MDK-Prüfung Nebendiagnosen

  • Servus liebes Forum!
    Folgende Frage beschäftigt mich.
    MDK-Gutachter soll laut KK die Nebendiagnosen prüfen.
    Während der Prüfung stellt der Gutachter fest das die ND die Hauptdiagnose sein müßte!
    Darf er nun die ND zur HD machen obwohl diese gar nicht gefragt wurde!
    In diesem Fall möchte er die T82.3(Bypassverschluß) anstatt der I70.22(pAVK) zur HD machen.
    Ist es im Rahmen der speziell angefragten ND für den Gutachter möglich aus der ND die HD zu machen???

    Gruß Kodercop

  • Moin,

    ich würde in diesem Fall mal die Kirche im Dorf lassen.

    Beispiel: meldet der MDK mir die Prüfung der Kodierung, und kommt dann in seinem GA dazu mich unter die UGVD zu drücken, würde ich das GA ablehnen. Warum? weil ich dem MDK nur Unterlagen zum Nachweis der Diagnosen, nicht aber der VWD geschickt habe. Da hilft auch der Dauerhinweis des MDK auf \"weitere Unterlagen nach Maßgabe KH\" nichts, denn wenn UGVD nicht angefragt wird dazu natürlich auch nichts rausgeschickt.

    In Ihrem Fall ging es um die Prüfung der Nebendiagnose. Diese wurde vom MDK als falsch eingestuft. -> soll halt HD sein.

    Ich würde jetzt schauen ob der MDK recht hat und entsprechend weiter verfahren.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hat der MDK aber das Recht aus der ND die HD zu machen?
    Es geht halt um die genaue Anfrage der KK, die hätte ja auch fragen können prüfen Sie die HD und ND.
    Meine ND wäre als HD sogar evtl. richtig., kann aber auch als ND benutzt werden.
    Die Kasse hat aber nicht direkt nach der HD gefragt!
    Nochmal hat der Gutachter die Möglichkeit bei spezieller Nachfrage der ND diese auch zur HD zu machen?

  • Hallo Kodercop,

    bitte fragen Sie aber nicht in ein paar Monaten hier im Forum, ob es korrekt ist, dass alle MDK-Anfragen an Sie so unspezifisch sind (Überprüfung der gesamten Kodierung und Verweildauer). :d_zwinker:

  • Gefahr erkannt , Gefahr gebannt! Kein Widerspruch, aber der Gutachter ist/bleibt trotzdem ein extrem unangenehmer Zeitgenosse!
    Schönes WE

  • Hallo,
    eine Frage in diesem Zusammenhang:
    Der MDK fragt fristgerecht ND UND VWD an. Im ersten Gutachten stellt er nur die ND in Frage, die VWD wird nicht bemängelt. Wir schreiben einen Widerspruch und beweisen die ND. Im Antwortgutachten wird auf die ursprünglich angezweifelten ND gar nicht mehr eingegangen, sondern jetzt ausschließlich die VWD gekürzt. :teufel:
    Müssen wir das jetzt echt einfach so hinnehmen, nur weil ursprünglich mal beides angefragt worden ist?
    Grüße vom frustrierten greenhorn

  • Hallo,

    ich gehe davon aus, dass Sie das wohl so hinnehmen müssen, da der MDK wohl seinen Prüfungsauftrag nicht abgearbeitet hat.
    Die KAsse hat wohl die Fragestellung ordnungsgemäß übermittelt.

    Hierzu fällt mir nun auch das BSG Urteil ein, das heute im Post \"Neues von BSG zitiert wurde.

    Beste Grüße und schönen Abend.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Lieber Poltergeist,

    danke für den Hinweis, auch wenn er mich nicht glücklich macht. Das Gute daran ist, dass wir jetzt halt noch länger Spass an dem Fall haben werden :totlach:

    Grüße,
    greenhorn

  • Hallo zusammen!

    Aus dem frischen MDK-Gutachten - Ausformulierung der Frage (Kasse): \"Nebendiagnose Soundso prüfen. Wenn diese Ok, bitte Verweildauer prüfen.\"

    ... wenigstens sind sie ehrlich :)

    Gruß
    GenS

  • Schönen guten Tag GenS

    häufiger haben wir den umgekehrten Fall, d. h. die Verweildauer wird überhaupt erst dann relevant, wenn Nebendiagnosen gestrichen werden und man in eine DRG mit niedrigerer OGVD rutscht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,