Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung und PKMS

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,


    ich befürchte, dass wir ein klein wenig aneinander vorbei reden.

    Natürlich haben wir höhere Kosten durch die Nutzung und des Wegfalles des Pflegenotprogrammes, doch geht es mir lediglich um den OPS 9-20 neben dem OPS 8550.1 oder 2 (Normal DRG´s ausgenommen).

    Wie Sie aber auch anmerken, sind Sie für mehrere Fachbereiche innerhalb eines Krankenhauses zuständig. Vieleicht ist da unser Mißverständnis, da wir tatsächlich eine Solitär Akutgeriatrie mit einer Komplexquote von ca. 90% sind.

    Die Antwort hat monsterc geliefert.

    Zitat

    Das einzige Argument welches nachvollziehbar ist, ist die Indikation für die geriatrische Frühreha. Wenn ich einen "PKMS-fähigen" Patienten habe, der bis zum Behandlungsende auf der Geriatrie PKMS auslöst, dann muss man sicherlich die Indikation der geriatrischen Behandlung hinterfragen

    Auf den Punkt gebracht! Sobald der OPS 8550.1 oder 2 draufgesattelt wird, sind es frührehabilitative Komplexbehandlungen. Und hier lässt sich derzeit noch der 9-20 auslösen, was unlogisch ist.

    Viele Grüße

  • Schönen guten Tag Spartaner,

    warum soll die Möglichkeit, den OPS 9-20 neben dem OPS 8-950 anzugeben, unlogisch sein. Neben jedem anderen OPS - auch anderen Komplex-OPS, ist dies ebenfalls möglich und ebenfalls nicht unlogisch. Ausnahmen sind nur die Intensivbereiche. Betrachten Sie die Geriartrie etwa als vergleichbar mit den Intensivbereichen? Davon gehe ich nicht aus. Daher gibt es keine Unterschiede zwischen "normal"-DRGs und geriatrischen DRGs.

    Dass sie ein Krankenhaus mit ausschließlich geriatrischer Behandlung vertreten, habe ich schon verstanden. Dass kann sicherlich andere Blickwinkel und Interpretation für Sie zur Folge haben, aber gerade deshalb finde ich es nicht angemessen, Ihre Sichtweise auf alle Anderen, die geriatrische Behandlungen durchführen, auszudehnen. In Ihrem Haus mag das anders sein, aber insgesamt gesehen ist die Geriatrie eine von vielen Fachdisziplinen, die über die DRGs abgebildet werden. Es gibt im Hinblick auf die Abrechnung nichts, was aus meiner Sicht begründen würde, dass die Geriatrie hier eine Sonderstellung hat!

    Noch einmal: Die ZE für den PKMS sind nichts anderes, als ein neuer Verteilungsschlüssel für Gelder, die aus politischen Gründen gezielt und vor allem zusätzlich für die Pflege mobilisiert und zur Verfügung gestellt wurden. Der PKMS soll diese Gelder zusätzlich !!! auf besonders pflegeaufwändige Patienten lenken. Die Grunderkrankung oder Behandlung hat damit gar nichts zu tun und die Pflegeleistung war auch schon bisher und auch schon bei allen Patienten in der DRG abgebildet - unabhängig davon, ob dies im Einzelfall auskömmlich ist oder nicht.

    Selbst wenn ich ihre Auffassung inhaltlich nachvollziehen könnte und Sie bzw. der Bundesverband erfolgreich dafür sorgen, dass im nächsten Jahr die parallele Verschlüsselung von PKMS und geriatrischer Komplexbehandlung ausgeschlossen wird: Können Sie die Auswirkungen, die dies auf Budgets von Krankenhäusern mit geriatrischer Abteilung oder gar auf den Landesbasisfallwert hat absehen? Glauben Sie denn wirklich, dass die Krankenkassen sich dann darauf einlassen, die wegfallenden PKMS-Erlöse der Geriatrie dann in den Landesbasisfallwert einzurechnen?
    Ich fürchte, das könnten wir dann abschreiben!


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    ich denke das wir garnicht so extrem weit voneinander entfernt sind. Es geht um den frührehabilitativen Charakter der 8550 der tatsächlich in Frage zustellen ist. Aufgrund der langen Liegezeiten sollte der PKMS relativ leicht erreichbar sein, da unser Patientenklientel sicher über die Dauer der Zeit den Punktwert erreichen dürfte.

    Gerade weil die Folgen nicht absehbar sind mache ich mir Gedanken und kann der Argumentation der Kassen in Teilen sogar nachvollziehen. Für die Normal DRG´s in der Geriatrie sehe ich allerdings kein Konflikt.

    Sicher könnte man sagen, "mitnehmen und gut ist es" doch denke ich auch, dass es mitelfristig eher schadet als nutzt.

    Trotz Dessen freut mich diese rege Diskussion und vorallem ein Forum für solch einen Austausch gefunden zu haben.

    Viele Grüße und eine angenehme Nacht

  • Hallo Forum!

    Und weiter gehts mit der PKMS X( .

    Wir führen in unserer Klinik die neurologische Frühreha durch. Durch den OPS 8-552.- (neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) generieren wir in vielen Fällen die B43Z.

    Zuerst wurde die PKMS von einer Krankenkasse nicht bezahlt. Begründung:
    "[...] es handelt sich bei der Fachabteilung Neurologie nicht um eine Normalstation im Sinne des OPS."

    Als die ersten PKMS vom MDK geprüft wurden und dieser die ordnungsgemäße Kodierung bestätigte, wurde die PKMS wieder nicht bezahlt. Begründung:
    "Die Abrechnung einer neurologischen-neurochirurgischen Frührehabiltiation und zusätzlich dem ZE130 für hochaufwendige Pflege ist unserer Meinung nach nicht möglich. Im Rahmen der Komplexleistung wird die aktivierende Pflege vergütet, die bereits die hochaufwendige Pflege beinhaltet."

    Nun erhielten wir eine neue Begründung:
    "Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat in einem Grundsatzgutachten festgelegt, bei welchen Indikationen ein Zusatzentgelt der Anlagen 2 und 5 bzw. der Anlagen 4 und 6 der FPV 2012 zusätzlich abgerechnet werden kann. Danach ist die Abrechnung des Zusatzentgeltes aufgrund der genanten Leistung nicht möglich."

    Hat jemand etwas von diesem "Grundsatzgutachten" gehört? Ich konnte noch nichts finden.

  • Hallo Herrmännchen,

    es ist doch spannend zu sehen, wie einfallsreich die Krankenkassen sind. Ein Hickhack sondergleichen. Da ich ja dazu neige mir die Dinge (zu) einfach zu machen, würde ich sagen, dass dieses Grundsatzgutachten nichts an der aktuellen Kodiergrundlage ändert. Es gibt ein klares Statement des DIMDI unter welchen Bedingungen das PKMS abrechenbar ist. Da diese Stellungnahmen in Verbindung mit den Kodierrichtlinie verbindlich sind, können die Krankenkassen (oder wer auch immer) zunächst schreiben was sie wollen. Das es sicherlich Bereiche mit gewissen Überschneidungen von PKMS und anderen Komplexkodes gibt ist unbestritten, hier haben sich ja auch viele Seiten ins Vorschlagverfahren eingebracht. Im Rahmen dieses Verfahrens wird es sicherlich Anpassungen geben, bis dahin würde ich nur jedem der sich solcher Willkür ausgesetzt sieht zur Klage raten. Abgesehen davon ist es der Kasse nicht gestattet vor Abschluss eines MDK-Verfahren Teilbeträge ihrer Rechnung einzubehalten, allein aus diesem Grunde sollte man klagen. Die Kassen profitieren zudem ja doppelt von der Ablehnung der PKMS-Kodes.

    Das MDS Gutachten wird sicherlich interessante Aspekte erhalten, gefunden habe ich es auch noch nicht, danke aber sehr dafür, dass Sie diesen Kassenhinweis weitergeleitet haben.


    Viele Grüße,

  • Hallo Herrmänchen,

    diese Grundsatzgutachten werden i.d.R. für die Entgeltverhandlungen erstellt und sind jeweils nur ein paar Zeilen lang.

    Wir wurden in der Entgeltverhandlung für das ZE127 Neurostimulator damit konfrontiert. Demnach darf ein Neurostimulator nur von einem Neurochirurgen implantiert werden...

    Die SLT wollte uns allerdings die "Gutachten" leider nicht aushändigen.

    Nach mehrmaligen Rückfragen kam halt raus, dass diese jährlich für die ZE erstellt/ ergänzt werden

    gruß

    S. Lindenau