Hallo DRG-Rowdy,
Zitat
Original von DRG-Rowdy:
Aber so schnell kommt man ja auch nicht zum Sozialgericht. Erstmal muss ja das aussergerichtliche Verfahren abgeschlossen sein (Widerspruch, Zweit-GA etc.).
Gibt ein vorgeschriebenes Verfahren?
Mir sind leider derartige Regeln nicht bekannt. Wünsche mir diese auch mit entsprechenden Fristen.
Wir rufen das Sozialgericht erst an, wenn eine KK eine Rechung in der gesetzlichen Frist (+xTage) nicht bezahlt, oder zu einem späteren Zeitpunkt unberechtigter weise verrechnet.