Medizincontrolling - ärztliche Tätigkeit?

  • Liebes Forum,

    ich möchte dieses Thema wiederbeleben, da ich glaube, dass sich in den vergangenen Jahren das Problem leider immer noch nicht geklärt hat und deswegen an Brisanz gewinnen wird. Die Frage ist: Übt ein Arzt im Medizincontrolling eine ärztliche Tätigkeit aus?

    Konkret: von verschiedenen Seiten habe ich vernommen, dass Ärzte im Medizincontrolling nach Prüfungen durch die \"Deutsche Rentenversicherung\" in ihren Krankenhäusern aus den Berufsständigschen Versorgungswerken ausscheiden sollen um in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten, da das Medizincontrolling keine ärztliche Tätigkeit sei.

    Meine Antwort darauf ist, dass es sich definitiv um ärztliche Tätigkeit handelt, denn um diese Tätigkeit auszuüben benötigt man das Know-How eines Arztes, was einen ja gerade für diese Schnittstellentätigkeit qualifiziert.

    Was denkt das Forum darüber? Wer hat schon Erfahrungen mit Rentenversicherung, Ärztekammer etc. zu dieser Thematik gemacht.

    Vielen Dank an dieser Stelle an Herrn Horndasch und den Vorstand der DGfM, die zu dieser Thematik einen Artikel in der KU veröffentlicht haben, der, während ich diesen Post schreibe, gerade herumgemailt wird (\"Der Medizincontroller - eine Standortbestimmung\")

    Viele Grüße und schönes Wochenende

    Kontrollix

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich gehe davon aus, dass der Artikel von allgemeinem Interesse ist und die DGfM nichts gegen die Veröffentlichung an dieser Stelle hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Lieber Herr Selter,

    vielen Dank, dass Sie alle internen Links zum Thema und den aktuellen Artikel aus der KU hier zusammengetragen haben. Das Thema ist wirklich sehr aktuell, wir sollten uns alle an der Diskussion beteiligen und über die DGfM klare Profile für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Bereich Medizincontrolling (ärztlicher Medizincontroller - operativ/ strategisch, Medizinischer Dokumentar, Case-Manager, etc.) erarbeiten, damit man in diesen Positionen klare Rahmenbedingungen bekommt und sich nicht individuell rechtfertigen muss, warum man z.B. als Medizincontroller \"trotzdem\" ärztlich tätig ist.

    Schönes Wochenende

    Kontrollix

  • Hallo,

    nicht ganz uninteressant finde ich dabei auch die Haltung der klinischen (Ex-)Kollegen, insbesondere der Leitungsebene, die dem Gegenüber innerlich den Arztstatus aberkennen, sobald es keinen weißen Kittel mehr trägt und nicht die eigenen PP betreut...

    Nicht wenige Kliniker schielen neidisch auf den Abtrünnigen, der sich in der Verwaltung bequem den Hintern breit sitzt, spät kommt und früh geht und freitags ab 12 nicht mehr erreichbar ist.

    Ab und zu hört man auch zwischen den Zeilen Vorwürfe, dass man die eigene ärztliche Arbeitskraft der Patientenversorgung entzieht und sich stattdessen lieber um Papierkram kümmert.

    Ein schönes Wochenende
    RT

  • Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    ich gehe davon aus, dass der Artikel von allgemeinem Interesse ist und die DGfM nichts gegen die Veröffentlichung an dieser Stelle hat.


    Hallo Hr. Selter,
    Sie gehen Recht in der Annahme. Vielen Dank für die Verlinkung.

    Noch ein kleiner Hinweis (in eigener Sache) :rotwerd:

    Das Thema wird auch auf dem Herbstsymposium der DGfM diskutiert werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von Rotes_Tuch:
    Ab und zu hört man auch zwischen den Zeilen Vorwürfe, dass man die eigene ärztliche Arbeitskraft der Patientenversorgung entzieht und sich stattdessen lieber um Papierkram kümmert.

    Jau!

    Stasi in den Tagebau!

    :d_zwinker:

    Gruß

    Merguet

  • Zitat


    Original von Kontrollix:

    Konkret: von verschiedenen Seiten habe ich vernommen, dass Ärzte im Medizincontrolling nach Prüfungen durch die \"Deutsche Rentenversicherung\" in ihren Krankenhäusern aus den Berufsständigschen Versorgungswerken ausscheiden sollen um in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten, da das Medizincontrolling keine ärztliche Tätigkeit sei.

    Guten Tag!
    Sind tatsächlich solche Fälle bekannt, dass die Kollegen ausscheiden mussten? So viel ich weiß regelt die Beitragsordnung der jeweiligen Ärztekammer eindeutig, was der Begriff \"ärztliche Tätigkeit\" beinhaltet.

    Beispiel ÄK Nordrhein: \"Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit,
    bei der ärztliche Fachkenntnisse vorausgesetzt, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden
    können.\"

    Beispiel ÄK Hessen: \"Unter ärztliche Tätigkeit gem. § 2 Hauptsatzung fallen
    insbesondere Tätigkeiten
    - in Klinik und Praxis,
    - in Forschung und Lehre,
    - für Wirtschaft, Industrie (z.B. auch pharmazeutische),
    Medien,
    - für Verwaltung, Behörden, juristische Personen
    des öffentlichen und privaten Rechts
    sowie für Vereinigungen.\"


    Gruß
    GenS

  • Hallo und guten Tag -

    auch in der Beitragssatzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern findet sich im §2:

    \"Ärztliche Tätigkeit im Sinne dieser Regelung umfaßt jede
    Tätigkeit, bei der ärztliche Kenntnisse und Erfahrungen
    angewendet oder mitverwendet werden. Dazu gehört nicht
    nur die Behandlung von Patienten, sondern zum Beispiel
    auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung,
    in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung, in Medien,
    bei Körperschaften und Vereinen sowie gelegentliche Tätigkeit
    als ärztlicher Gutachter, als Praxisvertreter oder im ärztlichen
    Notdienst.\"

    Die Zulassung zum Heilberuf Arzt ist in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt, diese wird auf der Grundlage der Bundesärzteordnung erlassen. Also - Prüfer der Deutschen Rentenversicherung - ab in den Tagebau.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo zusammen,
    bitte die Rentenversicherung nicht mit den berufsständischen Versorgungswerken und auch nicht mit den Kammern und auch nicht mit den jeweils einschlägig geltenden Tarifwerken verwechseln.

    Da wird - ohne die Regelwerke jetzt im einzelnen zu kennen - mitunter der Begriff ärztliche Tätigkeit jeweils neu definiert.

    :i_baeh:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Hallo zusammen,
    bitte die Rentenversicherung nicht mit den berufsständischen Versorgungswerken und auch nicht mit den Kammern und auch nicht mit den jeweils einschlägig geltenden Tarifwerken verwechseln.

    Da wird - ohne die Regelwerke jetzt im einzelnen zu kennen - mitunter der Begriff ärztliche Tätigkeit jeweils neu definiert.

    :i_baeh:

    Guten Tag Herr Horndasch,

    aber dann hätte man gute Chancen vor Gericht, oder? Ich meine nur: entweder ist man als Arzt tätig oder nicht, sonst wäre es fast wie \"ein bisschen schwanger\" :biggrin:

    Übrigens - haben/hatten unsere Kollegen aus MDK auch diese Probleme?

    Gruß
    GenS