Freie Krankenhauswahl ?

  • Guten Tag ins Forum!
    Ich habe hier einen Fall der vom MDK begutachtet zurückkommt.
    Pat.mit einem Mamma CA, kommt zur Exzision des Tumors in unser zertif. Mammazentrum aus 160 km Entfernung. Die Kasse fragte, ob die Behandlung ambulant oder vorstat. hätte laufen können. MDK antwortet nein- zuweit weg.
    Jetzt lässt die Kasse erneut prüfen und streicht uns den präoperativen Tag, weil sie und der MDK der Meinung sind, die Patientin hätte in das nur 60 km entfernte Mammazentrum gehen können, dann wäre ein Tagesfall mit vorst. präoperativer Vorbereitung möglich gewesen.
    :a_augenruppel: Gibt es hier irgendeine Möglichkeit dagegen zu argumentieren?

  • Hallo,

    ja klar. ;)

    Was steht denn auf der Einweisung? Einweisung in Ihr Haus oder in das andere?

    Wenn Ihr Haus: § 39 SGB V Abs . 2 : Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden. -> Sie haben sich dann also an das Gesetz gehalten...

    Wenn nicht: Teilen Sie der KK mit, dass Sie bei der Patientin anfragen müssen, warum sie denn in Ihr Haus gekommen ist. Es kann ja sein, dass die Patientin kein vertrauen in die Ärzte des näher gelegenen Hauses hat. Dazu müssen Sie die Patientin aber insgesamt über den Fall aufklären, und wie KKn das mögen wissen wir ja.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Guten Tag Nastie,

    meine (erfolgreichen) Argumente in einem ähnlich gelagerten Fall:
    Medizinische Notwendigkeit zur Behandlung bestand und wurde vom MDK zweifelsfrei bestätigt,
    Verweis auf das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin und Arzt in einer für die Patientin schwierigen Lebensphase,
    wenn Mehrkosten durch das Verhalten der Patientin entstanden sind, so sind diese im Innenverhältnis Krankenkasse-Patientin zu klären (wie schon papiertieger ausführte:..... können die Mehrkosten ihnen ganz oder teilweise auferlegt werden.....). Es ist also eine Ermessensentscheidung der Krankenkasse, ob und in welcher Höhe Mehrkosten als \"Eigenanteil\" der Patientin in Rechnung gestellt werden.
    Keinesfalls berührt dieser Sachverhalt Ihre Rechnungslegung!!

    MfG di-stei

  • Guten Morgen,

    im Rundschreiben 88c zu § 39 SGB V Tit. 4.4 Abs. 3 (geeignete Krankenhäuser) steht geschrieben:

    \"Zwar ist der Versicherte in der Wahl des Krankenhauses eingeschränkt, jedoch kann die Krankenkasse nach pflichtgemäßen Ermessen davon absehen, den Versicherten mit entstehenden Mehrkosten zu belasten, wenn zwingende Gründe vorliegen, keine der in der Verordnung genannten Krankenhäußer in Anspruch zu nehmen z. B.

    - die Entfernung des Krankenhauses von den nächsterreichbaren Anverwandten; bei Kinden von den Bezugspersonen

    - religiöse Bedürfnisse der Versicherten (§ 2 Abs. 3 SGB V)

    - Berücksichtigung von angemessenen Wünschen der Versicherten (§ 33 Satz 2 SGB I)

    vielleicht hilft das bei der Argumentation weiter...

    Mit freundliche Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    ja das ist wieder das Problem viel Text im Gesetz, der unterschiedlich ausgelegt werden kann.
    Ich versuche solche Dinge möglichst mit dem zuständigen KK Mitarbeiter abzuklären, da das formal juristische hin und herschieben auch meist keine schnelle Lösung bietet.

    Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht dass es leichter ist mit KK´s zu sprechen deren Personal wirklich gut geschult ist also z.B. bei der Kasse mit dem grünen Baum.

    Kleinere Kassen haben bedauerlicherweise oftmals nicht den Blick für die Ganzheitlichkeit einer Situation und verweisen dann immer auf den MDK.
    Schade!

    Schönen Tag noch!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,
    jetzt mach ich mal den \"advocatus diaboli\": :t_teufelboese:
    wenn die Pat. schon zu Ihnen will (warum auch immer - anscheinend aber kein medizinischer Grund) und die Entfernung so gross ist - was spricht denn dagegen, dass sich die Dame ein Hotelzimmer nimmt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen und vielen Dank für die zahlreichen wirklich konstruktiven Antworten.
    Als Erstes habe ich mal den Einweisungsschein vor mir. Dort ist unser KH eingetragen.
    Diskussionen mit Kassenmitarbeitern stehe ich doch eher skeptisch gegenüber.
    Also, ich werde mal versuchen ein paar geeignete Worte zu finden.
    Danke und Grüße
    Nastie

  • Jaja, der MDK und die Krankenkassen. Bei denen ist nichts unmöglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Dux
    Klinische Kodierfachkraft und Medizincontrolling.
    Kliniken der Stadt Köln gGmbH