Prüfung rein vorstat. Behandlung durch MDK?

  • Zitat


    Original von Einsparungsprinz:
    .......dann wird das halt alles stationär abgerechnet....

    Na, das wäre ja ganz ok. :d_zwinker:
    Bei der Einweisung in die Klinik aber es handelt sich mal wieder um eine klassische \"Fehlbelegung\" [MDK-Zitat], welche eindeutig zu Lasten der Klinik geht. Nix ist mit abrechnen....... ?(

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo -

    doch etwas kann schon noch abgerechnet werden - es gibt ein Urteil das zumindest z.B. die Coloskopie dann noch ambulant abgerechnet werden kann.

    Abrechnung von ambulanten Operationen im Krankenhaus anstelle einer vollstationären Krankenhausbehandlung; Urteil des BSG vom 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R - Das BSG hat festgestellt, dass die zunächst vollstationäre Aufnahme des Patienten einer Abrechnung der ambulanten Operation nicht entgegensteht.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,

    ich kann´s nur wiederholen, dieses Einweiserverhalten wurde mir von Klinikern bestätigt und ich denk doch das es auch Internisten gibt welche hausärztlich tätig sind und trotzdem \"spiegeln\" und wenn bekannt ist daß das örtliche KH keine Ermächtigung hat, kann doch eine Überweisung auch zum fachärztliche Internisten erfolgen.

    Sei´s wie es will und bitte nicht jedes Wort von mir auf die Goldwaage legen, aber wir haben diese Fälle immer noch mit 1 Belegungstag stationär vergütet und gebetsmühlenartig gefordert dies abzustellen, leider fast ohne Erfolg.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo -

    die sollten mal die BO (z.B. M/V) § 29 Kollegiale Zusammenarbeit lesen:

    (2) Es ist berufsunwürdig, einen Kollegen aus seiner Behandlungstätigkeit oder als Mitbewerber um eine berufliche Tätigkeit durch unlautere Handlungen zu verdrängen.

    Schönen Tag.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Zitat


    Original von TT:
    Hallo -


    Was wollen Sie damit sagen? Gerne auch als PN. Hier habe ich eine Wissenslücke (auch die mit mir verheiratete Allgemeinmedizinerin konnte da nicht erklärend helfen).

    Hallo,
    ist eigentlich eine klassische Bemerkung unter den niedergelassenen Kollegen, die ungern an jemand überweisen, der dann die Folgebehandlung und den Patienten übernimmt.
    Kommt in den letzten Jahren seltener vor, da sich die Weiterbehandlung (medikamentöse Versorgung ist teuer - Regress) nicht mehr lohnt und der Patient ohne Überweisung auch keinen Direktzugang mehr zum niedergelassenen FA hat (ausser er zahlt die 10 Euro Praxisgebühr).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Liebe Kollegen,

    sooo aus der Welt ist die Idee, daß es an der vorstat. Behandlung Auffälligkeiten gibt, denn doch nicht.
    Ein Haus, von uns aus 40 km nach rechts, hat vor einem halben Jahr vor dem Sozialgericht zwei von drei Fällen mit dieser Fragestellung verloren. Da hat der Richter einen offensichtlichen Mißbrauch gesehen.
    Ein Haus, 100 km nach oben, betreibt mit geforderten Einweisungen eine Ambulanz, in der z. B. Lactose-Toleranztests durchgeführt werden.
    Und ein Haus, 25 km nach links, hat auf solchen geforderten (bitte geben Sie Ihrem Patienten eine Einweisung mit!) Einweisungen eine veritable Gefäßsprechstunde aufgebaut.
    Zu dem Mißbrauch durch den HA, der hier schnell und gut eine Abklärung am Facharzt vorbei organisieren will, gibt es durchaus auch Eigeninteressen der Häuser, die hier zu einer Fehlallokation führen kann.

    P.s.: Wir machen sowas nie.

    Croc.

  • Hallo,
    natürlich ist auch die letzte Ansicht nicht aus der Welt.
    Wir bekommen z.B. Pat. geschickt, bei denen eine ambulante OP durchgeführt werden soll. Die steht aber nicht im Katalog. Also theoretisch \"Return to sender\". Praktisch macht diese OP aber von unseren Zuweisern keiner ambulant (aus welchen Gründen auch immer).
    Beantragt man dann eine Ermächtigung für diese Leistungen ist dann auf einmal kein Bedarf mehr gegeben, da alles ambulant erledigt wird.

    Hat jemand für dieses Problem eine praktikable Lösung - ausser den Erlös über eine Einweisung geringfügig gegenüber der Notfallpauschale zu erhöhen?

    :sterne:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    solche Fälle sind mir bekannt. Wir haben uns immer nach Rücksprache mit dem KH auf eine stat. Versorgung mit 1 Belegungstag geeinigt. Oftmals zutreffend war dies bei Leistungen die grundsätzl. vom niedergelassenen FA durchführbar wären aber genau dieser niedergel. Arzt mit der speziellen Fachrichtung in der \"ländlichen Gegend\" nicht auftritt und das KH somit der nächste (näheste) \"Anlaufpunkt\" ist.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Crocket:
    Und ein Haus, 25 km nach links, hat auf solchen geforderten (bitte geben Sie Ihrem Patienten eine Einweisung mit!) Einweisungen eine veritable Gefäßsprechstunde aufgebaut.


    Wenn Patienten und zuweisende Ärzte das Angebot annehmen, dann scheint diese Gefäßsprechstunde von hohen Nutzen für Patienten und \"einweisende\" Ärzte zu sein (Selbstbestimmungsrecht, Abstimmung mit den Füßen für Qualität)

    Was ist daran auszusetzen?

    Auch erwähnt werden sollte, dass Patienten von ihrem Recht (Einholen einer Zweitmeinung, second opinion) Gebrauch machen.

    Einen Sinn hat eine ärztliche Zweitmeinung nur dann, wenn sie von einem erfahrenen Spezialisten (zB. im Krankenhaus) durchgeführt wird.


    Gruß

    E Rembs

  • Lieber Herr Rembs,

    Patientennutzen war bisher in diesem Thread nicht das Thema. Es ging um die korrekte Abrechung bzw. das Problem, daß Kassen und MDK diese Abrechung der vorstationären Pauschale überprüfen, weil sie vermuten, daß hier nicht immer die Notwendigkeit der Aufnahme überprüft wird. Sondern z. B. Konsiliarleistungen für den KV-Bereich erbracht werden. Im Falle der von mir erwähnten Gefäßsprechstunde ist das ganz eindeutig so. Der die Sprechstunde haltende Kollege hat keine Zulassung bekommen. Nun läuft die Abrechung eben über Einweisung und vorstat. Pauschale.
    Second opinion ist ungleich Abklärung vollstationärer Behandlung.
    Die Kassen hatten daran etwas auszusetzen. Und das Haus 40 km rechts hat dazu auch vor Gericht verloren.

    Gruß

    Croc.

  • Guten Tag,
    Vielleicht sollte man nicht so scheinheilig sein. Sprechstunden an KH die sich vorstationär ohne stationäre Aufnahme finanzieren sind in ganz Deutschland die Realität und Ergebnis der Blockadehaltung der KVen sowie der zunehmenden Verdrängung von Fachspezialisten aus dem ambulanten in den stationären Bereich. Ich führe selbst neben meiner operativen Tätigkeit eine Spezialsprechstunde mit ca. 20 Patienten tgl. bis tief in die Abendstunden hinein, Folgetätigkeiten wie z.B. Brief -und Telefonkontakt nicht mit eingerechnet. Nur etwa jeder 10. Patient wird ein stationärer Behandlungsfall. Würde ich alle diese Patienten zur Abklärung erst einmal stationär aufnehmen....
    Es entsteht allein durch meine Arbeitskraft Aufwand, dazu brauche ich eine Sprechstundenschwester, Ultraschall usw. usw....Niedergelassene Kollegen mit entsprechender Diagnostik sind meilenweit entfernt, komplett ausgebucht und liefern häufig nur unzureichende Informationen, so daß diese dann doch wieder nur in solch eine Sprechstunde wie der meinen \"einweisen\". Das Resultat ist ein höherer Ressourcenverbrauch und Zeitverlust. Aber in einem haben Sie Recht - Patientennutzen ist schon lange kein Thema mehr in Deutschland v.a. für Krankenkassen und Funktionsträger.

    PS.: Meine Sprechstunde wird nicht abgerechnet sondern für lau erbracht - also der Idealfall für die Kostenträger und einer der Gründe warum keiner mehr Arzt werden will.