Hallo Forum!
Wie seht ihr folgende Konstellation:
MDK fordert form- und fristgerecht Unterlagen an, Prüfauftrag: Abrechnung korrekt? Nach Erhalt der Unterlagen lautet die Ergebnismitteilung an die Kasse und das KH: KODIERUNG korrekt. Nachdem wir als KH sodann die 300 € bei der Kasse geltend machen, teilt diese uns folgendes mit: Leider hätte der MDK nur zur Kodierung Stellung genommen, jedoch vergessen die UGVD mitzubeurteilen (Gefragt war ja auch Abrechnung). Nach (vermeintlich) positivem Prüfergenis für das KH, wären die angeforderten Unterlagen nicht mehr beim MDK vorhanden, so dass zur erneuten Prüfung, nämlich der UGVD, die zuvor übersandten Unterlagen jetzt bitte nochmal vorgelegt werden sollen. Bis dahin gäbe es natürlich auch keine 300 €.
Besteht für uns als KH eine Verpflichtung (im juristischen Sinne) die Unterlagen nochmals zu kopieren und zu übersenden oder nicht (immerhin Ananmesebogen, Fieberkurve, Pflegebericht)?
Vielen Dank im voraus für eure Meinungen!