Servus liebes Forum!
Folgende Frage beschäftigt mich.
MDK-Gutachter soll laut KK die Nebendiagnosen prüfen.
Während der Prüfung stellt der Gutachter fest das die ND die Hauptdiagnose sein müßte!
Darf er nun die ND zur HD machen obwohl diese gar nicht gefragt wurde!
In diesem Fall möchte er die T82.3(Bypassverschluß) anstatt der I70.22(pAVK) zur HD machen.
Ist es im Rahmen der speziell angefragten ND für den Gutachter möglich aus der ND die HD zu machen???
Gruß Kodercop