Nebenwirkung Amiodaron

  • Hallo,

    ich habe derzeit ein Kodierproblem.

    Patient bekommt das Medikament Amiodaron aufgrund von Vorhofflimmern. Bei Aufnahme fallen uns erhöhte Leberwerte auf. Diese werden täglich durch Laborkontrollen geprüft. Meine Oberärztin ist der Meinung das diese aufgrund des Amiodarons erhöht sind und möchte nun das wir diese kodieren. Ich hatte bereits verschiedene ICD vorgelegt wie T88.7 oder R74.8. Sie möchte es jedoch noch spezifischer. Habe nun schon mehrmals die Bücher gewälzt aber finde dennoch nicht den richtigen ICD hierfür. Vielleicht kann mir jemand etwas spezifischeres sagen als die beiden ICD´s die ich gefunden habe.

    Vielen Dank

  • Wenn dies nicht Grund der Aufnahme gewesen ist, riecht es verdammt stark nach einem abnormen Befund.

    Zitat

    D003 Abnorme Befunde


    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Grund der Aufnahme war eine erneute Pulmonalvenenantrumisolation bei Rezidiv des Vorhofflimmerns.

    Meine Oberärztin besteht trotz alledem auf eine Kodierung und zwar auf eine spezifische :(

  • Hallo DanieKK,

    da haben sie ja noch ein hübsches Stück Überzeugungsarbeit zu leisten. Denn Kodiak hat ihnen ja das wesentliche aus den DKR zitiert. Egal welche ICD-Nummer man "ausgraben" würde, bei reinen Kontrollen ist es nicht kodierfähig. :wacko:

    MfG findus

    MfG findus

  • Ist denn außer der Wertekontrolle noch irgendetwas anderes unternommen worden? Medikament gewechselt, Lebersono? Wenn nein, siehe findus und Kodiak. Wenn ja, wäre zumindest schon mal die Kodierfähifkeit als ND gegeben. Aber woher weiß Ihre Oberärztin, dass von den gefühlt ca. 387 Ursachen für erhöhte Leberwerte ausgerechnet das Amiodaron schuld war?

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

  • Das Amiodaron wurde nach erfolgreicher Pulmonalvenenisolation abgesetzt. Und das mit der Überzeugungsarbeit leisten hat mir bisher nicht viel gebracht... Sie besteht weiterhin auf der ND! :(

  • Hallo DanieKK,

    also in letzter Instanz ist der Arzt laut DKR für die "Auflistung der Diagnosen und Prozeduren" verantwortlich. Wenn ihre Oberärztin unbedingt, auch wider besseren Wissens, auf der Kodierung besteht, dann würde ich in ihrem Fall R74.8 kodieren+ Y57.9. Dann eine Gesprächsnotiz zu diesem Fall, geht bei uns im KIS, und der Dinge harren, die da kommen. Bei einer Prüfung geht die Akte zum Arzt und er muss sich persönlich darum kümmern. Sollte es zu einer Prüfung kommen, in sollchen Fällen hoffe ich manchmal regelrecht darauf, dann kann es sehr heilsam sein, wenn der Arzt dem Gutachter nicht widersprechen kann. Die Überzeugungsarbeit wird aber für sie bei den nächsten Fällen einfacher werden.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo,
    ganz allgemein: positiv ist ja, dass man sich einen Kode wünscht. Wenn dann allerdings alle gelieferten nicht passen, dann würde ich (auch Oberarzt) sagen, such' doch selber mal in der Systematik...

    Zum anderen die Kontroll-Regel... Wo ist denn die Grenze zur nur "Kontrolle" oder "weiterführende Diagnostik"?? Wenn ich 3 mal "kontrolliere" (also 4 Befunde erhebe), dann finde ich, dass das schon fast unter "weiterführende Diagnostik" fällt. Auf jeden Fall "weiterführend", wenn z.B. eine Hepatitis-Serologie gemacht wurde. Das ist schon nicht mehr nur Kontrolle, wenn es auch nur ein Laborwert ist.

    Schönen Abend!

    P. Dietz

  • Hallo,
    ganz allgemein: positiv ist ja, dass man sich einen Kode wünscht. Wenn dann allerdings alle gelieferten nicht passen, dann würde ich (auch Oberarzt) sagen, such' doch selber mal in der Systematik...

    Zum anderen die Kontroll-Regel... Wo ist denn die Grenze zur nur "Kontrolle" oder "weiterführende Diagnostik"?? Wenn ich 3 mal "kontrolliere" (also 4 Befunde erhebe), dann finde ich, dass das schon fast unter "weiterführende Diagnostik" fällt. Auf jeden Fall "weiterführend", wenn z.B. eine Hepatitis-Serologie gemacht wurde. Das ist schon nicht mehr nur Kontrolle, wenn es auch nur ein Laborwert ist.

    Schönen Abend!

    P. Dietz


    Hallo Herr Dietz,

    eine Kontrolle ist eine Kontrolle ist eine ...

    Ich seh das pragmatisch und wenn sie hundertmal kontrollieren, wird immer noch keine weiterführende Diagnostik daraus.

    Ich bin aber voll und ganz bei Ihnen, was die Hepatitis-Serologie angeht. Wenn das Blutbild anderweitig auffällig war und man (um der Sache auf den Grund gehen zu wollen) eine Hepatitis-Serologie anstößt, hat man in diesem Fall den Tatbestand einer weiterführenden Diagnostik erfüllt. Und dann spricht man auch nicht "nur" von einem Laborwert, zumal die DKR in dem Zusammenhang von abnormen Labor-, Radiologie- und Pathologiebefunde spricht.

    Unterm Strich erinnert die weiterführende Diagnostik an die Fleischtheke im Supermarkt: "Darf es noch ein bisschen mehr sein?" 8o

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • hallo forum!


    Als GKV-right-coder erhebe ich einspruch gegen angry.png
    1) die codierung dieses falles durch Findus: R74.0, Y57.9!
    2) die ansicht von OA Dr. P_Dietz, mehrfache kontrollen seien eine weiterführende diagnostik.


    zu 1)
    Wenn Sie wissen, das ein arzneimittel die Leberenzym-erhöhung verursacht hat, dann können Sie nicht in R70-R79 gehen.
    Der text von R70-R79 lautet "Abnorme Blutuntersuchungsbefunde OHNE Vorliegen einer Diagnose"
    zu 2)
    Ich kann mich nur Kodiak anschließen "Eine Kontrolle bleibt ... "


    hallo DanieKK!
    Ihre OÄ hat die diagnose zu stellen, nicht Sie! An sich muss die folgende diagnose bereits im E-bericht stehen.
    Wenn Ihre OÄ recht hat (ich denke Sie hat), dann ist die erhöhung der leberwerte die folge der Amiodarone-Medikation. Das ist bei amiodarone häufig der fall, also eine vorhersehbare toxische Schädigung der Leber durch ein Arzneimittel. Ihre OÄ hat zu liefern und zwar einen 4-Steller aus K71 Toxische Leberkrankheit !
    Oder Sie übernehmen die diagnostik, indem Sie das alphabVZ benutzen:
    > Leber > Krankheit > toxisch K71.9.
    bitte sehen Sie sich aber die rubrik K71 auch im systVZ an!


    hallo Findus!
    Unter R70-R79 gibt es ein Exkl.; Abnorme Befunde andernorts klassifiziert - siehe Alphab VZ


    mfg ETgkv 

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Et.gkv,


    Als GKV-right-coder erhebe ich einspruch gegen angry.png

    Ich glaube, dass diese Selbsteinschätzung etwas zu hoch gegriffen ist....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau