Eine guten Morgen aus Löwenstein,
anläßlich der Frage, ob es sich bei Brustwandinfiltration nach Remission eines Mamma-oder BronchialCA. um ein Rezidiv (also primäre Neubildung) oder eine Metastase (also sekundär) handelt, erhielt ich von der Dt. Gesellschaft für Onkologie und Hämatologie folgende Auskunft:
"Ein Rezidiv ist ein Wiederauftreten des gleichen Tumors nach einer ... Remission unabhängig von der Lokalisation (Lokalrezidiv, Rezidive mit Lokalrezidiv und FernMetastasierung, Rezidiv mit ausschließlicher Metastasierung ohne Lokalrezidiv).
Die Frage der Brustwandinfiltration ist nicht als Rezidiv oder Metastase klassifizierbar. ... Im Falle einer Brustwandinfiltration durch eine Lymphknotenmetase wäre dies als Metastase zu klassifizieren. ... Tritt eine Brustwandinfiltration nach PR oder CR ein, ist dies als Rezidiv zu bewerten."
Dazu Kodierrichtlinie 0203a: "Sofern ein primäres Malignom, das bereits früher aus dem selben Organ oder Gewebe radikal
entfernt wurde, rezidiviert, ist es als primäres Malignom des angegebenen Gebietes ... zu verschlüsseln, d.h. ein Rezidiv ist wie
ein Primärtumor zu kodieren."
Ich gehe einmal davon aus, daß diese Kodierrichtlinie sich auf ein LOKAL-Rezidiv bezieht und nicht auf die Metastase als Rezidiv. Ansonsten wäre folgender Schlußfolgerung denkbar: Eine Metastasierung wird unabhängig von der Lokalsituation auch als Rezidiv betrachtet und ist daher nach DKR 0203a wie ein Primärtumor zu kodieren.
Wäre hier nicht eine redaktionelle Überarbeitung der Koderrichtlinie 0203a sinnvoll?
mfg
W. Stark