Fallzusammenführung?

  • Guten Tag,

    Pat kommt wenige Tage nach ME mit einer Fraktur an derselben Stelle wieder.

    Komplikation oder eigener Fall?

    Vielen Dank und allen einen schönen Feierabend


    Lolly :)

    Lolly :)

  • Guten Abend Herr Selter,

    wahrscheinlich habe ich meine Frage nicht gut formuliert.
    Natürlich ist grundsätzlich zu prüfen, ob es nach den Regeln des Fallpauschalenkatalogs zu einer Zusammenführung der Fälle kommt.

    Was mich aber stutzig macht, daß der MDK auf jedenfall davon ausgeht, daß die Fraktur eine Komplikation des vorangegangenen Ereignisses ist.Das wird als Grund für die Zusammenführung angeführt. Im Arztbrief wird dieser ZUsammenhang aber nicht hergestellt.

    Hat hier auch die Entscheidung und Diagnosestellung des behandelnden Arztes Priorität?

    Lolly  :S

    Lolly :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es muss eine im Verantwortungsbereich der Klinik aufgetretene Komplikation sein. Wie will der MDK dies erklären? Ich gehe mal davon aus, dass die ME gemacht wurde, weil die Zeit dafür reif war und die Fraktur durchbaut. Zum Mechanismus der erneuten Fraktur haben Sie keine Angaben gemacht.
    Soll ab jetzt jede Osteosynthese im Körper verweilen, weil ggf. eine (Re)Fraktur nach ME auftreten kann? Absurd!

  • Hallo zusammen,

    hier geht es auch um eine Fallzusammenführung:

    1. Aufenthalt: Implantation einer nicht zementierten Totalendoprothese Hüftgelenk --> DRG I47B, bei Entlassung: regelrecht einliegende Prothese

    2. Aufenthalt: 3 Tage nach Entlassung: Periprothetische Fraktur mit Einstauchung des Schaftes bei leiender Hüft-TEP, kein Sturz erfolgt

    MDK verlangt eine Fallzusammenführung aufgrund der Tatsache einer Komplikation nach vorausgegangener OP, doch mE ist dies keine in den Verantwortungsbereich der Kinik fallende Komplikation. Sehe ich das falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von benjamin60 (2. Juli 2012 um 14:41)

  • Hallo,

    und da war gar nichts passiert?
    Ohne Trauma kommt es doch nicht zu einer periprothetischen Fraktur.
    Es ist doch wahrscheinlicher, dass es intraoperativ zu einer Fissur gekommen ist, die in den Rö-Bildern nicht zu sehen war und erst nach Belastung manifest wurde.

    Und dann ist es eine Komplikation, die in den Verantwortungsbereich des KH fällt.

    Gruß
    B.W.

    Einmal editiert, zuletzt von kodierer2905 (2. Juli 2012 um 15:06)

  • Hallo zusammen,

    das BSG beschäftigt sich am 12.07. mit der Wiederaufnahme wegen Komplikation bzw. mit dem Begriff "in den Verantwortungsbereich des KH fallend". Ich hoffe, danach ist wieder ein Thema vom Tisch. Ob wir dann klarer sehen, mag jeder aus seiner Perspektive entscheiden.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt