aus 1 mach 2

  • Hallo Herr Schaffert,

    klar, verstehe nun was Sie meinten! :augenroll:

    Trotzdem kommt mir der Vorschlag doch etwas fremd vor, hier einen durchgehenden Fall mit nur einer „echten“ Entlassung auf zwei Abrechnungen zu verteilen (Schulterschluss mit Einsparungsprinz).

    Auch wenn von Perrypos nur eine mehr oder weniger \"indirekte\" Vorgabe des Medizinischen Dienstes umgesetzt wurde, kann der MD (einmal unterstellt, dass es so gemeint gewesen sein sollte...) m.E. keine Vorgaben machen, die gewissen Formalien der Abrechnung widersprechen - wobei dies eine Variante des Fallsplitting wäre, die der \"normalen\" Variante nach FPV noch eine Krone aufsetzt.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Guten Tag,
    eine ähnliche Konstellation wie das Beispiel 2 von Herrn Schaffert haben wir doch tagtäglich in der Diskussion mit der unteren GVD.

    Hätte das KH den Patienten am 1. postoperativen Tag entlassen, dann wäre die Nachblutung, Schmerzen etc etc pp am 2. postoperativen Tag nicht im KH aufgetreten. Damit ist keine Verlängerung der VWD begründet. Ob eine WA wegen der Komplikation und damit eine FZL im selben KH stattgefunden hätte ist hypothetisch und daher abzulehnen.

    Warum wird dann hier nicht nur ein Tag sondern alles ab dem 1. postop gestrichen?

    Wenn der Patient Nr. 2 von Herrn Schaffert nicht staionär behandlungsbedürftig war, sondrn nur zur Erholung war (wir alle wissen was gemeint ist und stossen uns nicht an der Formulierung), dann wäre die Appendicitis im ambulanten Setting aufgetreten und ist für den aktuellen Fall irrelevant.

    Oder wird bei oGVD und uGVD mit zweierlei Mass gemessen? Oder habe ich eine Denkblockade so kurz vor dem WE?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag zusammen,

    zunächst: auf die Idee, bei einem derart formulierten GA ein nachträgliches Fallsplitting durchzuführen wäre ich garantiert nicht gekommen :p

    Unstrittig ist ja wohl, dass bei einem Fall wie im Beispiel 1 von Herrn Schaffert die Verlängerung des Aufenthaltes zu Lasten des KH gehen dürfte. Bei einer in der Realität sicher selten vorkommenden Konstellation wie im 2. Beispielfall dürfte in der Tat das Potential für ein nachträgliches Fallsplitting gegeben sein. Bisher schon tauchten bei uns immer wieder mal Gutachten auf, bei denen Behandlungstage gestrichen werden sollten und der MDK explizit darauf hingewiesen hat, dass nach den zu streichenden BT aufgetretene Beschwerden bzw. neue Erkrankungen ambulant behandelbar gewesen wären.

    Bin mal gespannt, ob es irgendwann mal einen aussagekräftigen Präzedenzfall zu dieser Thematik geben wird.

    Allseits ein schönes Wochenende :)

    - Zum suchen zu früh, zum finden zu spät - :d_zwinker:

  • Hallo zusammen,
    hallo Herr Horndasch!

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Hätte das KH den Patienten am 1. postoperativen Tag entlassen, dann wäre die Nachblutung, Schmerzen etc etc pp am 2. postoperativen Tag nicht im KH aufgetreten. Damit ist keine Verlängerung der VWD begründet. Ob eine WA wegen der Komplikation und damit eine FZL im selben KH stattgefunden hätte ist hypothetisch und daher abzulehnen.

    Ich glaube Ihnen, dass es solche Gutachten gibt, habe in meinem Zuständigkeitsbereich speziell solche Formulierungen/Begründungen vom MD noch nicht vorliegen gehabt. Nachvollziehen kann ich diese Argumentation jedoch ebenfalls nicht. So eine Fallkonstellation würde ich nicht als als medizinisch fragwürdig bzw., wie es hier gerne genannt wird, „auffällig“ einstufen.


    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    (wir alle wissen was gemeint ist und stossen uns nicht an der Formulierung)

    Das ist schön dass Sie meinen dass es alle wissen; ob jedoch alle meine Formulierung als „stossen“ einstufen würden, erscheint mir wiederum fraglich... :d_gutefrage:

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]