Adipositas Chirurgie

  • Hallöchen und einen wunderschönen Guten Tag,

    Ich habe eine Frage und zwar PAt. hat sich 2005 ein Magenband legen lassen auf eigene Kosten.

    Kommt jetzt wieder wegen Portkatheterleckage und Chronische Cholezystitis bei Cholezystolithiasis.

    Pat wird operiert Kasse will jetzt nicht zahlen. Da Patientin das Magenband 2005 selber bezahlt hat. Gibt es eine akutelle Rechtsprechung zu solchen Fällen.

    Ich danke schonmal Gruß die Hütti

  • Hallo Hütti,

    da brauchen Sie gar keine Rechtsprechung, sondern nur das SGB V. Die Kasse muß medizinisch notwendige Eingriffe zahlen, daran zweifelt wohl niemand ernsthaft.

    Im § 52 Abs. 2 steht dann:
    "Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."

    Wenn man also bei der Kasse der Auffassung ist, beim Magenband handele es sich um eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, dann hat die Kasse den Versicherten, aber ganz sicher nicht das die medizinisch notwendige Folgeoperation erbringende Krankenhaus, an den Kosten zu beteiligen.

    Man stelle sich mal vor, das "reparierende" Krankenhaus müsse die Folgen selbst tragen, wie stellt sich die Kasse das vor? Sollen Sie bei jeder OP fragen, ob der Voreingriff auch medizinisch notwendig gewesen sei? Absurd.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Dr. Blaschke,

    das sehe ich alles andere als absurd an. Warum sollte die Solidargemeinschaft Folgekosten von selbstgeleisteten Operationen übernehmen.

    Bei Magenbändern ist das zwar seltener als beim Klassiker, den Brust-OPs. Nach einiger Zeit muss das selbstbezahlte Implantat aus medizinischen Gründen entfernt werden.

    Niemand zweifelt an der medizinischen Notwendigkeit der Re-OP. Das Krankenhaus wird auch hier die Kosten im Rahmen des Sachleistungsprinzips über die KK in voller Höhe erhalten. Aber ich finde es absolut korrekt, wenn die Kasse sich vom Versicherten einen angemessenen Anteil im Rahmen des Erstattungsanspruchs zurück holt.

    Ich wüsste nicht warum ich Frau Schmitz die Brüste bezahlen soll, weil ihr ihre nicht gefallen. Und wäre die erste OP medizinisch (!) notwendig gewesen, wäre auch ein Antrag über die KK gelaufen.

    Nicht anders ist die Sache beim Magenband. Kein gesetzlich Versicherter wird nicht im Vorfeld der OP den Weg über die Kasse gehen. Wir reden hier über einige Tausend Euro Behandlungskosten. Wenn die Kasse -und ggfs. auch der Widerspruchsausschuß, oder das SG- dann ablehnt, und der Versicherte sich das Band auf eigene Kosten einsetzen lässt, warum sollte dann für Folgeoperationen die Kasse/Solidargemeinschaft alles alleine zahlen?

    Nach meinem persönlichen Empfinden, sollte das SGB umgeschrieben werden und "in angemessener Höhe" geändert werden in "in kompletter Höhe".

    Tut mir leid, falls jemand persönlich betroffen ist davon, aber null Verständnis meinerseits.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo DRG-Rowdy,

    m. E. ging es nur darum, ob die Kosten am Krankenhaus hängen bleiben sollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo DRG-Rowdy,

    dann haben Sie mich falsch verstanden, bitte lesen Sie meinen Beitrag nochmals in Ruhe durch. Absurd ist, wenn das "reparierende" Krankenhaus für seine Leistung, also die Beseitigung der Komplikation, in die finanzielle Haftung genommen werden soll!

    Der Kostenträger soll sich an den/die Versicherte(n) wenden und eben nicht an das Krankenhaus, so wie es im Gesetz geregelt ist. Wie der im Beitrag genannte Kostenträger auf etwas anderes kommen kann, erschließt sich mir nicht. Da war wohl wieder der unbedingte Sparwunsch Vater des Gedanken, bevor das Denken zum Einsatz kam.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum,

    keine unötigen Sorgen, die angesprochenen Folgekosten bleiben bestimmt nicht am KH hängen. Vielmehr werden diese erstmal von der KK geschultert bzw. vorgestreckt. Der KK-Mitarbeiter hat dann die ehrenvolle Aufgabe die entstandenen Kosten in "angemessener Höhe" zurückzufordern. Wie dies dann in der Praxis aussieht kann man sich wohl denken...

    Im Einklang mit DRG-Rowdy bin ich ebenfalls der Meinung das hier der § 52 Abs. 2 SGB V soweit geändet gehört das hier anstelle zu lesen wäre" haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine med. nicht indizierte ästhetische OP, eine Tatowierung o. Piercing zugezogen sind sämtliche anfallende Folgekosten vom Versicherten selbst zu tragen".

    Zugegeben, für die Leistungserbringer wäre eine solche Änderung weniger lukrativ, denn diese müssten dann selbst die "ehrenvolle" Aufgabe übernehmen und die entstandenen Kosten dann vom Pat. selbst eintreiben (soweit dieser liquid ist).

    Wieso bis jetzt (gem. § 52 SGB V) die Versichertengemeinschaft diese (nicht unherblichen) Folgekosten "vorstrecken" muss und im Endeffekt noch darauf "sitzen" bleibt, ist mir bis heute unverständlich.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz


  • Zugegeben, für die Leistungserbringer wäre eine solche Änderung weniger lukrativ, denn diese müssten dann selbst die "ehrenvolle" Aufgabe übernehmen und die entstandenen Kosten dann vom Pat. selbst eintreiben (soweit dieser liquid ist).

    Wieso bis jetzt (gem. § 52 SGB V) die Versichertengemeinschaft diese (nicht unherblichen) Folgekosten "vorstrecken" muss und im Endeffekt noch darauf "sitzen" bleibt, ist mir bis heute unverständlich.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    Weil es auch nicht sein kann, das EIN Krankenhaus das Inkassobüro für eine KK spielt, und dann alleine auf den Kosten sitzen bleibt. Denn (auch wenn ich mit der Forderung nach einer vollständigen Bezahlung durch den Pat. völlig d`accord gehe!) ist es ziemlich unfair solche Kosten einem Haus aufzubürden anstatt sie, Achtung! SOLIDARGEMEINSCHAFT!!, auf alle zu verteilen!

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Weil es auch nicht sein kann, das EIN Krankenhaus das Inkassobüro für eine KK spielt, und dann alleine auf den Kosten sitzen bleibt. Denn (auch wenn ich mit der Forderung nach einer vollständigen Bezahlung durch den Pat. völlig d`accord gehe!) ist es ziemlich unfair solche Kosten einem Haus aufzubürden anstatt sie, Achtung! SOLIDARGEMEINSCHAFT!!, auf alle zu verteilen!

    Hallo,

    da unterstütze ich Einsparungsprinz. Leistung gegen Bares, bei der Brustvergrößerung mit Implantaten oder dem Einbau vom Magenband funktioniert es doch genauso. Dann kann es doch bei der OP der Kapselfibrose auch so sein, wenn es klar geregelt wäre, oder? Achtung, dies natürlich losgelöst von dem Fall aus dem ersten Posting, sondern bei reinen Komplikationen von vorherigen Wunschleistungen.
    Ich unterstelle mal, dass Sie die ebensowenig von Ihren Beiträgen (egal ob GKV oder PKV) finanziert haben wollen, wie ich von meinen.

  • Guten Morgen,

    da habe ich wirklich zu schnell gelesen. Sorry.

    Aber bei uns ist es so, dass wir dem KH natürlich die Kosten in voller Höhe zahlen. Und bislang wurde auch wirklich jeder Betrag von den Versicherten zurückgezahlt.

    Ich hätte auch keine Probleme diese Beträge über das Hauptzollamt beibringen zu lassen. Das war allerdings bislang noch nicht notwendig.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Ok... Aber es ist schon erstaunlich, daß Kostenträger hier ganz deutlich über das Ziel hinausschießen. Aber wir hatten auch schon ein MDK-Gutachten, das zu der Auffassung kam, der Komplikationscode (hier als ND, da die Aufnahme eigentlich wegen einer anderen Sache erfolgte) dürfe nicht codiert werden, da es sich bei der vorausgegangenen Operation (in einem anderen Haus durchgeführt!) nicht um einen medizinisch notwendigen Eingriff gehandelt habe.

    Viele Grüße, schönen 2. Advent,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Ist alles irgendwie OT:

    Noch mal: Ich stimme völlig damit überein, dass der Patient für diese Sachen selbst in die Tasche greift.

    Aber, ich sehe auch nicht, dass EIN Krankenhaus dann für die KKn den Zwangsvollstrecker spielt. Und ich sehe auch nicht, das EIN Krankenhaus ALLEIN auf den Kosten sitzenbleibt.

    Ansonsten müssten Krankenhäuser das Recht haben, solche Behandlungen nur gegen VORKASSE durchzuführen, was nichts anderes bedeutet als dass sie eine Behandlung ablehnen dürften!

    Die Krankenkasse geht in Vorleistung für die Behandlung, kann sich dann das Geld vom Versicherten wiederholen, und wenn der Versicherte nicht zahlen kann, trägt die SOLIDARGEMEINSCHAFT die Kosten, und nicht nur ein KH. Das nennt man dann "die Last auf viele Schultern verteilen"; eigentlich das Grundprinzip eines Solidarsystems (sollte eigentlich auch bei KKn bekannt sein).

    Krankenhäuser sind kein Inkassounternehmen der GKV!

    Was Krankenkassen WOLLEN ist Kunden zu behalten, und da wäre es natürlich doof zu sagen "wir zahlen das nicht. Sieh selbst zu wie du klarkommst", denn das gäbe Streit; also wird der "Streit" zwischen KK und Versichertem, ganz bequem, auf die Krankenhäuser abgewälzt. :cursing:

    Ansonsten hätte ich noch ganz andere Vorschläge: Alkoholsucht, Adipositas, Rauchen, Extremsportarten, allgemein gefährliche Sportarten (wozu auch Fussball und Tennis zählen): Das wären dann alles Sachen, bei denen man sagen kann: "Hey, selbst dran Schuld; Zahlt die Solidargemeinschaft nichts!" Man was könnten wir Geld einsparen. Schon allein, wenn die ganzen Alkoholiker ihre 15 Entgiftungen selbst zahlen müssten!
    Jeder 17jährige, der nicht weiß wo beim Alkohol seine Grenzen liegen, bekommt ne Rechnung für eine Nacht ITS zugeschickt. Jeder Raucher zahlt die Amputation selbst. Wir sparen sämtliche DM II Medis ("Sie sind ja fett und somit selbst Schuld an ihrem DM II! Warum sollen wir für Ihre "Sünden" zahlen!"), und die ganzen Amputationen.
    "Wie? Am Sonntag beim Fussball nen Kreuzbandriß zugezogen? Na dann fangen Sie schon mal an zu sparen, oder nehmen Sie einen Kredit auf!"

    Und nochmal: Ich stimme völlig damit überein, dass die "Opfer" von ästhetischen OPs ihren Kram selber bezahlen! Aber ich sehe nicht ein, dass ein einzelnes Krankenhaus auf solchen Behandlungskosten sitzen bleibt! DAS ist nunmal Aufgabe einer Solidargemeinschaft. Entweder man hat sie, oder man sagt "jeder ist sich selbst der Nächste". Aber dann brauchen wir keine Krankenkassen, denn dann ist jeder selbst dafür zuständig abgesichert zu sein!

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA