• Guten Morgen,

    von der Versicherung haben wir ein Schreiben bekommen, in dem es heißt:

    \" Sie haben für den o. g. Aufenthalt den OPS 5-033.0 verschlüsselt, obwohl der ebenfalls verschlüsselte OPS 5-831.1 durch die OPS-10-GM 2009 hier als Exklusivum/Exklusiva ausgewiesen ist.
    Diese Verfahrensweise ist nach der OPS 10-GM 2009 in Verbindung mit den Allgemeinen Kodierrichtlinien nicht zulässig.\"

    Darin widersprechen die sich doch. Exklsuivum bedeutet doch, dass dieses nicht in dem entsprechenden Kode enthalten und extra zu verschlüsseln ist.

    Wie denken Sie darüber?

    Bitte um dringende Antwort.

    Gruß
    raxa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Exklusivum bedeutet nie das prinzipielle Ausschließen der gemeinsamen Nennung von verschiedenen Kodes. Gemeint ist, dass Prozedur X eben nicht mit diesem Kode Y zu kodieren ist, sondern eben mit dem Kode X (wenn man mir hier inhaltlich folgen mag ;) ). Auf einem anderen Blatt steht aber die Diskussion, inwiefern eine Prozedur schon in der anderen beinhaltet ist und daher nicht extra anzugeben ist. Siehe hier:
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=11356&start=1&seuser=&sepost=#

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen raxa,

    Unter 5-83 Operationen an der Wirbelsäule findet sich der Hinweis: Der Zugang ist gesondert zu kodieren ( 5-030 ff.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Guten Morgen raxa,
    Exklusivum bedeutet, dass sich in diesem Fall die Kodierungen im Grundsatz (Herr Selter hat natürlich recht - es gibt Ausnahmen)gegenseitig ausschließen, d.h. dass man bei einer Operation nur einen der beiden Schlüssel verwenden darf.

    Anderes schönes Beispiel: Peritonitis darf wegen Exklusivum bei Divertikulose (mit der Ausnahme des 2-zeitigen Geschehens) nicht gesondert kodiert werden.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo,

    wir haben in 2 Etagen eine Dekompression durchgeführt und in einer Etage die Inzision. Das bedeutet doch, dass wir beides verschlüsseln dürfen oder etwa nicht?
    Bisher haben wir dies so verschlüsselt und haben noch nie eine Anfrage deswegen bekommen.

    Gruß
    raxa

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Lunge:
    Unter 5-83 Operationen an der Wirbelsäule findet sich der Hinweis: Der Zugang ist gesondert zu kodieren ( 5-030 ff.)

    Hallo Lunge,

    da komme ich nicht ganz mit, weil die Dekompression des Spinalkanals hier kein Zugang für die Sequesterentfernung ist. Oder wie soll das verstanden werden?

  • Hallo Herr Selter,

    nun, ich bin kein Orthopäde oder Neurochirurg. In den DKR fand ich den Hinweis:
    \"Ausschlussbemerkungen („Exkl.:“) weisen auf Maßnahmen hin, die einem anderen Kode der Klassifikation zuzuordnen sind. Der zutreffende Kode ist jeweils angegeben.\"
    Und dann unter 5-83 Operationen an der Wirbelsäule den Hinweis: \"Der Zugang ist gesondert zu kodieren ( 5-030 ff)\".
    Deshalb meinte ich, dass beide Kodes zu verwenden seien.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Herr Lunge,

    in unserem Bsp. geht es explizit um den OPS 5-033.-, welcher nichts mit dem Zugang zu tun hat. Dass der Zugang extra verschlüsselt werden muss, ist klar. Nur sind wir uns unschlüssig, ob eine druchgeführte Dekompression und zusätzlich noch die Inzision gemeinsam mit 2 Kodes verschlüsselt werden dürfen.

    Gruß
    raxa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Lunge:
    In den DKR fand ich den Hinweis:
    \"Ausschlussbemerkungen („Exkl.:“) weisen auf Maßnahmen hin, die einem anderen Kode der Klassifikation zuzuordnen sind. Der zutreffende Kode ist jeweils angegeben.\"

    Das habe ich hiermit dargestellt:
    \"Gemeint ist, dass Prozedur X eben nicht mit diesem Kode Y zu kodieren ist, sondern eben mit dem Kode X (wenn man mir hier inhaltlich folgen mag ;) ).\"

    Zitat


    Original von Lunge:Und dann unter 5-83 Operationen an der Wirbelsäule den Hinweis: \"Der Zugang ist gesondert zu kodieren ( 5-030 ff)\".
    Deshalb meinte ich, dass beide Kodes zu verwenden seien.

    Der Zugang ist extra zu kodieren, ist aber nicht 5-033.0.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von raxa:
    in unserem Bsp. geht es explizit um den OPS 5-033.-, welcher nichts mit dem Zugang zu tun hat. ...Nur sind wir uns unschlüssig, ob eine druchgeführte Dekompression und zusätzlich noch die Inzision gemeinsam mit 2 Kodes verschlüsselt werden dürfen.

    Hallo Raxa,

    was mich bei Ihren Schilderungen etwas verwirrt, ist die Darstellung von Inzision vs. Dekompression. Inzision mit Dekompression ist ein Kode: 5-033.0, 5-831.1 ist die Sequesterentfernung. Vielleicht sollten Sie den OP-Bericht hier mal in den relevanten Teilen darstellen. Zur Mehrfachkodierung von Prozeduren im Sinne der Bandscheibenoperation verweise ich auf den oben verlinkten Thread.