Fallkodierung bei verschiedene Fachabteilungen

  • Guten Tag allen im Forum,
    in unserem Klinikum gibt es zum Kodieren in den jeweils einzelnen Fachabteilungen Kodierassstentinnen, die nur berechtigt sind Ihre \"eigenen\" Fachabteilungen zu kodieren.Es gibt auch niemanden, der die Kodierung nochmal überprüft, die weitere Abrechnung liegt in den Händen der Patientenverwaltungsmitarbeiter.
    Wenn ein Patient auf einer Inneren Abteilung aufgenommen wurde und z.B.
    aufgrund einer plötzlich notwendigen OP in die Chirurgische Abteilung verlegt
    und von dort entlassen wird, kodiert somit die chirurgische Kodierassistentin als Letzte den kompletten Fall und nur Ihre eigenen Diagnosen werden als
    Enddiagnosen zur Abrechnung gebracht. Die der Inneren Abteilung (solche relevanten Diagnosen wie Phlebitis oder akute respiratorische Insuffizienz) fallen dann einfach unter den Tisch. Dadurch weniger Erlös und VWD reicht dann meistens auch nicht mehr.
    Mit welchen Argumenten kann ich für eine richtige Kodierung sorgen ?
    Vielen Dank
    Paul

  • Hallo Pauli,
    einfach mal ein paar Akten nachkodieren lassen und dann vorher / nachher den Verantwortlichen präsentieren.
    Dann können die selbst entscheidne, ob sie so weitermachen oder was in den Abläufen ändern wollen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Abend Herr Horndasch,
    dies habe ich schon getan, da es ja um einige tausend Euro geht. Leider ohne Erfolg. Gibt es dazu irgendwo etwas schriftlich ??
    Noch einen schönen Abend
    Paul

  • Guten Morgen -

    schriftlich bekommen Sie es z.B. in den DKR:

    D001a Allgemeine Kodierrichtlinien
    Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes.

    Die Bedeutung einer konsistenten, vollständigen Dokumentation in der Krankenakte kann nicht häufig genug betont werden. Ohne diese Art der Dokumentation ist die Anwendung aller Kodierrichtlinien eine schwierige, wenn nicht unmögliche Aufgabe.

    D003d Nebendiagnosen
    Die Nebendiagnose ist definiert als:
    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.”

    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:

    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen


    P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
    Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Guten Morgen Pauli,

    Sie sind gesetzlich verpflichtet, jede relevante ND und Prozedur zu erfassen um so den Patienten umfassens abzubilden und dem Aufwand entsprechend die relevante DRG anzusteuern. Ich verstehe nicht, dass es noch Kliniken gibt, die den Kassen Geschenke machen.
    Als zweiten Aspekt sehe ich die Rechtssicherheit des Patienten und KH. Bei evtl. Rechtsstreitigkeiten muss ich die Behandlung jeder relevanten Diagnose nachweisen.
    Der Kodierer jeder FA muss also die für seinen Fachbereich relevanten Dg. und Proz. erfassen. Dem Kodierer der entlassenden FA steht eine Kontrolle aller relevanten Dgn. und Proz. zu und evtl eine Korrektur und Ergänzung zu.
    Siehe dazu auch die Einleitung zu den Kodierrichtlinien.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Morgen, Pauli,

    bei dieser Vorgehensweise müsste es ja zwangsläufig zu Falschabrechnungen kommen, denn nach Schilderung ignoriert die Chirurgie ja die (Innere) Diagnose, die den Aufenthalt veranlasst hat. Das werden die Kassen merken und Ihr Krankenhaus wird MDK-Gutachten bekommen, die Kodierregelverstöße wegen der Wahl der falschen Hauptdiagnose nachweisen.

    Alles Gute noch,
    dewag

  • Siehe auch:

    Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

    § 301 Krankenhäuser

    (1) Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln:

    (...)

    6. Datum und Art der im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren,
    7. den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung, bei externer Verlegung das Institutionskennzeichen der aufnehmenden Institution, bei Entlassung oder Verlegung die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    jetzt mal im Ernst....
    Warum sollten genannte Zitate aus DKR und Sozialgesetzbuch eine Klinik mit dieser Einstellung dazu bringen zu sagen \"Hoppla, da haben wir aber was falsch gemacht, jetzt aber schnell\", wenn nicht die Einsicht gegeben ist, dass die Datenerhebung in ihrer Struktur mittlerweile sehr kompliziert ist, nur mit Sachverstand erbracht werden kann und damit automatisch die Rechnung geschrieben wird (eben richtig oder falsch). Niemand wird die Klinik dafür hängen, wenn Nebendiagnosen nicht kodiert werden, §-X und DKR-Y dies aber so wollen.
    Das Einzige was zählt und wirkt: Zeigen, dass es sich rechnet (im Sinne von korrekter Rechnungsstellung) und das man auch korrekt planen kann (noch gibt es ja Budgetverhandlungen, die auf diesen Daten aufgebaut sind). Entlastung der Ärzte, was im speziellen Fall hier wohl nicht das Problem ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo, besonders Herr Selter -

    sonst liest man - im Ernst - von Ihnen eher sowas:


    Schönen Tag.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    weiter im Ernst....

    Ich habe nicht gesagt, dass die DKR und Gesetzte nicht prinzipiell zu befolgen sind. In der Frage ging es aber um Argumente im Sinne der Überzeugunsgarbeit und da sehe ich auf dieser Schiene in dieser Klinik mit dargestellter Einstellung eher wenig Erfolg.

  • Guten Tag,
    Vielen Dank für Ihre Antworten. Die Krankenkassen/ MDK werden ja nur die Fälle prüfen, durch die Sie eine Rechnungsminderung erzielen.
    Allen ein schönes Wochenende
    Paul