ORBIS AGFA - Auswertung: Wer hat wann welche Fälle freigegeben

  • Hallo,

    kennt jemand eine Möglichkeit, wie man im o.g. Programm herausfinden kann, wer wieviele Fälle, wann freigegeben hat?

    Danke

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Papiertiger,

    nein ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten , wir benutzen ein anderes KIS, aber wofür brauchen Sie das?
    Wenn es in irgendeiner Form eine Leistungskontrolle sein sollte oder als solche benutzt werden könnte , ist dies von Ihrem Betriebsrat abzusegnen, also es ist abhängig von der Zustimmung des BR.

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion

  • Danke ptasm,

    hab ich nach einem Gespräch mit einem Betriebsratsmitglied auch eben erfahren ;)

    Ist ja auch ganz gut so.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo zusammen,

    um gegen eine Beschuldigung und drohende Abmahnung vorzugehen habe ich vor einigen Jahren schon einmal die von mir an einem bestimmten ca. drei Monate zurückliegenden Tag freigegebenen Fälle gesucht und gefunden, um zu beweisen, daß ich in der fraglichen Zeit gearbeitet habe. Ich traue mir das auch heute noch zu.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,
    bewundernswert, dass Sie dann immer noch das Herzchen in der Signatur führen. :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,

    es ist durchaus möglich.

    Es gibt dafür natürlich keine Standartberichte im MCAP oder OMEd/Statistiken. Aber eine kleine SQL-Abfrage auf die Datenbank tuts hier auch.

    Bei der Datenschutzfrage hängt es natürlich davon ab, wofür ich die Daten benötige und ob die Mitarbeiter davon wissen, dass wir die Daten "erheben".

    Beispiel 1:
    Kodieranfragen sind bei uns in der Vergangenheit immer an den Kodierer gegangen, der den Fall freigegeben hat.

    Beispiel 2:
    potentielle/ sichere Kodierauffälligkeiten aus einem DRG-Benchmark wurden/werden den Mitarbeitern direkt zugeordnet, damit diese sich ihre "Fehler" (meistens sind es gar keine) ansehen können und nicht die komplette Liste durchackern müssen.

    Was nicht geht wären Vergleiche, wie Mitarbeiter A hat wiel weniger Fehelr in den Kodieranalysen, obwohl dieser vielmehr Akten am Tag kodiert als Mitarbeiter B.

    Dies machen wir nich und würden wir auch nicht machen.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Wie die Mitforisten bereits erwähnten, muss eine personenbezogene Leistungsauswertung seitens des Personalrates genehmigt werden, viel Glück... :thumbdown:

    Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Auswertung nach anderen Kriterien vorzunehmen, die dann evtl. implizit, aber mit hinreichender Unschärfe einen Rückschluss auf die behandelnden Personen zulassen :whistling: , etwa nach entlassender Fachabteilung, bestimmten Zeiträumen, etc. Aber da kann man als Kriterium die entlassende Station auch nicht nehmen, dann fallen Sie mit den nachstat. Fällen auf die Nase, da ist die letzte stationäre Station nur nach esoterischer SQL-Gymnastik zu erreichen.

    Wenn Sie den Fallabschluss unter ORBIS-NICE nutzen, sind die fraglichen Tabellen meiner Erinnerung nach CW_DRGVIDIERUNG und CW_FALLVIDIERUNG oder so ähnlich. Die eine Tabelle bezieht sich auf die Fallfreigabe, die zweite auf die DRG-Freigabe, da muss man gucken, welchen Freigabeprozess Sie nutzen und wie das bei Ihnen mit der Fakturafreigabe verzahnt ist, das kann je nach Parametrierung von Installation zu Installation sehr unterschiedlich sein.

    Wie erwähnt: machen Sie sich nicht unglücklich und sichern Sie eine solche Auswertung VORAB in alle Richtungen ab.

    Aber:

    Es gibt aber auch die Möglichkeit, stattdessen ein bestimmtes Fallkollektiv (z.B. die eigenen Fälle) simpel mit einem eindeutigen Schlüssel zu markieren (Bemerkungen im DRG-Workplace auswerten, die Tabelle heisst irgendwas mit CASEREMARK, ich glaube CW_CASEREMARK) und dieses dann auszuwerten, das wäre noch etwas anderes, dagegen könnte m.E. auch der Personalrat nichts sagen, es ist schliesslich nicht personenbezogen. :D

  • Was nicht geht wären Vergleiche, wie Mitarbeiter A hat wiel weniger Fehelr in den Kodieranalysen, obwohl dieser vielmehr Akten am Tag kodiert als Mitarbeiter B.

    Dies machen wir nich und würden wir auch nicht machen.


    Volle Zustimmung!

    Mal von der ethischen Seite abgesehen, wäre das auch ein Indikator für ein echtes Managementproblem:
    Wer es nötig hat, Mitarbeiter auf diese Art zu führen, vergleicht meist nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern verwendet auch IT entweder zur Rechtfertigung einer bereits vorgefassten Meinung und glaubt wirklich, dass man so irgendwas verbessern könnte.
    Ich rasiere mich ja morgens auch nicht mit einem Schaufelradbagger...

    Aber solche Typen solls tatsächlich geben. Nur wenige schaffen es allerdings auch nur ansatzweise, eine Rückstufungslogik im Fallabschluss halbwegs logisch zu erfassen, gerade bei multidisz. Fällen ist das je nach Workflow schon technisch ein Problem, vom inhaltlichen Sinn oder eher Unsinn ganz zu schweigen.

    Lustig sind auch Leute, die meinen, die Freigabedauern auszuwerten, sei der Weg zur einzig Seeligkeit, nur schnell raus mit den Fällen, das bringt Liquidität.
    Klar, das bringt sicher nen paar Euro fuffzig, während ein kodierbedingt durchsackender CMI, den man - wenn überhaupt - erst langfristig sicher konstatieren kann, ...naja, ein paar Euro mehr kosten könnte. Rechnen hilft. Denken auch.

    Aber es gibt ja wirklich Leute, die allen Ernstes meinen, eine entlasswöchentliche Auswertung des CMI (!) könnte Rückschlüsse auf die Kodierqualität erlauben... :pinch:
    Wo ist meine Kristallkugel?

    Was nicht geht wären Vergleiche, wie Mitarbeiter A hat wiel weniger Fehelr in den Kodieranalysen, obwohl dieser vielmehr Akten am Tag kodiert als Mitarbeiter B.


    Wer Person A mit B vergleichen wollte, müsste neben den Arbeitsbedingungen auch die Fälle von A mit denen von B vergleichen können. In signifikanter Menge.
    Also bitte unter gleichen Arbeitsbedingungen, -Aufgaben und -Kapazitäten gleiche Fachrichtung, gleiche Verweildauer, gleiche Komplexität. Und gleiche Zuarbeit bitte.

    Wer personenbezogen anderes auswertet oder dazu anstiftet, wird mit dem Titel "Medizincontrolletti" nicht unter 500 öffentlichen Nennungen bestraft. :cursing:

  • Hallo Kolibri,

    da stimme ich Ihnen zu.

    Ja ich habe so eine SQL in der drin steht welche Kodierer welchen Fall wann freigegeben hat.

    Und ja ich benutze diese auch.

    Ich kann Ihnen auch erklären wozu.

    Wir machen an einem Leistungsbenchmark über §21-Datensätze mit.
    U.a. werden dort auch potentielle und sichere Kodierfehler ausgewiesen - über Sinn und Unsinn solcher Auswertung können wir gerne an anderer Stelle diskutieren ;)

    Da in dem §21-Datensatz auch Fälle einbezogen werden, welche noch nicht freigegeben worden sind, ist der 1. Schritt die Fehlerliste mit den Daten Freigabedatum und Kodierer (Name) zu ergänzen. Dann werden erstmal alle Fälle aus der Liste gelöscht, die noch nicht freigegeben worden sind. Dann die Fälle die erst freigegeben worden sind nachdem der Datensatz erstellt worden ist und der Rest geht an die jeweiligen Kodierer.

    Dafür und für nichts anderes benutze ich die Abfrage und ich denke das ist auch sinnvoll

    Gruß

    Sven Lindenau