Ambulante Kodierrichtlinien

  • Hallo,

    aus der Einleitung der Ambulanten Kodierrichtlinien 2010:

    Zitat


    Die Ambulanten Kodierrichtlinien gelten für alle ambulant zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten ärztlichen Leistungen. Ausgenommen sind die nach § 115b SGB V im Krankenhaus durchgeführten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Korsten,

    überall dort wo Sie mit der KV abrechnen werden die amb. Kodierrichtlinien eingeführt. So müssen Sie z.B. im KV-Notfall die neuen Regeln beachten. Wird aus dem Notfall aber eine amb. OP §115b (z.B. Luxation, Reposition,...) gelten die Regeln aber nicht, da Sie hier direkt mit der Kasse abrechnen.

    Alles klar??

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo zusammen,

    Hr. Selter, Ihnen vielen Dank für die Datei!


    Die Einleitung ist ja nun gleich geblieben, insbesondere der Part:

    Zitat


    Die Ambulanten Kodierrichtlinien gelten für alle ambulant zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten ärztlichen Leistungen. Ausgenommen sind die nach § 115b SGB V im Krankenhaus durchgeführten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe.

    Damit gelten die Kodierrichtlinien doch im Umkehrschluß für die Behandlung nach §116b, oder? Sonst wären diese doch ebenfalls explizit als Ausnahme benannt. Ob Abrechnung über KV oder direkt mit KT, spielt dann keine Rolle.
    Wie ist Ihre Meinung?

    • Offizieller Beitrag

    Zur Info:

    Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

    Hilfe zur Diagnosekodierung kommt 2011

    Richtig kodieren – Richtlinien werden zuvor in Bayern getestet.

    Berlin, 21. Mai 2010 – Die Vorgaben zur richtigen Diagnoseverschlüsselung (ambulante Kodierrichtlinien) sollen am 1. Januar 2011 bundesweit in Kraft treten. Zuvor werden sie in den Praxen der bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten getestet. Die Testphase ist für das dritte Quartal dieses Jahres angesetzt. Im vierten Quartal erfolgt die Auswertung und Bewertung der Ergebnisse. Darauf hatten sich die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung Ende März geeinigt. „Die Vorgaben gelten für Kollektiv- und Selektivverträge gleichermaßen“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.

    „Es ist von immenser Bedeutung, dass die niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten ihre Leistungen richtig kodieren. Nur dann können wir die Veränderungen in der Morbidität gegenüber den Kassen nachweisen, um die notwendigen finanziellen Mittel für die Versorgung der Versicherten zu erhalten. Wir wollen eine Hilfe an die Hand geben, die das richtige Kodieren sehr erleichtert“, erläuterte der KBV-Chef.

    Die Kodierrichtlinien sind auf der Website der KBV als PDF und als Word-Datei abrufbar: http://www.kbv.de/kodieren/25222.html . Darüber hinaus wird die KBV eine Checkliste sowie konkrete Beispiele für die Anwendung der Kodierrichtlinien in der Praxis im Internet veröffentlichen.

    • Offizieller Beitrag

    Weiterhin Unruhe bei den Anwendern.
    » Internisten sagen Nein zu den Kodierrichtlinien
    http://www.verbaende.com/News.php4?m=70049

  • Moin allerseits,

    selbst der Deutsche Ärztetag 2010 in Dresden hatte ja geschlossen gegen die amb. Kodierung gestimmt (hat bloss keine Bedeutung):

    10. Einführung der geplanten Diagnosen-Kodierrichtlinien im Vertragsarztsystem stoppen

    Auf Antrag von Herrn Dr. Geis (Drucksache V - 106 neu) fasst der 113. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
    Der Deutsche Ärztetag fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die geplante Einführung der neuen Diagnose-Kodierrichtlinien umgehend zu stoppen.

    Hier werden Daten dazu missbraucht, um Honorarverteilung zu organisieren. Dabei geht man von der irrigen Meinung aus, der Wert und die Intensität der täglichen Arbeit in der Arztpraxis an den kodierten Diagnosen ablesen zu können.

    Darüber hinaus wird hier von Funktionären ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen, vergleichbar mit den Kodierungen im Zusammenhang mit den Diagnosis Related Groups (DRGs) im Krankenhaus. So wie im Krankenhaus ganze Arztstellen für die Kodierung geschaffen werden mussten, wird eine geordnete Praxisverwaltung durch diese unsinnigen Kodierrichtlinien unmöglich gemacht und Zeit für die notwendige Patientenbetreuung gestohlen.

    In der Arztpraxis wird der Patient in der Gesamtheit seiner Beschwerden behandelt und es werden nicht irgendwelche Diagnosen zur Abrechnungsbegründung formuliert.

    Quelle: http://www.arzt.de/page.asp?his=0.2.6578.8260 (Beschlussprotokoll)

    Grüße
    Jannis