Akutes Nierenversagen bei Erstdiagnose einer Polyangitis

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    gerne würde ich in der folgenden Fallkonstellation Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen:


    Aufnahme eines Patienten mit dem Bild eines akuten Nierenversagens.
    Ambulant ermittelte Kreatinin - Werte von 5 mg/dl, bei Aufnahme 5,61
    mg/dl. Bei dem Patienten sind außer einem Hypertonus keine weiteren
    Vorerkrankungen bekannt, keine chronische Niereninsuffizienz, kein
    Diabetes, keine Systemerkrankungen.


    Nach Befundsicherung einer rapid progressiven Glomerulonephritis bei
    Polyangitis erfolgt eine Steroid - und Cyclophosamidtherapie, sowie die
    Einleitung einer Dialysetherapie.


    Der Fall wurde MDK - seitig geprüft, die Hauptdiagnose von M 30.0 auf N
    17.8 abgeändert unter Berufung auf die SEG 4 - KDE 296. Seitens des Foka
    der DGfM besteht ein Dissens zu dieser KDE:

    Dissens:


    DKR D002f Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde
    liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt
    wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so
    ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.


    Dies gilt analog dem Ätiologie- und Manifestationsprinzip auch
    für Krankheitsbilder, die unmittelbare Folge einer anderen zugrunde
    liegenden Erkrankung sind. Die Ätiologie- und
    Manifestationsverschlüsselung ist gemäß DKR nicht nur auf das Kreuz-/Stern-System begrenzt, sondern kann mit allen ICD-10 Kodes benutzt werden.


    Daher ist in diesem Fall die Wegener-Granulomatose die Hauptdiagnose und das akute Nierenversagen Nebendiagnose.


    Unsere Entscheidung zur Auswahl der M 30.0 als Hauptdiagnose basierte
    auf der gleichen Argumentationsbasis. Der Gutachter des MDK
    argumentiert diesbezüglich nicht weiter, sondern verweist auf die
    entsprechende KDE. Da der Patient während des stationären Aufenthaltes
    ebenfalls eine Shuntanlage erhielt, führt die jetzige Kodierung in eine
    Fehler - DRG, die gegenüber der MDK - geforderten Kodierung höher
    bewertet ist.


    Hat jemand diese Konstellation bereits erfolgreich - entgegen der KDE - verteidigen können ?


    Ich freue mich über jede Rückmeldung.


    Viele Grüße


    Stephan Wegmann

  • Sehr geehrter Münsterländer,
    Die Kodierrichtlinie D002f ist eindeutig: Sie finden als Ursache der akuten Niereninsuffizienz einen M. Wegener, dessentwegen auch eine immunsuppressive Therapie eingeleitet wird -> wird zur HD. Die Intention des MDK erscheint offensichtlich.
    Ergänzend noch Link zur Stellungnahme der FoKA.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    Einmal editiert, zuletzt von WStark (8. September 2011 um 13:15) aus folgendem Grund: Ergänzung Link zur FOKA

  • Hallo,
    "Schade", dass es kein Diabetiker war. Denn da würde der MDK den Diabetes als HD fordern. Scheint wohl ein anderes Relativgewicht zu haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wenn man die DKR
    "Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde
    liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt
    wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so
    ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren"
    anwenden möchte, dann sagt man aber, dass ein akutes Nierenversagen ein Symptom ist. Stimmt das wirklich? Ein akutes Nierenversagen ist doch eine Erkrankung, die zwar auf dem Boden der Wegener-Granulomatose aufgetreten ist, aber doch nicht nur ein Symptom?!

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    könnte man sich zu Kodierzwecken nicht darauf einigen, dass Symptome aus dem Kapitel XVIII des ICD-Verzeichnissses stammen und also beginnend mit R kodiert werden?

    Das wäre in der Handhabung doch viel praktischer als die medizinisch oft unergiebigen Diskussionen, die auch in diesem Beispiel wieder geführt werden müssen.

    Gruß

    S. Stephan

  • Guten Tag allen im Forum,
    ich möchte gern meine Frage hier anhängen, da diese inhaltlich dazupasst.
    Ich habe einen Pat., welcher chronisch niereninsuffizient ist auf dem Boden einer Wegener Granulomatose mit glomerulärer Krankheit M31.3+ N08.5*.
    Er ist bereits Dialysepatient und da er einen AV- Shunt und einen Demerskatheter hat, kommt er jetzt zur Entfernung des Demerskatheters.
    Was ist jetzt die HD ?
    chronische Niereninsuffizienz N 18.5 oder
    Wegener Granulomatose mit glomerulärer Krankheit M31.3 + N08.5*
    Wer kann helfen ?

    Ein frohes Osterfest allen
    Mit vielen Grüßen
    Lorelei

  • Hallo,
    ist das nicht eine geplante Folgebehandlung? So ähnlich wie die A.p.-Rückverlagerung? Dann würde ich die HD der Demers-Implantation wählen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    und sonnig Grüße aus dem Ruhrgebiet. Ich sehe hier gemäß der DKR 0912f die Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff als zutreffend an.

    Viele Grüße