Adhäsiolyse

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zu Ihrem Vorschlag: Das InEK nimmt Vorschläge zur Änderung der DKR entgegen, bestimmt aber hier nichts. Die Entscheidung obliegt dann dem KEA (Selbstverwaltung), hier werden die DKR bearbeitet. Den Vorschlag können sie z. B. auch selber über Ihr Krankenhaus einreichen.

    Wenn es um Hinweise im OPS geht, ist das DIMDI der Ansprechpartner. Hier sind dann ebenfalls Vorschläge im Rahmen des jährlichen Vorschlagverfahrens einzureichen. Das DIMDI bearbeitet dann im Rahmen der AG-OPS des KKG diese Vorschläge und artikuliert als Berater des BMG seine Position. Resultat ist dann immer der amtliche Katalog des Folgejahres.

    Wenn Sie mich nach den Aussichten frage, dann muss ich sagen:

    Ich sehe hier nicht gerade viel Chancen eine DKR-Änderung oder OPS-Hinweise zu provozieren. Aus folgenden Gründen:
    1. Die DKR gibt schon vor, dass bei relevantem Zusatzaufwand die Adhäsiolyse extra zu kodieren ist. Das ist ein Fakt. Was aber nicht an dieser Stelle passieren wird, ist eine Vorgabe von \"Relevanz\". Das Problem ist prinzipiell auf „Ortsebene“ zu diskutieren.
    2. Im OPS so einen Hinweis zu platzieren würde dem Verständnis der P001 entgegenlaufen. Es würde nämlich schwierig sein zu unterscheiden, bei welchen OPS-Kodes sollte die zusätzliche Kodierung erfolgen. Bei allen wäre wenig sinnvoll. Da ich selber in der AG-OPS sitze, kann ich Ihnen sagen, dass ich mit so einem Vorschlag meine Schwierigkeiten hätte.

    Meine persönliche Meinung dazu: Ich halte es für eine wenig belastbare (Zusatz)Prozedur, die mit wenigen Worten im OP-Bericht hochaufwändig formuliert werden kann, ohne dass dies wirklich nachvollziehbar sein muss. Zudem werden die kalkulierten Mehrkosten über längere OP-Zeiten in den jeweiligen RG-Kalkulationen berücksichtigt. So würde ich eher über eine Einschränkung der DRG-Relevanz des Kodes nachdenken, als möglichst viel für eine vermehrte Kodierbarkeit zu tun.

  • hallo nochmal,


    danke für die offenen worte...
    werde das so meinen leuten nahebringen- aber ich sehe dennoch schwierigkeiten auf uns zukommen, denn die \"relevanz\" kann zwar auf \"ortsebene\" formuliert werden, aber der mdk wird mittels bgh-urteil kontern- und wir stehen dann mit weniger da als erwartet :sterne:

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie gesagt, ist ein Urteil eine Einzelfallentscheidung. Ich würde in einem geeigneten Fall selber eine Klage führen und etsprechend differenziert begründen. Das kann dann auch ganau ein gegenteiliges Urteil ergeben, wäre ja nicht das 1. Mal.

  • Hallo,
    hier habe ich eine neue Version des Themas.
    Im Rahmen einer Appendektomie wurde eine ausgedehnte Adhäsiolyse an terminalem Ileum und Zoekum durchgeführt.
    Laut MDK ist hier die Adhäsiolyse nicht gesondert zu kodieren, da sie integraler Bestandteil der Prozedur Appendektomie sei. Die Adhäsiolyse sei im Rahmen des Zugangs zur Appendix erforderlich und demzufolge nicht gesondert kodierbar.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    diese Fragestellung hatten wir auch bereits mehrfach, wir konnten Adhäsiolysen dann mit kodieren, wenn es über das \"normale erhöhte Maß\" hinausging und nicht die \"herkömmliche\" adhäsiolyse gemeint war die notwendig ist, um an den \"Wurm\" ranzukommen.

    Hierzu gibt es auch das BSG Urteil \"Monokausale Kodierung\".


    Solch eine Argumentation ist jedoch dann nur aus dem OP Bericht ersichtlich.
    Es muss also ein sehr guter OP Bericht verfügbar sein....

    Ich glaube wir haben den gleichen MDK :)

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Herr Horndasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    ...Laut MDK ist hier die Adhäsiolyse nicht gesondert zu kodieren, da sie integraler Bestandteil der Prozedur Appendektomie sei...

    Wenn die Appendix hinter Adhäsionen verborgen ist, müssen diese natürlich erst gelöst werden. Allerdings ist es Unsinn, zu behaupten, die Adhäsiolyse sei integraler Bestandteil der Appendektomie. Schätzungsweise 99% der Appendektomien erfordern keine Adhäsiolyse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld