Erneute Unterlagenanforderung im gleichen Fall

  • Hallo Forum!

    Wie seht ihr folgende Konstellation:

    MDK fordert form- und fristgerecht Unterlagen an, Prüfauftrag: Abrechnung korrekt? Nach Erhalt der Unterlagen lautet die Ergebnismitteilung an die Kasse und das KH: KODIERUNG korrekt. Nachdem wir als KH sodann die 300 € bei der Kasse geltend machen, teilt diese uns folgendes mit: Leider hätte der MDK nur zur Kodierung Stellung genommen, jedoch vergessen die UGVD mitzubeurteilen (Gefragt war ja auch Abrechnung). Nach (vermeintlich) positivem Prüfergenis für das KH, wären die angeforderten Unterlagen nicht mehr beim MDK vorhanden, so dass zur erneuten Prüfung, nämlich der UGVD, die zuvor übersandten Unterlagen jetzt bitte nochmal vorgelegt werden sollen. Bis dahin gäbe es natürlich auch keine 300 €.

    Besteht für uns als KH eine Verpflichtung (im juristischen Sinne) die Unterlagen nochmals zu kopieren und zu übersenden oder nicht (immerhin Ananmesebogen, Fieberkurve, Pflegebericht)?

    Vielen Dank im voraus für eure Meinungen!

    Gruß

    Faircontrol

  • Moin,

    also, ich würde die Unterlagen nicht übersenden.

    Begründung:

    Es ist nicht Ihr Problem, wenn der MDK seinen Aufgaben nicht ausreichend erfüllt, oder die Krankenkasse die Fragestellung nicht ausreichend stellt.

    SIE haben ein Gutachten zu Ihren Gunsten. Ob das der KK gefällt oder nicht, ist nicht Ihr Problem.

    Abgesehen davon: Wenn der MDK Unterlagen vernichtet, dann nur weil die Prüfung abgeschlossen ist.

    Ist ja ziemlich frech was die KK da versucht.

    Schreiben mit Zahlungsziel -> wenn kein Zahlungseingang -> KLAGEN!

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • :P Hallo,

    es darf nur innerhalb von 6 Wochen eine Überprüfung angekündigt werden. Danach nixpix. Der MDK darf auch nur das überprüfen, was angefordert wurde, hat sich also korrekt verhalten, wenn er die UGV nicht überprüft hat, wenn sie nicht angefordert war. Wenn die Kasse das noch überprüfen lassen will, darf das spätestens 6 Wochen nach Rechnungsstellung angekündigt werden, sonst nixpix.tongue.png


    Es ist schon eine gehörige Dreistigkeit, dann nachzuhaken. evil.png

    Mein Rat: Anruf beim Kassen-Sachbearbeiter und freundlich drauf hinweisen, dass da nix mehr geht. smile.png

    300 Euronen sind ganz klar fällig. Pacta sunt servanda.

    Wenn nicht drauf eingeht: Klage.

    Ich Überlege ob auch persönliche Anzeige wegen Veruntreuung zu stellen sein sollte, da der Kassenmensch die Regeln kennt, bewusst bricht und der Kasse Schaden zufügt (Kosten in von vorneherein völlig aussichtslosem Prozess). Wenn die versuchen, uns und der Öffentlichkeit einzureden, wir würden in kriminellen Organisationen (d.h. Krankenhäusern) arbeiten, mit gleichen Waffen zurückschlagen.


    PS; Wieder einmal der Versuch, die UGV zu missbrauchen. Wann wird die endlich abgeschafft?

    Grüße am Abend

    OKIDOCI 8)

  • Hallo miteinander,

    ich möchte hier mal eine andere Sicht der Dinge einbringen. Hier handelt es sich ja formal um einen der seltenen Widersprüche zu einem MDK Gutachten durch die Krankenkasse selbst.
    Wenn nach einem Widerspruch durch ein Krankenhaus Unterlagen nachgefordert werden zögern wir ja nicht diese zur Verfügung zu stellen.
    Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme verstehe ich den Ruf nach Klage hier nicht - vor allem, da der Threadersteller ja selbst sagt die Prüfung sei nicht vollständig durchgeführt worden. Wenn wir selbst fair behandelt werden wollen, so sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen - vor allem wenn es sich um solch Ausnahmen handelt.
    Auf Dauer wäre ein versenden derselben Unterlagen auch meines Erachtens nicht zu toleriern.


    Gruß Elsa

  • Hallo okidoci,

    ganz so war es ja nicht: Die Kasse hatte den MDK nach der ABRECHNUNG gefragt, also Kodierung und UGVD. Dieser hat aber unvollständigerweise das Gutachten nur mit der Beantwortung der Frage nach korrekter Kodierung abgeschlossen und dann anscheinend die Unterlagen vernichtet.

    Meiner Ansicht nach hat jetzt die Kasse ein Problem mit dem MDK (und umgekehrt...), gibt es also einen Grund, warum wir als KH die gleichen Unterlagen nochmals übersenden sollten?

    Gruß

    Faircontrol

  • Guten Morgen,


    Es ist schon eine gehörige Dreistigkeit, dann nachzuhaken. evil.png Mein Rat: Anruf beim Kassen-Sachbearbeiter und freundlich drauf hinweisen, dass da nix mehr geht. smile.png
    300 Euronen sind ganz klar fällig. Pacta sunt servanda.
    Wenn nicht drauf eingeht: Klage.


    Ich empfehle hier etwas moderatere Töne. Sollte Ihnen 6 Wochen nach Frist eine Korrekturmöglichkeit zu Ihren Gunsten auffallen, würden Sie vermutlich auch versuchen, die Forderung noch geltend zu machen und hoffen auf Verständnis. Eine Zurückweisung aufgrund starrer Regeln würde Sie ärgern.

    Der Begriff pacta sunt servanda ist hier Fehl am Platz. Sie haben zwar im weitesten Sinne einen Vertrag mit dem Kostenträger, zumindest in diesem Punkt aber sollte man es vielleich abwandeln in "acta sunt servanda".

    Im Einzelfall Kontakt mit der Kasse aufzunehmen, tut jedenfalls nicht weh. Und eine Zurückweisung des Anliegens kann auch weniger kämpferisch erfolgen.

    Zitat

    Ich Überlege ob auch persönliche Anzeige wegen Veruntreuung zu stellen sein sollte, da der Kassenmensch die Regeln kennt, bewusst bricht und der Kasse Schaden zufügt (Kosten in von vorneherein völlig aussichtslosem Prozess). Wenn die versuchen, uns und der Öffentlichkeit einzureden, wir würden in kriminellen Organisationen (d.h. Krankenhäusern) arbeiten, mit gleichen Waffen zurückschlagen.


    Derartige Geschütze aufzufahren, halte ich für völlig überzogen. Es gibt in der Tat Konstellationen, wo einzelne Kostenträger bewußt und in Serie Klagen riskieren, die sie immer verlieren. Dadurch erhöhen sich die Kosten. Man mag daraus evtl mit einiger Phantasie eine Veruntreuung kontruieren.

    Von kriminellen Organisationen habe ich allerdings noch nichts gelesen. Ich wehre mich laut und öffentlich gegen den Vorwurf der Falschabrechnung. Ein bischen Polemik gehört vermutlich zur Debatte. Aber Anzeigen gegen Einzelne Sachbearbeiter, die hoffen, ihr Anliegen durchzubringen sind in diesem Zusammenhang sicher das falsche Instrument.

    Wenn Sie mit einer derartige Schlacht beginnen, sollten Sie sehr sicher sein, dass all Ihre Abrechnungen immer nach bestem Gewissen korrekt sind und waren. Wer ohne Sünde sei, werfe den ersten Stein...

    Zum Schluss: Wie ist es inhaltlich um Ihren Fall bestellt? Könnte die Anfrage einen objektiven Grund haben? Und bitte antworten Sie nicht, das tue nichts mehr zur Sache, weil die Frist abgelaufen ist.

    Gruß

    merguet


  • 300 Euronen sind ganz klar fällig. Pacta sunt servanda.

    Wenn nicht drauf eingeht: Klage.

    Ich Überlege ob auch persönliche Anzeige wegen Veruntreuung zu stellen sein sollte, da der Kassenmensch die Regeln kennt, bewusst bricht und der Kasse Schaden zufügt (Kosten in von vorneherein völlig aussichtslosem Prozess). Wenn die versuchen, uns und der Öffentlichkeit einzureden, wir würden in kriminellen Organisationen (d.h. Krankenhäusern) arbeiten, mit gleichen Waffen zurückschlagen.


    Hallo Oki,

    auch mit lateinischen Zitaten werden falsche Beurteilung nicht richtig.

    Fakt ist, die Kasse hat gegen ein GA des MDK Widerspruch erhoben. Das kommt selten vor, ist aber genauso rechtens, wie ein Widerspruch durch ein KH. Hier wegen Veruntreuung ein Faß öffnen zu wollen gibt Ihnen die Möglichkeit sich auf die Knochen zu blamieren. Ich möchte jetzt nicht in die gleiche Kerbe hauen von wegen Regeln (nicht) kennen, brechen......

    Wie in der Einleitung geschrieben wurde der Auftrag fristgerecht zur Prüfung gegeben und dem KH mitgeteilt. Nach Gutachten des MDK gibt es einen Widerspruch der KK. Da es sich um das laufende Verfahren handelt, kein neuer Prüfauftrag gestellt wurde, gibt es auch keine 6-Wochen-Frist zu wahren.

    Folglich ist die Aufwandspauschale nicht zu leisten, da noch kein auftragsgemäßes Gutachten vorliegt.


    Es gibt genug Klippen zu umschiffen. Da ist es kontraproduktiv, wenn immer wieder Klischees aufgewärmt werden und die Böden unserer gemeinsamen Tätigkeiten in Salz getränkt werden.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo Forum,

    nochmal an alle:

    Es geht mir primär nicht um 300€ ja/nein, ich möchte auch niemanden verklagen, sondern die Frage ist, ob wir als KH im noch laufenden Prüfverfahren (MDK hatte die Gutachtenfrage ja nicht vollständig geg. der Kasse beantwortet), die Unterlagen, die wir schon einmal vollständig übersandt hatten, nun ein 2. Mal kopieren und versenden müssen oder nicht?

    Gruß

    Faircontrol

  • Hallo Faircontrol,

    ich bin leider überfragt. Ich hatte zum Glück auch nur eine Hand voll solcher Fälle. Wiederrum zum Glück bei kooperativen Häussern.

    Ich hab mich entschuldigt und um erneute Übermittlung gebeten. Allerdings dann nur Unterlagen, die noch notwendig sind, da ja in Ihrem Fall z.b. die Kodierung vom MDK schon bestätigt ist.

    Also Nachfrage bei MDK, was benötigt ihr definitiv und das dann beim KH erneut telefonisch angefordert.

    Da es ein gutes Auskommen mit den Häusern gab, war das auch kein Problem.

    Wie es sich im Zweifelsfall verhält.... Sorry, ich weiß es nicht und hoffe mal, dass ich das auch nicht irgendwann mal herausfinden muss^^

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

    • Offizieller Beitrag

    guten Tag,



    Der MDK darf auch nur das überprüfen, was angefordert wurde,



    Allerdings findet sich weder im Gesetz noch in den landesvertraglichen Vereinbarungen (insbesondere in dem zwischen den Krankenkassenverbänden und der Berliner Krankenhausgesellschaft geschlossenen Vertrag zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung - KÜV) eine Regelung, die eine Überschreitung des Begutachtungsauftrages durch den MDK verbietet bzw. hieran einen Einwendungsausschluss für die Krankenkasse knüpft (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2011 - L 9 KR 163/11 NZB, Seite 4 des Beschlussabdrucks, nicht veröffentlicht).


    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1la2/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=F2D772D70045265AFFF68C24A6CF6758.jpj4?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE120001862&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint



    Gruß

    E Rembs

  • Hallo liebe Forummitglieder!

    Mein "Problem" ist ähnlich, weshalb ich diesen Thread nutze um mir in einer Angelegenheit dringend ihren Rat einzuholen.

    Kurze Erläuterung:
    Wir führen in unserem Haus wöchentlich MDK-Begutachtungen durch. Dabei begutachtet der MDK-Gutachter die Fragestellung der Kassen vor Ort anhand der kompletten Patientenakte. Wir gehen hierbei so gut wie immer im Konsens auseinander.

    Nun haben wir vermehrt Probleme mit einer Krankenkasse, die vereinzelt Meinungen des Gutachters moniert bzw. im Nachgang weitere Fragestellungen an den MDK stellt.
    In den bisher 3 besagten Fällen wurde jeweils die Verweildauer (UGVD) geprüft. Nach Aktenlage wurde in allen Fällen die Dauer der KH-Behandlung für med. notwendig beurteilt. Die Prüfungen vor Ort erfolgten im Juni 2016. Heute (18.01.2017) forderte der MDK die sofortige Zusendung diverser Unterlagen aus der Patientenakte, da die Krankenkasse weitere Fragen bzgl. der VWD gestellt hat. Hierzu liegt uns jedoch kein einziges Schreiben bzw. eine Info vor. Wir wussten also bis dato nichts darüber, zumal der Fall mit der MDK-Begutachtung im Juni für uns als abgeschlossen galt.

    Hierbei stellen sich einige Fragen:
    • Darf die Krankenkasse im Nachgang weitere "Nachforschungen" betreiben?
    • Ist die Krankenkasse hierzu berechtigt, obwohl unsere Abrechnung bereits gutachterlich bestätigt wurde?
    • Sind wir verpflichtet im Nachgang erneut Unterlagen dem MDK zur Verfügung zu stellen? (Obwohl der MDK die Fälle bereits vor Ort begutachtet hat?)
    • Gibt es Vereinbarungen / Richtlinien die dagegen sprechen?

    Ich bin etwas überfragt und bitte um Ihre Hilfe, Ratschläge, Ideen sowie Unterstützung.

    Im Voraus vielen lieben Dank!

    MedCo-MDK

    Einmal editiert, zuletzt von MedCo-MDK (19. Januar 2017 um 18:20)