- Offizieller Beitrag
Hallo,
zu Ihrem Vorschlag: Das InEK nimmt Vorschläge zur Änderung der DKR entgegen, bestimmt aber hier nichts. Die Entscheidung obliegt dann dem KEA (Selbstverwaltung), hier werden die DKR bearbeitet. Den Vorschlag können sie z. B. auch selber über Ihr Krankenhaus einreichen.
Wenn es um Hinweise im OPS geht, ist das DIMDI der Ansprechpartner. Hier sind dann ebenfalls Vorschläge im Rahmen des jährlichen Vorschlagverfahrens einzureichen. Das DIMDI bearbeitet dann im Rahmen der AG-OPS des KKG diese Vorschläge und artikuliert als Berater des BMG seine Position. Resultat ist dann immer der amtliche Katalog des Folgejahres.
Wenn Sie mich nach den Aussichten frage, dann muss ich sagen:
Ich sehe hier nicht gerade viel Chancen eine DKR-Änderung oder OPS-Hinweise zu provozieren. Aus folgenden Gründen:
1. Die DKR gibt schon vor, dass bei relevantem Zusatzaufwand die Adhäsiolyse extra zu kodieren ist. Das ist ein Fakt. Was aber nicht an dieser Stelle passieren wird, ist eine Vorgabe von \"Relevanz\". Das Problem ist prinzipiell auf „Ortsebene“ zu diskutieren.
2. Im OPS so einen Hinweis zu platzieren würde dem Verständnis der P001 entgegenlaufen. Es würde nämlich schwierig sein zu unterscheiden, bei welchen OPS-Kodes sollte die zusätzliche Kodierung erfolgen. Bei allen wäre wenig sinnvoll. Da ich selber in der AG-OPS sitze, kann ich Ihnen sagen, dass ich mit so einem Vorschlag meine Schwierigkeiten hätte.
Meine persönliche Meinung dazu: Ich halte es für eine wenig belastbare (Zusatz)Prozedur, die mit wenigen Worten im OP-Bericht hochaufwändig formuliert werden kann, ohne dass dies wirklich nachvollziehbar sein muss. Zudem werden die kalkulierten Mehrkosten über längere OP-Zeiten in den jeweiligen RG-Kalkulationen berücksichtigt. So würde ich eher über eine Einschränkung der DRG-Relevanz des Kodes nachdenken, als möglichst viel für eine vermehrte Kodierbarkeit zu tun.