Moin,
ich habe ein Problem mit der KK und bin bei der Suche im Netz in dieses informative Forum "gestolpert".
Also, Kind ist stationär auf der psyschosomatischen Station einer Kinderklinik. Es erfolgen regelmäßige Belastungswochenenden von samstags, 9.00 Uhr bis sonntags 18.00 Uhr sowie Anfahrten der Mutter zu Therapeutengesprächen. Medizinische Notwendigkeit für beides wird bescheinigt.
Nun will die KK mir als Mutter die für diese Fahrten entstandenen Fahrtkosten (privater Pkw) nicht ersetzen mit dem Verweis, diese wären mit dem Pflegesatz an das KKH abgegolten.
Stimmt das so? Ich meine, ich kann ja schlecht vom KKH verlangen, mir die Fahrtkosten zu erstatten.
Verwirrte Grüße
Blaue Erdbeere