Niere kein Eingeweide

  • Guten Tag,

    Soeben hat mich ein MDK-GUtachter (Chirurg) in einem GA darüber aufgeklärt. dass die Niere nicht zu den Eingeweiden (Viszera) gehört.
    Statt der Arterie (viszeral) sei die Arterie (abdominal) zu verschlüsseln.

    Sehr, sehr schön. Gehört auch zu den 40% falscher Abrechnungen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    und dafür muss man nicht Chirurg sein, kein Anatomiebuch besitzten bzw. noch nicht eimal irgendeine Ahnung von Anatomie und/oder Medizin haben, sondern nur im OPS-Katalog die Liste zu Beginn des Kapitels 5-38 lesen...

    Kopfschüttelnder Gruß, J. Helling

    PS: Na gut, man mus schon wissen, dass \"A. renalis\" die Nierenarterie ist...

  • Hallo allerseits,

    aufgrund einer zumindest \"gefühlten\" Zunahme ähnlich haarsträubender Behauptungen in MDK-\"Gutachten\" habe ich mich vor kurzem zu folgendem Passus in einem Widerspruchsschreiben genötigt gesehen:
    \"Wir erleben bereits seit längerem, dass von Seiten des MDK zunehmend inkompetente Gutachter eingesetzt werden; anscheinend kann heutzutage jeder, der mit Ach und Krach die Approbation erlangt hat, ohne irgendeinen Schimmer fachärztlicher Kompetenz ein DRG-Gutachten erstellen. Ob das letztlich wirklich im Interesse der beauftragenden Krankenversicherung ist, sei unsererseits dahingestellt; wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir (im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes) keine ärztlichen Ressourcen zur Beantwortung offenkundigen Blödsinnes verschwenden werden, und setzen Ihnen daher eine Frist zur Zahlung des noch ausstehenden Betrages bis zum x.x.x, nach deren erfolglosen Verstreichen wir ohne weiteres Anschreiben sozialgerichtliche Klage erheben werden, um hierdurch eine Begutachtung nach Facharztstandard zu erzwingen. \".

    Ich bin gespannt, ob bzw. wann die Kassen merken, dass diese Art von Begutachtung ihnen selbst mehr schadet als nützt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    @Herrn Hollerbach :

    :i_respekt:

    :i_lol3:


    manchmal juckt es mich auch...

    Ich glaub es handelt sich auch nicht um eine \"gefühlte\" Zunahme der schlechten Gutachten, sondern um eine sehr reale.

    Berichten Sie was daraus wird?

    Viel Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Moin,

    Zitat


    \"Wir erleben bereits seit längerem, dass von Seiten des MDK zunehmend inkompetente Gutachter eingesetzt werden; anscheinend kann heutzutage jeder, der mit Ach und Krach die Approbation erlangt hat, ohne irgendeinen Schimmer fachärztlicher Kompetenz ein DRG-Gutachten erstellen. Ob das letztlich wirklich im Interesse der beauftragenden Krankenversicherung ist, sei unsererseits dahingestellt; wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir (im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes) keine ärztlichen Ressourcen zur Beantwortung offenkundigen Blödsinnes verschwenden werden

    In diesem Zusammenhang habe ich vor Jahren dem MDK erwidert, es könne nicht das einzige Ziel der Prüfung sein, die Rechnungen zu mindern. Daraufhin wurden mir berufsrechtliche Konsequenzen angedroht.
    Es handele sich um unärztliches Verhalten.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Zitat


    Original von merguet:
    Daraufhin wurden mir berufsrechtliche Konsequenzen angedroht.


    Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaubt grundsätzlich auch eine scharfe und pointierte Auseinandersetzung mit den Ansichten Dritter. Die Grenze ist erst mit der so genannten Schmähkritik überschritten, bei der das sachliche Anliegen zurücktritt und die persönliche Herabsetzung und Kränkung des Gegners im Vordergrund steht.


    Siehe auch:


    Die Berliner Gerichte hätten die Bezeichnung einer Person als \"durchgeknallt\" zu Unrecht als generell unzulässige Schmähkritik angesehen.
    .....
    Wer einen anderen öffentlich als \"durchgeknallt\" bezeichnet, macht sich nicht automatisch wegen Beleidigung strafbar.

    http://www.ksta.de/html/artikel/1245669579942.shtml


    Gruß

    E Rembs

  • Zitat


    Wer einen anderen öffentlich als \"durchgeknallt\" bezeichnet, macht sich nicht automatisch wegen Beleidigung strafbar.

    http://www.ksta.de/html/artikel/1245669579942.shtml

    Das zugehörige Aktenzeichen würde mich echt freuen - ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen - verbunden mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung - Sie Kackbratze Sie!

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von TT:

    Das zugehörige Aktenzeichen würde mich echt freuen - ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen - verbunden mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung - Sie Kackbratze Sie!


    Kurt Krömer, sein Programm vor einigen Jahren hieß: \"Na, Du alte Kackbratze!\"


    - 1 BvR 2272/04 -
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen…1bvr227204.html


    Gruß

    ER

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von ERembs:
    Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaubt grundsätzlich auch eine scharfe und pointierte Auseinandersetzung mit den Ansichten Dritter. Die Grenze ist erst mit der so genannten Schmähkritik überschritten, bei der das sachliche Anliegen zurücktritt und die persönliche Herabsetzung und Kränkung des Gegners im Vordergrund steht.

    Die Frage ist nur, ob das die Ärztekammer auch so sieht. Deren Grenzen sind völlig andere. Meiner pointierten Auseinanderseztung tut das allerdings keinen Abbruch.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von merguet:

    Die Frage ist nur, ob das die Ärztekammer auch so sieht.


    zur Ergänzung, siehe auch:

    Kritik an Gutachten erlaubt
    Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt i.S.Dr.Binz.
    „Ein schuldhafter Verstoß gegen § 15 der Berufsordnung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz lässt sich nicht feststellen.“


    Bei der Auslegung des § 15 Abs. 1 BO ist aber zu beachten, dass ein berufsunwürdiges vorwerfbares Verhalten nicht vorliegen kann, wenn bei einer beiderseitigen Güter- und Interessenabwägung des verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechts (Art. 1 GG) des Betroffenen einerseits und der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit des sich Äußernden andererseits die beanstandete Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt und somit gerechtfertigt ist.


    http://www.toxcenter.de/artikel/Kritik…ten-erlaubt.php


    Gruß

    E Rembs

  • Schöner Beleidigen - heute - Eingeweide für Eingweihte - Linktipps für MDK Gutachter:

    Der Anspruchsvolle: http://www.anatomie.med.uni-muenchen.de/embryo/eingeweide/index.html

    Der Junggebliebende: http://www.medizin-fuer-kids.de/

    Lesetipp für geplagte MC: Berufliche Gratifikationskrisen und Gesundheit, Psychotherapeut 2002 · 47:386–398.
    Lesetipp für das bessere Verständnis von MDK Gutachtern: Die Unaufrichtigkeit als Neurose und als Verbrechen, Forum Psychoanal (2002) 18:101–116

    Herzlichst.

    13:02 Uhr: gerade frisch rein: http://www.spiegel.de/spam/0,1518,740058,00.html

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)