Ambulante OP + Komplikationen

  • Hallo Forum,
    ich wollte dieses Thema noch einmal aufgreifen und hoffe auf Antworten.
    Bei einer Patientin wurde morgens eine Hysteroskopie durchgeführt und am frühen Nachmittag wurde sie entlassen. Abends wurde sie mit dem NAW wg. Kreislaufschwäche stationär aufgenommen für eine Nacht.
    Wir haben den Fall zusammen gefaßt - ist dies der richtige Weg oder müssten zwei Fälle angelegt werden.
    Die ambulante OP ist ja sicher nicht abzurechnen, oder?!

    Viele Grüße,
    babsi07

  • Hallo,

    ich würde die Fälle getrennt von einander betrachten.

    Morgens ein AOP-Fall und abends ein stationärer mit Komplikation ohne OP.

    So bekommen Sie auch keine Probleme mit den Transportrechnungen.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Schönen guten Tag allerseits

    Zitat


    Original von SLindenau:
    § 7 Abs. 3 AOP-Vertrag ist da eindeutig.

    ...vorausgesetzt es handelt sich erstens um eine AOP nach § 115b und nicht um eine ambulante OP eines Belegarztes oder externen Arztes und zweitens um eine Komplikation, die im Zusammenhang mit der OP steht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:

    ...vorausgesetzt es handelt sich erstens um eine AOP nach § 115b und nicht um eine ambulante OP eines Belegarztes oder externen Arztes und zweitens um eine Komplikation, die im Zusammenhang mit der OP steht.

    (SATIRE!!)
    Unser MDK sieht immer einen Zusammenhang, auch wenn es sich um völlig andere Organsysteme, Zeiträume von vielen Tagen oder auch um völlig andere Patienten handelt. Meist reicht sogar der Besuch unserer Homepage, damit der darauf folgende Aufenthalt als Komplikation gewertet wird.
    (SATIRE!!)

    Beste Grüße - NV

  • [c=darkblue]Guten Morgen,
    Danke für Ihr Antworten.
    Wir haben 2 Fälle angelegt und werden diese auch abrechnen.
    Ob die amb. Operation anerkannt wird, werden wir ja dann sehen?!
    Ich wünsche einen schönen Tag,
    babsi07[/code]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    warum rechnen Sie 2 Fälle ab? Es wurde doch hier dargestellt, dass Sie einen Fall abzurechnen haben. Die erwähnten Ausnahmen treffen ja wohl bei Ihnen nicht zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau