Schönen guten Tag allerseits,
leider habe ich bei meiner Recherche weder in der Urteilsdatenbank noch hier im Forum etwas zu dem folgenden Problem gefunden:
Eine Krankenkasse fordert bei einer Reihe von Verlegungsfahrten Geld von uns, da sie die \"zwingende medizinische Notwendigkeit\" nach § 60 Abs. 2 Satz 1 nicht anerkennt und daher die Kosten vom Krankenhaus zu tragen wären.
Es handelt sich fast immer um eine Verlegung in die akutgeriatrische Abteilung entweder unseres zweiten Standortes (eigenes Krankenhaus mit eigener IK) oder eines anderen Krankenhauses. Das Argument, dass wir diese Abteilung nicht vorhalten und es aus unserer Sicht deshalb zwingend notwendig ist, die Patienten zu verlegen, lässt die Kasse nicht gelten. Sie argumentiert damit dass wir ein Haus der Grund- und Regelversorgung seien und die Verlegungen immer in Häsuer der Regelversorgung, also einer niedrigeren Versorgungsstufe stattfänden (gibt es in Hessen überhaupt nocht diese Versorgungsstufen in dieser Form ? )
Hat jemand bereits Erfahrungen mit solchen Anfragen oder sogar im besten Fall ein Urteil ?
Vielen Dank, Ich wünsche noch einen schönen Tag,