozeduren (OP, Chemo, Bestrahlung oder eben nur Symptomatisch) kalkuliert werden.

    Da dies nicht so ist, müssen wir uns an das Gegebene halten. Allerdings finde ich die Bedingung: \"Aufnahme ausschließlich zur Schmerztherapie\" abseits der Realität, da selbst bei palliativer Zielsetzung eine ausschließliche Schmerztherapie wohl eher selten ist.

    phlox:
    Es ging mir nur um die Folge, dass aufgrund eines Kommentars über den Tippfehler wieder ein neues Thema eröffnet wird. Aber alles halb so wild, nichts für ungut.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    grundsätzlich würde ich ja eine Regeländerung befürworten, so dass bei Tumorerkrankungen grundsätzlich der Primärtumor (wenn bekannt) als HD und Metastasen - wenn vorhanden - immer als ND (da sie letztlich das Stadium des Tumors beschreiben) kodiert werden.


    Diese Regeländerung ist zumindest in der Diskussion in der AG-Klassifikationen. Warten wir die DKR 2010 mal ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau