Hallo Forum,
wir haben in letzter Zeit vermehrte Streichungen von Operationen durch den MDK Sachsen-Anhalt. Der MDK bezieht sich in seinen Streichungen (diese Operationen sind natürlich erlösrelevant) auf die DKR P003d. In dieser heißt es, Grundprinzip des OPS-301 ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffs möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung). Sie lehnen sich weiterhin an das Urteil des BSG vom 18.09.08, B3 KR 15/07R an.
Hier ein kleines Bsp.
bei einer Patientin wurde ein Debridement am offen Hüftgelenk und gleichzeitig eine Femurmarkraumbohrung durchgeführt.
Gutachter erkennt die Kodierung der Markraumbohrung nicht an, da ein Zugang, daraus folgt nur eine OP und somit die Kodierung nur einer Procedur möglich.
Kennt jeman von Ihnen diese Problematik? Wie gehen sie dagegen vor?
Vielen Dank
Tweety