Liebes Forum,
die Auswahl der OPS-Codes im Katalog nach §115b und der Umgang damit wurde hier ja schon ausgiebig diskutiert. Nicht nur bei uns gibt es Probleme das bestimmte medizinisch selbstverständlich ambulant erbringbare Proezeduren nicht in dem Katalog enthalten sind und damit die Abrechnung problematisch ist.
Als Operateur codiere ich zunächst mit dem Schlüssel der am besten passt. Im nächsten Schritt werde ich von der Verwaltung aufgefordert diesen Code zu ändern und einen nach §115b zuverwenden.
Wie sieht die Sache den rechtlich aus? Mache ich mich haft/strafbar wenn ich den Code entsprechen ändere oder ist es legitim einen ähnlichen Code aus dem Katalog zuwählen obwohl es einen besseren gibt?
Bin gespannt