ZE Streichung mit Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot

  • Wir haben im April 2009 eine 66jährige Patientin mit kleinzelligem Lungenkarzinom in thirdline mit Hycamtin i.v. behandelt. Der MDK hat den Fall nun geprüft und stellt fest, daß die Indikation gegeben war, die Dosierung stimmte und Abrechnung ordnungsgemäß erfolgte. Da aber zu diesem Zeitpunkt eine gleichwirksame orale Präparation verfügbar war, empfiehlt der Gutachter der KK trotzdem das ZE nicht anzuerkennen.

    Hat jemand im Forum vergleichbare Erfahrungen machen müßen und mit welchem Ausgang?

    Grüße aus Köln
    Schumacher

  • Hallo H / F Schumacher,
    zum Glück haben wir derartige Hinweise des MDKs noch nicht bekommen.
    Würde mich auch dagegen verwahren.
    Eingriff in die Behandlung usw. …

    Die Aufgabe des MDK´s ist es nicht zusagen, dass etwas auch anders behandelt werden kann oder eine Behandlung schneller durchzuführen wäre, sondern ob die durchgeführte Behandlung vertretbar ist. Der MDK prüft ob die durchgeführte Behandlung keiner Leitlinie oder der ärztlichen Ethik ö.ä. entgegen steht.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo zusammen,
    ich würde sagen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot eigentlich immer und überall gilt. Dagegen steht natürlich - zu recht erwähnt von MiChu - die ärztliche Behandlungsfreiheit.
    Mich würde einfach mal interessieren, warum Hycamtin hier i.v. appliziert worden ist und nicht oral?

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hey, das wird lustig,

    Streiten wir uns demnächst darum, an welchem Tag etwas oralisiert wurde?
    Ist dann auch hier erforderlich, dass jeden Tag in den Akten steht, warum eine Oralisierung noch nicht möglich war?
    Gibt es dafür überhaupt allgemein anerkannte Kriterien, die die korrekte Verfahrensweise beschreiben?

    merguet

  • Hallo Zusammen,

    wir hatten schon paar Mal folgenden Satz im Gutachten: \"am Tag X hätte die Infsion oralisiert werden können\".

    :d_gutefrage:

    Was sagt man dazu?

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo,
    ist doch eigentlich schon Alltag in der Prüfpraxis.
    Beispiel: i.v. Analgesie ohne vorherige orale Versuche sind zu einem großen Teil Fehlbelegungen.
    Deswegen geben doch viele orale NSAR und wenn die dem Patienten nicht helfen, dann gibt es was gegen die Schmerzen.
    Und das immer mit dem Verweis auf das Stufenschema der WHO, welches nach meiner Kenntnis für den chronischen (Tumor)Schmerz und nicht für den kurzfristigen postoperativen Schmerz nach einem Eingriff der Kategorie 2 entwickelt wurde.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    wir haben auch das Problem, das der MDK uns sagt, wir hätten das \"normale\" Doxirubicin verwenden sollen anstelle des liposomalen (ZE-fähigen) Doxirubicin.

    Mit Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot.

    Gruß
    Okidoki

  • Hallo zusammen,

    wir hatten auch so einen Fall mit Topotecan wenn ich mich recht entsinne.
    Hier hat der MDK uns den stationären Aufenthalt zugestimmt.
    Jedoch war die Aussage das Topotecan auch oral gegeben werden hätte können.
    Nach langem hin und her, da wir u.a. keine Begründung hatten warum
    es denn iv und nicht oral gegeben wurde haben wir das ZE gestrichen.

    Wir hatten darüber auch mit der Apotheke gesprochen, die natürlich meinte wenn schon oral, dann muss der Patient auch von der Verweildauer länger liegen da ja die orale Gabe anders ist als iv.

    Ich hätte glaub ich lieber geklagt, da ja in die Behandlung des Arztes eingegriffen wird.
    Ich musste mich unterordnen, auch weil der behandelnde Arzt letztendlich meinte man \"hätte\" auch.

    Jetzt wird bei uns natürlich auf sowas mehr geachtet.
    Also wenn dann nur mit plausibler Erklärung warum nicht oral z.b. Schluckstörung und was es da so gibt.

    Meine Meinung dazu :d_niemals:

  • Einen schönen guten Tag,

    für einen KK-Mitarbeiter wie mich, ist das natürlich Glatteis, wenn ich jetzt über die Einmischung in die ärztliche Behandlungsfreiheit mitdiskutiere. Im Vertrauen auf den freundlichen Umgangston hier im Forum will ich es dennoch tun! :biggrin:

    Ich glaube, dass es sich hier nicht um eine Einmischung in die ärztliche (sprich medizinische) Behandlung handelt, denn der MDK sagt ja nicht, \"Das Medikament mit dem Wirkstoff xy wäre besser gewesen, als das Medikament mit dem Wirkstoff yz\". Vielmehr geht es hier darum, ein und dieselbe Behandlung auf eine andere Art und Weise sicher zu stellen.

    Und schließlich verpflichtet § 12 SGB V den Leistungserbringer unmittelbar: \"..unwirtschaftliche Leistungen dürfen vom Leistungserbringer nicht erbracht werden...\". Zum Thema Wirtschaftlichkeit im Bereich Arzneimittel kann ich mich noch an folgenden Merksatz erinnern: Bei gleich wirksamen Medikamenten ist das preislich günstigere auch das wirtschaftlichere. Somit hätte hier die orale Gabe bevorzugt werden müssen.

    Bitte verbessern Sie mich, wenn meine Argumentation hinkt, weil ich als Nichtmediziner nicht beurteilen kann, welche medizinischen Unterschiede die orale bzw. iv-Gabe hier bedeutet.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    ich denke nicht, daß Ihre Argumentation hinkt: Die Applikationsformen des Topoisomerase-I-Hemmers Hycamtin (Wirkstoff: Topotecan) sind medizinisch gesehen hinsichtlich Wirkung/Nebenwirkung/Nutzen vergleichbar.

    Leider hat Herr/Frau Schumacher Ihre Frage vom 07.10.2010, 15:06 Uhr (\"Mich würde einfach mal interessieren, warum Hycamtin hier i.v. appliziert worden ist und nicht oral?\") bislang nicht beantwortet. Nur er/sie könnte zur Klärung beitragen, z.B. durch den Hinweis, daß je Zyklus 20 Kapseln Hycamtin [18 x 6 mm] eingenommen werden müssten und dies wegen umfangreicher anderer oraler Medikation oder z.B. durch krankhafte Veränderungen im Mund-Rachen-Bereich oder der Speiseröhre nicht möglich war. Ansonsten: Orale Therapie wäre Methode der Wahl (gewesen).

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Schumacher,

    ich warte auch noch auf wichtigen Hinweis.
    Habe bei mir auch noch so einen Fall liegen, wo man das ZE streichen will, da dies hätte auch ambulant hätte erfolgen können.
    Chefin meint zustimmen aber ich will nicht :)