Hallo zusammen. Ich muss mal die Allgemeinheit fragen:
1. Ein Pat. erhält eine NIV - Beatmung mit intermittierendem CPAP. Diese Stunden werden dann ja einzeln gezählt. Jetzt fragte jemand von unserer Intensivstation, wie es ist, wenn man den Patienten im Rahmen dieser Beatmungsphasen an die Beatmungsmaschine mit ASB anschließen muss. Es erfolgt keine Intubation. Zählt man diese Stunden ab hier dann durch, solange der Pat. die 6 Stunden pro Tag Masken - CPAP danach erfüllt? Oder bleibt es bei einzelner Zählung? Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.
2. Wie handhaben Sie die Regelung mit den 24 bzw. 36 Stunden. Ein Pat. gilt ja lt. DKR respiratorisch stabil, sobald er 24 oder 36 Stunden selbstsändig geatmet hat. Wenn das erfüllt ist, ist das Weaning beendet. Aber widerspricht sich das nicht mit der 6 - Stunden - Masken-CPAP - Regel? Was ist denn wenn ein Pat. tgl. 4 Stunden CPAP braucht und trotzdem nicht 24 bzw. 36 Stunden dazwischen selbstsändig ohne Unterstützung atmen kann? Durch <6 Stunden ist er ja wieder aus dem Weaning raus. Oder gilt die 24/36 - Stunden - Regel nur, wenn ein Pat. ein Weaning ohne Masken - CPAP erhält (obwohl ich ehrlich gesagt nicht verstehe, wie das gehen soll).
Ich danke schon mal für die Rückmeldungen und die Hilfe.
Ich hoffe, wir können etwas Licht ins Dunkel bringen.
P.S.: Hat jemand Erfahrung mit dem neuen EzPAP? Zählen Sie dies als Beatmung? Angeblich kann dadurch ja eine Intubation verhindert werden und im Prinzip wäre es sogar im Weaning einsetzbar, vorausgesetzt, der Pat ist aktiv genug.
VG KODI79