MDK: Herzbeschwerden und Luftnot: keine Krankenhausbehandlung bei ...

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    folgenden Urteilstext habe ich heute erhalten, nach meiner Erinnerung ist dieses Urteil hier noch nicht eingestellt worden

    Bitte das komplette Urteil lesen!

    Zwei (!) MDK Gutachter verweigern hier eine stat Behandlungsnotwendigkeit
    Kommentar: fassungslos


    „Die Beklagte beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ursprünglich mit der Überprüfung der Kodierung. Sie rügte hierbei zunächst die Kodierung der Nebendiagnose J96.0. In einem Gutachten des MDK vom 11. September 2009 führte dieser aus,
    dass keine medizinische Indikation für eine stationäre Behandlung in einem Akutkrankenhaus vorgelegen hätte.
    Bei den erbrachten Leistungen habe es sich um eine Sterbebegleitung gehandelt. Dieses Ergebnis wurde durch das zweite MDK-Gutachten vom 05. Mai 2008 bestätigt.
    ....
    Unabhängig von der festgestellten medizinischen Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung stützt sich der Vergütungsanspruch der Klägerin ergänzend auf § 70 Abs. 2 SGB V.
    Die Leistungsverweigerung der Beklagten verstößt in eklatanter Weise gegen das Humanitätsgebot.
    ...
    Hiernach erschiene es nicht nur inhuman, sondern geradezu verwerflich, eine Patientin mit Herzbeschwerden und Luftnot unter Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nicht in die Krankenhausbehandlung aufzunehmen“

    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…ild&xid=3990578


    Gruß

    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Eberhard,

    Danke für den Link. Nicht zu glauben. Ich frage mich zusehends, wie in ein paar Jahrzehnten mit uns - als dann wohl auch manchmal Patienten - umgegangen werden wird... Man sieht schon langsam das wahre Gesicht... \"Der Sommerhäuser ist doch eh schon fast tot, ist doch im Wald beim Spazieren zusammengebrochen (Risiko-Sportart in dem Alter), soll das Forstamt doch zahlen oder unterpflügen, wir zahlen nichts.\" Zum Erbrechen.

    Gruß Burkhard

  • Guten Morgen,

    ich habe das Urteil auch gestern gelesen war aber nicht mehr in der Lage darauf zu schreiben. Ich bin fassungslos, dass der \"Selbsterhaltungstrieb\" des zweiten Gutachters sowie der Krankenkasse hier versagt hat... Hätten Sie eine Behauptung aufgestellt dass es ein solches Urteil geben würde, ich hätte es in Abrede gestellt und verlangt dass Sie dieses offenlegen.

    Ich wünsche trotzdem allen einen guten Start in den Tag und hoffe dass das wirklich eine einmalige \"Bananenschale\" auf der asphaltierten frostgeschädigten Straße der verantwortlichen Krankenkasse war...

    Ps. War das ein Urteil der TK oder wurde das Urteil lediglich seitens der TK zitiert....

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Zitat


    Original von papiertiger_2:
    :a_augenruppel: 8o

    Dazu fällt einem nichts mehr ein....

    ... mir schon - mindestens:

    1. weitere Gutachten dieser Gutachter abzulehnen
    2. nach diesem Urteil gegen solche Gutachter auch noch standesrechtlich vorzugehen.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Guten Morgen,

    es ist echt unglaublich, was dem MDK da eingefallen ist. Dort muss das pure Chaos herrschen, wenn wegen fristgebundener Erklärungen des Auftraggebers während eines gerichtlichen Verfahrens keine Urlaubsvertretung geregelt ist. Dafür will der MDK wahrscheinlich auch noch Geld von der KK haben!

    Dabei hat die KK noch Glück, dass keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Andererseits hätte es vielleicht einen Lerneffekt für den MDK gehabt, wäre die Gutachterin geladen und um Erläuterung ihres Gutachtens gebeten worden. Das wäre zwar ziemlich hässlich geworden, aber bei dieser Gelegenheit hätte mal ein Gericht dem MDK seine Pflichten erläutern können.

    Mit freundlichen Grüßen
    DRG-Recht

  • Dieses Gerichtsurteil ist ein ordentlicher Schlag ins Gesicht des MDK-Gutachters und auch der derzeit üblichen Gutachtenpraxis! Der Gutachter hat sich wohl durch seine Abwesenheit eine Blamage erspart.

    Gruß
    Ordu