Liebes Forum,
ich möchte dieses Thema wiederbeleben, da ich glaube, dass sich in den vergangenen Jahren das Problem leider immer noch nicht geklärt hat und deswegen an Brisanz gewinnen wird. Die Frage ist: Übt ein Arzt im Medizincontrolling eine ärztliche Tätigkeit aus?
Konkret: von verschiedenen Seiten habe ich vernommen, dass Ärzte im Medizincontrolling nach Prüfungen durch die \"Deutsche Rentenversicherung\" in ihren Krankenhäusern aus den Berufsständigschen Versorgungswerken ausscheiden sollen um in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten, da das Medizincontrolling keine ärztliche Tätigkeit sei.
Meine Antwort darauf ist, dass es sich definitiv um ärztliche Tätigkeit handelt, denn um diese Tätigkeit auszuüben benötigt man das Know-How eines Arztes, was einen ja gerade für diese Schnittstellentätigkeit qualifiziert.
Was denkt das Forum darüber? Wer hat schon Erfahrungen mit Rentenversicherung, Ärztekammer etc. zu dieser Thematik gemacht.
Vielen Dank an dieser Stelle an Herrn Horndasch und den Vorstand der DGfM, die zu dieser Thematik einen Artikel in der KU veröffentlicht haben, der, während ich diesen Post schreibe, gerade herumgemailt wird (\"Der Medizincontroller - eine Standortbestimmung\")
Viele Grüße und schönes Wochenende
Kontrollix