• Liebes Forum

    Bei verschiedenen neurochirurgischen Hirnoperationen ist ein einfachens Wiederverschließen der Dura durch eine herkömmliche Durahochnaht nicht mgl.
    In unserer Klinik wird dann zum Verschluß der Dura Tachosil verwendet bzw. es wird ein Neuropatsch eingenäht. Hier rechnen wir die Prozedur der Duraplastik ab.
    Der MDK streicht uns diese Prozedur der mit der Begründung, das es sich hier um ein ganz normales Wiederverschließen einer anatomischen Struktur im Rahmen des Zugangsweges der OP handelt. ( monokausal )
    Bestritten wird außerdem, daß es sich überhaupt um eine Plastik handelt.

  • Hallo,

    Tachosil ist ein Medikament zur Verbesserung der Blutstillung. Da kann ich keine Duraplastik sehen. Wenn ein vorliegender Duradefekt mit einem Neuorpatch verschlossen werden muss, ist dies meines Erachtens schon eine Plastik.

    Gruß
    B.W.

  • Die Plastik als solches wird auch nicht bestritten. Außerdem gibt es ja seit 2010 den Zusatz im OPS-Katalog ... inklusive bei Verwendung von klebbaren Material
    Streitig ist, ob der Wiederverschluß der Dura mit Plastik überhaupt zusätzlich zu verschlüsseln ist wenn die Dura zugangsbedingt für bestimmte Operationen eröffnet eröffnet wird. Bei Operationen im Bauchraum wird der Verschluß der einzelnen Schichten ja auch nicht extra kodiert.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn es regelhafter Bestandteil der OP ist (Zugang--> Wiederverschluss), ist es nach DKR P001 nicht anzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Der Verschluss durch eine Durahochnaht ( keine Plastik ) gehört regelhaft zur Op. Im Einzelfall gelingt dies allerdings nicht und der Operateur muss die Dura durch eine Plastik verschließen, zB. nach Durariss beim Knochendeckelraussägen, die Dura kann auch beim Koagulieren von kleinen Blutgefäßen schrumpfen. Unsere Ärzte sehen hier das Patientenmanagment beeinflußt ( längere OP-Zeit, erhöhter Materialverbrauch ).
    Ist hier die Nebendiagnosendefinition erfüllt ?

    • Offizieller Beitrag

    P003
    Versorgung intraoperativer Komplikationen
    Die Versorgung von intraoperativen Komplikationen wird gesondert kodiert.

    Wenn eine Komplikation behandelt wird, erfüllt es selbstverständlich die D003.

  • Liebes Forum

    Nun hat der MdK erkannt, dass es sich wohl doch um die intraoperative Versorgung einer Komplikation handelt und die Abrechnung des Komplikationscodes T81.2 zutreffend ist. Allerdings wird weiterhin die Abrechnung der Prozedur Duraplastik 5-021.0 ) bestritten. Der Zusatz im OPS-Katalog " incl. Verwendung klebbaren Material " würde sich nur auf die Art der Fixierung eines z.B.eines Neuropatch beziehen,also einkleben oder einnähen. Woher der Prüfer diese Information hat weiß ich nicht. Es wird weiterhin bestritten, dass bei Verwendung von Tachosil überhaupt die Definition einer Plastik erfüllt ist.
    Nach Auskunft unserer Neurochirurgen ist es aber durchaus üblich dies als eine Plastik bei kleinsten Defekten zu bezeichnen da es sich bei Tachosil um körperfremdes Material handelt und damit ein Defekt in einer Struktur überbrückt wird.

    Wer hat hier Argumente die mir weiterhelfen ? ?(

    • Offizieller Beitrag

    An anderer Stelle:

  • Grüß Gott liebe Mitstreiter,

    der OPS 5-036.8 spinale Duraplastik bereitet mir großes Kopfzerbrechen. Der MDK bestreitet die Kodierung.

    Meine Argumetation ist folgende:

    Gemäß DKR P003 wird auch die Versorgung von intraoperativen Komplikationen gesondert kodiert. Daher sehen wir auch den OPS 5-036.8 als gerechtfertigt an. Dem Argument, dass die Versorgung mit TachoSil ® keine Duraplastik darstellt, entgegnen wir mit dem Hinweis auf das Inklusivum des OPS: „Inkl.: Verwendung von klebbarem Material bei der Durchführung einer Duraplastik“.

    Dementsprechend ist die Versorgung mit TachoSil ® eine Duraplastik.

    Da bei sehr kleinen Defekten eine Naht meist nicht möglich ist, stellt TachoSil ® hier eine alternative Versorgungsmöglichkeit dar. Es ist im weitesten Sinne als Plastik zu bezeichnen, da hier körperfremdes Material benutzt wird um einen (kleinen) Defekt in einer Struktur zu verschließen.

    TachoSil ® ist eine Fixkombination eines mit humanem Fibrinogen und Thrombin beschichteten Kollagenvlieses, das neben einer effizienten Blutstillung die Versiegelung von Geweben und Nähten gewährleistet. Bei Kontakt mit Flüssigkeiten lösen sich die Kleberkomponenten auf, dringen teilweise in die Wundoberfläche ein und lösen so die Fibrinogen-Thrombin-Reaktion aus. Es entsteht ein stabiles Fibrinnetz, das die kollagene Matrix fest mit der Wunde verbindet. Durch den Einsatz von TachoSil ® wird das Risiko einer postoperativen Liquorfistel und einer Infektion deutlich gesenkt.

    Das Dimdi hat auf Anfrage bestätigt, dass die Verwendung von TachoSil ® bei einer Duraverletzung unter den OPS 5-036.8 fällt.

    2015 wurde der OPS dahingehend geändert, dass es nun heißt : Verwendung von klebbarem Material zur Durchführung einer Duraplastik. Unser hiesiger Fachgutachter hat aber schon durchblicken lassen, dass der MDK auch 2015 die Verwendung von Tachosil nicht als Duraplastik anerkennen wird.

    Einerseits habe ich Verständnis dafür, dass ein relativ unkompliziertes Verfahren eine Duraplastik sein soll, aber letztlich ist es doch ein Klassifizierungsproblem. Im Grunde genommen müsste der OPS gesplittet werden: ein Kode für große, teure Verfahren und einer für diese kleinen Eingriffe.

    Den Verweis auf die Antwort vom Dimdi entlockt dem Gutachter immer nur ein mitleidiges Lächeln, da dies für den MDK nicht verbindlich ist.

    Meine Frage ist nun: Hat schon einer von Ihnen den Kampf um die Duraplastik vor Gericht ausgetragen?

    Für jeden Hinweis/Tipp/Empfehlung bin ich dankbar!

    Auf in den Kampf Torrero!

    Grüße aus Bayern

    KayHo

  • Hallo nach Bayern,
    führe derzeit eine erstinstanzliche Klage in Hessen, gleiches Thema nur mit OPS 5-021, Gerichtsgutachten war positiv - MDK tobt, wir warten auf die Entscheidung des Gerichts... ;)
    Grüße aus dem Rheinland
    RA Berbuir

  • Guten Morgen RA Brebiur,

    haben Sie dieses Urteil inzwischen?

    Danke

    P. Merguet