Hallo Forum,
bei einem Patienten wurde ein suprakodyläre Humerusfraktur mittels 2 distaler Humerusplatten radial und ulnar osteosynthetisch versorgt. Dementsprechend wurde auch kodiert mit 2 mal 5-794.k3. Der Kostenträger moniert die Doppelkodierung mit dem Argument, dass "nach den formalen Kriterien des OPS eine Plattenosteosynthese (Mehrzahl) mit einem Code zu verschlüsseln ist. Nur wenn über zwei Zugänge zwei Platten eingebracht werden, wäre dies nicht der Fall." Es erfolgte tatsächlich nur ein Hautschnitt. Leider habe ich kein solches formales Kriterium im OPS-Verzeichnis gefunden. Meiner Ansicht nach ist die Doppelkodierung (bei erheblichem intraoperativen Mehraufwand) gerechtfertigt oder hat der Kostenträger tatsächlich Recht? Würde mich sehr über Meinungen aus dem Forum freuen.
COTOBI