Einen Wunderschönen Gründonnerstag!!!
Ich habe eine Frage.
Pat. versucht sich zu Hause zu erhängen.
Wird von Rettungsdienst/ Notarzt gefunden reanimiert und beatmet in die Klinik gebracht.
Was nehme ich jetzt am besten als HD?
T71 ERstickung? Oder Resp.Inusff? Hat jemand damit Erfahrung?
Oder eine bessere Idee?!
Ganz Lieben Dank
Und im Vorraus schonmal wünderschöne Sonnige Ostern an ALLE!!!
Gru Die \'Hütti
Pat. erhängt sich
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Hallo Hütti,
T71 ist richtig. Bei Reanimation evtl. noch Herzstillstand kodierbar. Und ND wie z. B. Depression o. ä. nicht vergessen....
Viele Grüße
Anne -
Hallo Hütti,
T71.0 + X84.9!
VG
c_c -
Hallo,
ZitatX84.9!
NEIN!
Siehe DKR 1916 und viele Threads in diesem Forum.Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach
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Hallo,
ZitatOriginal von mhollerbach:
NEIN!
Siehe DKR 1916 und viele Threads in diesem Forum.
Unter 1916 steht \"Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen\".
Die Absicht der Selbsttötung ist bei diesen Vergiftungen nicht zu kodieren.Der hier diskutierte Fall beinhaltet aber keine Vergiftung sondern eine Strangulation.
X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung
Inkl.: Absichtlich selbstzugefügte Vergiftung oder Verletzung / Selbsttötung (Versuch) -
Hallo,
im alphabetischen Verzeichnis ist der Kode X84.9! allerdings nicht aufgeführt ( gesucht nach: Selbstmord, Selbsttötung)
?!? -
Zitat
Original von Lunge:
Hallo,Der hier diskutierte Fall beinhaltet aber keine Vergiftung sondern eine Strangulation.
X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung
Inkl.: Absichtlich selbstzugefügte Vergiftung oder Verletzung / Selbsttötung (Versuch)Danke Lunge
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Hallo Lunge,
in DKR 1916 steht: \"Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren\". Das ist eine allgemeine Aussage, deren Anwendung sich nicht auf Vergiftungen beschränkt (eine Kodierrichtlinie \"Selbsttötung\" gibt es schließlich nicht). Deswegen ja auch der Verweis auf diverse Diskussionen im Forum, in denen das Thema bereits erschöpfend behandelt wurde.
Welchen Sinn sollte es denn auch bitte haben, die per Gift verübten Suizidversuche von der Meldung an die Krankenkassen auszunehmen, alle anderen aber nicht? Und warum wollen Sie der Krankenkasse eigentlich unbedingt die Absicht der Selbsttötung mitteilen? Um eine Diagnose handelt es sich dabei ja ohnehin nicht.Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach
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Hallo Herr Hollerbach,
besagte Kodierrichtlinie definiert doch explizit die Vergiftungsproblematik, um welche es sich doch im vorliegenden Fall nun eindeutig nicht handelt. Wie bitte leiten Sie aus einer speziellen Kodierrichtlinie eine generelle Gültigkeit bzgl. der Kodierung der Diagnose X84.9! ab. Und warum der Kasse übermitteln?? Damit die Kasse den Fall nicht unnötig prüft zum Beispiel?
VG und ein frohes Osterfestc_c
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Hallo Zusammen,
Suizidversuch wird nicht kodiert, egal ob mit Tabletten oder sonst wie.
Frohe Ostern!
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Zitat
Original von code_case:
Hallo Herr Hollerbach,besagte Kodierrichtlinie definiert doch explizit die Vergiftungsproblematik, um welche es sich doch im vorliegenden Fall nun eindeutig nicht handelt. Wie bitte leiten Sie aus einer speziellen Kodierrichtlinie eine generelle Gültigkeit bzgl. der Kodierung der Diagnose X84.9! ab. Und warum der Kasse übermitteln?? Damit die Kasse den Fall nicht unnötig prüft zum Beispiel?
VG und ein frohes Osterfestc_c
Guten Tag, c_c!
Die Tatsache, dass der Kode X84.9! nicht in den somatischen Kliniken verwendet wird, hat sich nicht Herr Hollerbach ausgedacht. Egal, wen Sie aus dem Bereich des Medizincontrollings fragen (wenn es nicht gerade jemand aus der Psychiatrie ist...) - Sie werden immer darauf verwiesen werden, dass man die Selbsttötung (und auch den Versuch) nicht kodiert.
Wenn Sie entsprechenden Kode mal bei Google eingeben, werden Sie zum gleichen Ergebnis kommen.
Link zur MedCon-Wiki.ZitatHallo, im alphabetischen Verzeichnis
Hallo papiertiger!
Das alphabetische Verzeichnis (ICD und OPS) ist jedoch nicht vollständig und Relevanz hat ohnehin nur das systematische Verzeichnis.Viele Grüße,
B. Gohr