Hallo Insider des DRG-Systems,
1. Werden Rückzahlungen von Kalkulationskrankenhäusern an die KK im Rahmen von MDK-Prüfverfahren bei der DRG-Kalkulation berücksichtigt und wenn ja, wie?
(Beispiel: MDK/KK fordert Unterschreitung der uGVW und erhält entsprechende Rückzahlung)
2. In unserem Haus dauern MDK-Verfahren sehr lange, durchaus auch ein Jahr und mehr.
Wenn ich einmal unterstelle, dass dies in Kalkulationshäusern ähnlich ist, ergibt sich die Frage, wie Rückzahlungen an die KK in die Kalkulation der DRG eingehen, die bei der Kalkulation überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden können, weil es sich um einen Fall am Ende des Kalkulationsjahres handelt, der nach entsprechendem MDK-Procedere nicht mehr berücksichtigt werden kann, da die Kalkulationshäuser ihre Daten bis zum 31.3. des Folgejahres abgeben müssen.
3. Sofern Rückerstattungen an die KK bei der Kalkulation nicht berücksichtigt werden: gehen die Rückerstattungen voll zu Lasten der KH?
4. Wohin fließt das Geld der Rückerstattungen bei den KK?
Vielleicht können mir ein paar Systeminsider Antwort geben?
Besten Dank
medman2