Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der stationären Abrechnung von implantierbaren Ereignisrekordern im Rahmen der Synkopenabklärung?
Unsere Internisten möchten diese diagnostische Möglichkeit demnächst nutzen. Ich denke, die stationäre Behnandlungsnotwendigkeit ist kein Problem, da die Patienten zur Synkopenabklärung stationär behandlungsbedürftig sind. Mit einem RG von 1,9 scheint mir die resultierende F12Z zur Zeit recht gut vergütet, auch wenn man die Kosten für den Recorder berücksichtigt.
Hatten Sie bisher Probleme mit Kostenträgern?
Danke+Grüße
AnLi