Salut Merguet, salut Forum,
auch wir haben Probleme bezüglich der VWD auf unserer Stroke unit, dabei wird jedoch nie die 24 h Grenze angezweifelt, sondern immer nur die VWD über 72h. Da ich frühzeitig mit Problemen auf diesem Gebeit gerechnet habe, wird jeden Tag dokumenteirt, weshalb der Patientent noch auch der Stroke verbleiben muss, jedoch müssen diese Gründe konkrett und aus der Kurve nachvollziehbar sein, da ansonsten der eine odere andere Gutachter die Notwendigkeit in Zweifel zieht. Anerkannt werden fluktuierende Symptomatik, schlecht eingestellter RR, schwerwiegende Begleiterkankungen oder wenn dokumentiert ist, dass der Pat. aus Platzmangel verlegt werden musste. Ich habe mich zunächst gegen eine Kürzung gewehrt, da wir die Leistung erbracht haben. Da ich aber auch im Widerspruchsverfahren gescheitert bin, werde ich diese Kürzungen wohl hinnehmen. Der MDK hat auf meinen Einwand, dass er in Entscheidungen des behandlenden Arztes eingreife geantwortet, dass die Behandlung nach §12 SGB V wirtschaftlich und zweckmäßig sein müssen. Bei den augenbliche sehr kassenfreundlichen Urteilen, wage ich mich nach dieser Argumentation nicht vor Gericht. Denn sollte ein Gericht dem MDK zu gestehen, dass er entscheiden könne was wirschaftlicht und angemessen ist, sind Kürzungen Tür und Tor geöffnet.
Eine schönen Tag
muj