Antibiose trotz Resistenz

  • Hallo Forum und vor allem Hallo an die Mikrobiologen,

    folgender Kasus:

    Pat. kommt mit Pneumonie und erhält Antibiose mit Amoxicillin/Sulbactam und Levofloxacin.
    Darunter deutliche Befundbesserung.
    2 Tage später kommt Befund:

    Nachweis von Staph. aureus und Pseudomonas; letzterer resistent auf die verabreichten Medikamente, wobei Levofloxacin nicht getestet wurde, sondern nur die resistenten Moxi- und Ciprofloxacin.

    Kodierung von Pseudomonas wird wegen nicht antibiogramm-gerechter Therapie verweigert. Diagnostischer Aufwand zählt auch nicht, da keine antibiogramm-gerechte Therapie.

    Wer weiss Rat?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    wenn die J15.1 nicht akzeptiert wird, können Sie doch immerhin die B96.5! kodieren, die ja bekannterweise obligat anzugeben ist (DKR D012i, Tabelle 2).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Horndasch,

    Zitat

    Original von E_Horndasch:
    Kodierung von Pseudomonas wird wegen nicht antibiogramm-gerechter Therapie verweigert. Diagnostischer Aufwand zählt auch nicht, da keine antibiogramm-gerechte Therapie.

    die Verweigerung der Kodierung wegen \"wegen nicht antibiogramm-gerechter Therapie\" ist nicht gerechtfertigt:
    Immerhin hatten Sie den Erreger nachgewiesen UND die Resistenzlage.
    Also sollten Sie zusätzlich kodieren:
    B96.5 sowie
    U80.6! Pseudomonas aeruginosa und andere Nonfermenter mit Resistenz gegen Carbapeneme, Chinolone, Amikacin, Ceftazidim oder Piperacillin/Tazobactam.

    Alternative als HD: J18.0 + o.a. ND

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo allerseits

    Am Anfang der Verschlüsselung steht immer die medizinische Diskussion
    Es gibt inhaltlich m.E. 3 Möglichkeiten

    1. Pseudomonas war für Pneumonie verantwortlich.
    Die Heilung kann dann
    a) eine Spontanheilung sein (unwahrscheinlich). In diesem Fall ist es eine unbehandelte Verdachtsdiagnose und kann nicht verschlüsselt werden
    b) auf das nicht getestete AB (unwahrscheinlich) oder auf die AB-Kombination zurückzuführen sein (Kombinationstestungen zeigen machmal andere Ergebnisse als die Summe der Einzeltestungen, ist aber hier auch eher unwahrscheinlich). In diesen (unwahrscheinlichen ) Fällen wäre es eine behandelte Verdachtsdiagnose und dürfte (zumindest als HD) verschlüsselt werden.

    2. Pseudomonas war NICHT für die Pneumonie verantwortlich. Wenn kein Erregernachweis aus einer BAL vorliegt (sondern aus Sputum) ist das medizinisch m.E. das wahrscheinlichste. In diesem Fall ist es nicht Hauptdiagnose und kann mangels entstandenem Aufwand (wäre dann ja nur ein \"Zufallsbefund\" bei fehlenden therapeutischen Konsequenzen) auch nicht als ND verschlüsselt werden.

    Muss in diesem Fall mal dem MDK recht geben, Verschlüsselung m.E. nicht statthaft

    Beste Grüße

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Hallo Lunge
    Wenn der Erregernachweis aus Sputum geführt wurde:
    J15.9
    (Behandelte Verdachtsdiagnose ohne dass wir den Keim sicher kennen)
    Grüße

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Hallo Forum...ich habe folgendes Problem:

    Ich habe bei einem Patienten die N39.0+B96.2+U80.4 kodiert. Die Ärze haben trotz Resistenz Ciprofloxacin weitergegeben und es hat auch angeschlagen.

    Jetzt will der MDK die Resistenz streichen mit der Begründung das diese keinen Aufwand hatte und noch nicht mal die Antibiose umgestellt wurde.

    Ist das rechtens?

    Danke schonmal im voraus fürs Antworten.

    Gruss Keks :)

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Hallo,
    alle Ausrufezeichen-Kodes sind obligat anzugeben lt. DKR.
    Zudem haben Sie einen diagnostischen Aufwand.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Abend,

    meine langjährige (>30 Jahre) ärztliche Erfahrung hat mich gelehrt, dass eine Besserung trotz der im Nachhinein festgestellten "in-vitro-Resistenz" stattfinden kann, auch wenn vermeintlich nicht wirksame Antibiotika gegeben werden. Da es manchmal einige Tage dauert, bis eine Testung definitiv vorliegt, kann das schon mal passieren (und ist früher mit den nicht so effektiven Methoden öfters passiert). Vom klinischen Erfolg her stelle ich dann die Antibiose nicht um. Ein Aufwand zum Nachweis von Keimen ist entstanden, daher kodierbar. Wenn wir einen Krebs feststellen, den wir mangels Fachabteilung nicht behandeln können (z.B. ein Nierenzellkarzinom - wir haben keine Urologie), können wir ja auch selbstverständlich die Diagnose kodieren, alles andere wäre ja völlig widersinnig.

    Grüße aus dem Scheechaos

    OKIDOCI 8)

  • Hallo,

    Zitat

    Die Nebendiagnose ist definiert als:

    Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt"

    Keime sind m. E. nach keine Krankheit bzw. Beschwerde i. S. von Symptomen. Sie erfüllen per se schon nicht den Regelungen zur ND-Definition. Kodiert wird deshalb nach DKR "Ausrufezeichenkodes" und sind daher obligat anzugeben, sofern natürlich für die Grunderkrankung ein Aufwand vorgelegen hat.

    Gruß