Schönen guten Tag allerseits,
Frage an das DIMDI:
ZitatIn den OPS 9-640 wurde in 2013 die „Ausbildungsklausel“ aufgenommen. Darin heißt es: „Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben…“. Die jeweiligen Berufsgruppen werden jedoch innerhalb dieses Kodes gar nicht spezifiziert. Sind hier in Analogie zu den anderen Kodes aus dem Bereich der Psychiatrie die gleichen Berufsgruppen gemeint oder werden in diesem Fall auch andere abgeschlossene Berufsausbildungen wie beispielsweise Pflegehelfer anerkannt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Ich bitte Sie, die Antwort auch zu veröffentlichen, da die Frage bereits häufiger diskutiert wurde.
Telefonische Antwort:
Es sind die gleichen Berufsgruppen gemeint, wie bei den Kodes 9-60 bis 9-63.
Also gelten auch hier nur die dreijährig examinierten Pflegekräfte!
Ich wünsche noch einen schönen Tag,