Doppelkodierung Plattenosteosynthese

  • Hallo Forum,

    bei einem Patienten wurde ein suprakodyläre Humerusfraktur mittels 2 distaler Humerusplatten radial und ulnar osteosynthetisch versorgt. Dementsprechend wurde auch kodiert mit 2 mal 5-794.k3. Der Kostenträger moniert die Doppelkodierung mit dem Argument, dass "nach den formalen Kriterien des OPS eine Plattenosteosynthese (Mehrzahl) mit einem Code zu verschlüsseln ist. Nur wenn über zwei Zugänge zwei Platten eingebracht werden, wäre dies nicht der Fall." Es erfolgte tatsächlich nur ein Hautschnitt. Leider habe ich kein solches formales Kriterium im OPS-Verzeichnis gefunden. Meiner Ansicht nach ist die Doppelkodierung (bei erheblichem intraoperativen Mehraufwand) gerechtfertigt oder hat der Kostenträger tatsächlich Recht? Würde mich sehr über Meinungen aus dem Forum freuen.

    COTOBI

  • Hallo,

    bisher ist eine Doppelplattenosteosynthese einer Fraktur über einen Zugang mit einem Kode zu verschlüsseln (nur mündliche Auskunft von DIMDI). Das ändert sich aber (sinnvollerweise):


    aus der Vorab-Version des OPS 2013:
    Eine Plattenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die mit Platten einer Platte und den Schrauben, die
    zur Fixierung der Platten Platte benötigt werden, erfolgt


    Gruß

    B.W.

  • Hallo an alle Forumsmitglieder,


    ich bin neu hier registriert (als jahrelange Leserin aber schon lange dabei) und möchte die Hilfe der Diskussionsmöglichkeiten auch endlich aktiv nutzen und freue mich auf Ihre Antworten. Ich bin schon viele Jahre als ärztliche Mitarbeiterin im Medizincontrolling tätig, und ebenso lange immer wieder von den unzähligen Fragen und Problemen die einem so Tag für Tag auf den Tisch flattern, überrascht...

    So, nun konkret zu "meinem Fall" aus dem Jahr 2011!:

    distale bikondyläre Humerusfraktur, welche in einer Sitzung über einen Zugang mit einer bilateralen Plattenosteosynthese (ulnarer und radialer Pfeiler des Humerus je eine Platte) versorgt wurde. kodiert wurde: 5-794.23 zweimal. (5-793.33 wäre m.E. korrekt, da im CT sowohl Mehrfragment- als auch Gelenkbeteilung ausgeschlossen wurde, eine bikondyläre Faktur ist aber mit 5-793. schon richtig, oder??)

    MDK der Bahn (MDK BEV): "BSG-Urteil B3 KR 15/07 R (monokausale Kodierung) (18.09.2008) Ex- und Inklusiva und Hinweise des OPS 2011, SEG4 Nr. 364 Bsp. C ist der Kode formal nur einmal zu verwenden."

    Ich kann weder in den Hinweisen, Inklusiva und Exklusiva eine eindeutige Antwort finden. Was das BSG-Urteil (monokausale Kodierung) hiermit zu tun hat, ist mir auch nicht klar.

    Die Problematik wurde ja schon mehrfach hier diskutiert, aber ich bin ratlos, wie ich gegenüber des Gutachters argumentieren soll, warum der OPS zweifach verwendet wird.

    Hat jemand hierzu neue Erkenntnisse?

    Viele Grüße und danke für Rückmeldungen!

    kodeverdreher

  • Hallo Kodeverdreher,


    haben sie bei dem zuständigem MDArzt einen Widerspruch durch bekommen? Bin auch betroffen und auf der Suche nach Argumenten für den Diplom Mediziner, in gleicher Sache.....


    Gruß


    Ziggi

  • Hallo Ziggi,

    wenn Sie bei der SEG4 KDE 364 in den Kommentar der FoKa schauen (Dissens wegen Variante c), finden Sie die Argumentation, die Sie brauchen und die, wie schon richtig bemerkt wurde, durch die OPS-Änderung 2013 ebenfalls gestützt wird.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

  • Hallo,


    leider habe ich noch keine Neuigkeiten in Sachen der Doppelkodierung zu berichten.

    Ich wollte mich anders aus der Affäre ziehen: Das MDK Gutachten ist über 7 Monate nach Abrechnung erstellt worden. Ich habe mich auf das BSG-Urteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 12/08R) bezogen. Die Kasse argumentiert jetzt, dass der zeitnahe Abschluss eines Prüfverfahrens (in der Urteilsbegründung unter 2a) nicht näher erörtert worden sei. Die Bearbeitungszeit des MDK sei auch nicht den Kassen anzulasten...

    Die Kasse kündigt die Verrechnung des strittigen Betrages an.

    Jetzt werde ich noch weiter in Sachen Kodierregeln recherchieren, falls es zu einer Klage kommen sollte, geht es zwar zunächst um die Verfristung, wenn die Kasse allerdings Recht bekäme, muss ich vorher wissen, ob die Rückzahlung immerhin in Höhe von 4000 € anfällt oder nicht.


    Viele Grüße


    kodeverdreher

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ja das stimmt, das BSG-Urteil hat meine Argumentation hinfällig werden lassen.

    Gleichzeitig habe ich aber auch eine Antwort vom DIMDI erhalten (nach knapp 3 Wochen schon!!). kurz gefasst: im Jahr 2011 galt: zwei Plattenosteosynthesen über den gleichen Zugangsweg sind mit nur einer OPS zu verschlüsseln. Gleichzeitig wurde auf die Änderung für 2013 verwiesen.


    Viele Grüße

    Kodeverdreher