Private KV zahlt keine 1-Bett/2-Bett Zimmer Zuschläge bei MRSA Isolier

  • Liebes Forum,

    es ist zwar keine DRG-Problematik, aber hier passt es meiner Meinung nach trotzdem am besten hin. Wir haben jetzt den zweiten Fall, dass eine Private Kasse das 1 Bett/2 Bett nicht zahlen will, da der Pat. wegen MRSA isoliert werden musste. Nach Hin-und-her-Schreibereien gab es beim ersten Fall zumindest den Komfortanteil, jetzt haben wir den nächsten Fall.

    Im Grunde müsste man jeden Privatpatienten mit 1 Bett/2 Bett bei MRSA ins 3-Bett mit anderen MRSA-Pat. legen, wenn die PKV dieses Verfahren durchzieht.

    Wie verfahren Sie mit solchen Konstellationen oder gibt es womöglich schon eine richterliche Entscheidung dazu ?

    Grüsse
    Neuroline

  • Hallo Neuroline,
    ich bin etwas verunsichert, was denn jetzt genau ihr Problem ist. Hat der Patient für 1 Bett/2 Bett unterschrieben oder wurde er von ihnen aus medizinischen Gründen (Isolation) dorthin verlegt. Nicht jeder Privatpatient ist automatisch auch ein \"Einzelzimmer-Patient\". Hier werden die Begrifflichkeit gerne einmal durcheinander verwendet.
    Vielleicht sollten Sie die zu Grunde liegenden Fakten noch einmal detailliert schildern. Sonst wird es zu sehr ein Fischen im Trüben. Oder habe ich was übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo E_Horndasch,

    mir schien die Sachlage klar, aber offenbar ist das nicht so, hier die fehlenden Infos:

    Der Patient unterschreibt für ein 1-Bett und tritt alle Forderungen an die Private KV mit der üblichen Abtretungserklärung an das KH ab. Die private KV schickt eine Kostenübernahmeerklärung über 100 % des 1-Bettzimmers. Nachdem die Kasse die Rechnung bekommt, sagt sie: Der Pat. hatte MRSA, der musste ja sowieso isoliert werden, wir zahlen das gar nicht.

    Wie gesagt, wir haben jetzt den 2. Fall dieser Art. Man könnte nun die Rechnung an den Patienten direkt schicken, aber dieser würde nach Rücksprache mit seiner PKV wahrscheinlich mit der gleichen Argumentation kommen.

    Grüsse
    Neuroline

  • Hallo,

    ich denke die PKV hat Recht.

    Aber: Es hindert Sie dann niemand daran diesen Patienten mit anderen MRSA Patienten in einem Zimmer unterzubringen. Es sei denn natürlich, er zahlt für sein 1 Bett Zimmer.

    Das Blöde ist nur, dass SIE das dem Patienten verkaufen müssen.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Neuroline
    ist bei uns auch schon vorgekommen.
    Wenn der Patient das 1 Bettzimmer unterschrieben hat udn wenn er die anderen mit den PKVen vereibarten Komfortelemente erhalten hat, ist die Rechnung aus unserer Sicht auch zu bezahlen. Problematisch ist es, wenn es sich zwar um ein Einzelzimmer gehandelt hat, aber in diesem Zimmer andere vereinbarte Komfortelemete (Telefon, Kühlschrank, Fernseher...) fehlten.
    Also:nicht das Zimmer ist das Problem, sondern die Ausstattung des Zimmers.
    Gruss schmitz

  • Liebe Neuroline,

    Zitat

    Der Pat. hatte MRSA, der musste ja sowieso isoliert werden, wir zahlen das gar nicht

    ich würde mir das mal von der PKV näher begründen lassen! :u_shocking:

    1. Es gibt ja auch Kohortenisolierung - niemand spricht da von Einzelzimmer.

    2. z.B. im Klinik-Verbund Traunstein (s. I. Kappstein) gibt es keine Isolierung bei MRSA

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Dr. Finke,

    das Argument mit der Kohortenisolierung ist mir auch eingefallen.
    Die Sache mit - \"keine Isolierung bei MRSA\" - find ich nur cooooool (Dr. House)
    Ich dachte in den letzten Jahren alles wesentliche zur MRSA mitbekommen zu haben - das fehlte mir aber noch. Gibt es dazu auch Argumente, oder wird es einfach nicht gemacht - nicht fasch verstehen. Ich bin wirklich interessiert.

    Gruß Elsa

  • Hallo Neuroline,

    der Patient hat einen Vertrag zur Unterbringung in einem Wahlleistungszimmer unterschrieben; die besonderen Merkmale dieses Zimmers sind normalerweise im Wahlleistungsvertrag aufgeführt (ggf. noch mal überprüfen) und bestehen ja nicht nur darin, dass in irgendeinem Zimmer nur ein Bett steht (sonst könnten sie ja auch für eine bessere Besenkammer eine Wahlleistung berechnen). Solange dieser Vertrag vom Patient also nicht wirksam gekündigt wird, stehen dem Krankenhaus nach meiner Rechtsauffassung die Zuschläge zu, sofern die entsprechende Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde (sprich der Patient in einem Zimmer der entsprechenden Kategorie untergebracht war).

    Dass sich aus einer MRSA-Infektion automatisch der Anspruch auf die zuschlagsfreie Unterbringung in einem Wahlleistungszimmer herleiten lässt, halte ich für recht unwahrscheinlich. Wenn Sie einen Urlaub mit Vollpension gebucht haben, können Sie ja auch nicht die Rückzahlung von Verpflegungskosten fordern, weil Ihnen an 3 Tagen schlecht war und Sie nur trocken Brot vom Büffet genommen haben!
    Fragen Sie doch mal bei Ihrer Krankenhausgesellschaft nach, wie die das sehen (und stellen die Antwort dann bitte hier ein).

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo zusammen,

    zur Frage der Praktikabilität der Nicht-Isolierung:

    Wie schon gesagt, Frau Prof. Kappstein hat\'s vorgemacht (MRI, veröffentlicht im Chirurgen 2009) und macht es an ihrer neuen Wirkungsstätte erfolgreich weiter, d.h. niedrigere Transmissionsraten als Bundesdurchnitt, erreicht durch professionelle Schulung (z.B. nicht an die (eigene) Nase fassen) :i_baeh:

    siehe http://www.kliniken-suedostbayern.de/de/main/veroef…n_kappstein.htm

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe es jetzt unserer Anwaltskanzlei zur rechtlichen Prüfung gegeben. Wie schon geschrieben, den Komfortzuschlag habe ich bei ersten PKV erstritten nach viel Hinunher, den Teil fürs Alleineliegen wollte die Kasse jedoch nicht bezahlen. Die Beihilfe interessiert das bisher noch nicht. Wenn es die typischen 70/30 Prozent-Fälle der Beamten sind, ist der Betrag nicht so hoch. Jetzt ist es aber ein 100 % PKV Fall mit 38 Tagen VWD.

    Ich stelle die juristische Bewertung dann ein, die Krankenhausgesellschaft habe ich bereits angerufen, die zeigte sich leider nicht kundig und empfiehlt mit der PKV zu \"reden\"...

    Grüsse
    Neuroline

  • Hallo liebes Forum,

    inzwischen hat die Private Kasse tatsächlich komplett gezahlt, nachdem der Anwalt "böse" geschrieben hatte. Die Kosten für den Anwalt wollten sie erst nicht bezahlen, aber auch das haben die jetzt übernommen. Man wundert sich....

    V.Grüße
    Neuroline