Kodierung Keime gemäß D012i

  • Wir haben einen Patienten zum sekundären Wundverschluss nach Abzessspaltung 6 Wochen zuvor am 2.9. stationär aufgenommen. Am 27.8. hatte sich dieser Patient zuletzt ambulant in der Poliklinik vorgestellt und bei diesem Termin war ein Abstrich vom Wundgrund entnommen worden, dessen Ergebnis bei Aufnahme vorlag. Es zeigten sich vier verschiedene Keime. Dürfen diese im Rahmen des stationären Aufenthaltes mitkodiert werden?

    Vielen Dank

    SL

  • Ich würde sie mitkodieren, da sie gemäß DKR D012 obligat (S. 27) anzugeben sind. Die Keime ansich müssen auch nicht der ND-Definition entsprechen, da es sich um keine Krankheit/Beschwerde (s. D003) handelt. Vorausgesetzt die Erkrankung, an die sie die Keime hängen ist behandelt - wovon ich in diesem Fall aber ausgehe.

    2 Mal editiert, zuletzt von S.Poetzsch (21. Mai 2012 um 11:29)

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Die Abszesshöhle ist im Rahmen des stationären Aufenthaltes sekundär verschlossen worden und der Patient hat eine Singleshot Antibiose erhalten.

    Dieser Fall ist vom MDK angefragt worden, da die Kodierung der Keime (CCL 3) zu einer deutlichen Erlössteigerung geführt hat.

    Unser Widerspruch, die Keime seien im Rahmen der Kodierrichtlinie D012i korrekt kodiert worden, weil sie zum behandelten Krankenheitsbild gehören würden, auch wenn die Abstrichentnahme vor der stationären Aufnahme lag, das Ergebnis aber erst zur Aufnahme vorlag, wurde nicht akzeptiert. Nun stünde die Klage an.

    Deshalb würden mich Stellungnahmen interessieren. Vielen Dank!

  • Hallo,

    ich denke, die Keime müssten bei Therapie nach Antibiogramm mitkodiert werden. Allerdings erscheint mir der single shot etwas dürftig als Antibiose. Ob man damit bei einer Klage durchkommt?

    Schönen Freitag noch

    Anne

  • Moin.

    anneDD: Wo aber steht geschrieben, dass eine Therapie über x Tage i.v. laufen muss? Auf diese Diskussion würde ich mich nicht einlassen.

    Aufwand größer 0 = kodieren.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,
    die Keime sind im aktuellen Aufenthalt sogar aus 2 Gründen nicht kodierbar:

    1) es ist aktuell kein Keimnachweis erfolgt, der Abstrich stellt eine Momentaufnahme zu einem früheren Zeitpunkt dar. Die Antibiotikagabe ist als prophylaxe gegeben worden, nicht als Therapie einer manifesten Infektion.

    2) Mit den Kodes aus dem Bereich B95.-! bis B98.- werden Erreger als Ursache von Krankheiten verschlüsselt, die in anderen Kapiteln der ICD klassifiziert werden. Der Erregernachweis auf granulierendem Wundgrund ist aber keine "Krankheit" in diesem Sinne, wie es der ursprüngliche Abszess gewesen wäre. Für eine Keimbesiedlung ohne Infektion sind diese Sekundärkodes nicht anwendbar.

    Vor dem inflationären Gebrauch dieser Kodes ist zu warnen, man denke nur an das beklagenswerte Schicksal des E.coli, der bekanntlich nicht nur bei Harnwegsinfekten zu finden ist.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo,
    mit Ihrem Argument Nr.1 bin ich einverstanden, mit dem Argument Nr.2 allerdings nicht.
    Vgl. Stellungnahme vom DIMDI - eine Keimbesiedelung stellt im klassifikatorischen Sinne eine "Krankheit" dar.
    DIMDI Fragen u. Antworten

    Im konkreten Fall reicht aber das Argument Nr.1 bereits aus.
    Gruß
    GenS

  • Hallo,

    D012 besagt u.a.: "Alle Ausrufezeichenkodes , die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben".

    Diese Richtlinie hebt aber - meines Erachtens - den Text der ICD "als Ursache von Krankheiten" nicht auf.

    Welche Krankheit - die auf den Erreger zurückzuführen ist - haben Sie denn anzubieten?

    Gruß,

    B. Schrader

    Einmal editiert, zuletzt von GOMER1 (4. Juni 2012 um 15:29)

  • Hallo,

    nichtsdestotrotz - kein Abstrich während des st. Aufenthaltes ;(


    Gruß,

    B. Schrader

  • Guten Abend!

    Handelt es sich um eine vorstationäre Behandlung? Dürfen denn keine im Rahmen einer vorstationären Behandlung erhobenen Befunde kodiert werden?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg