Guten Morgen,
von der Versicherung haben wir ein Schreiben bekommen, in dem es heißt:
\" Sie haben für den o. g. Aufenthalt den OPS 5-033.0 verschlüsselt, obwohl der ebenfalls verschlüsselte OPS 5-831.1 durch die OPS-10-GM 2009 hier als Exklusivum/Exklusiva ausgewiesen ist.
Diese Verfahrensweise ist nach der OPS 10-GM 2009 in Verbindung mit den Allgemeinen Kodierrichtlinien nicht zulässig.\"
Darin widersprechen die sich doch. Exklsuivum bedeutet doch, dass dieses nicht in dem entsprechenden Kode enthalten und extra zu verschlüsseln ist.
Wie denken Sie darüber?
Bitte um dringende Antwort.
Gruß
raxa