Hallo zusammen,
nachdem der Gesetzgeber im Beitragsschuldengesetz ja so einige "Überraschungen" für die KKs und KHs versteckt hat (Überblick z.B. hier) würde mich mal interessieren, wie die Beteiligten derzeit damit umgehen? Folgt man den teilweise panikartigen Aufrufen der LKHGs und bombardiert die Sozialgerichte mit Last-Minute-Klagen oder wird erstmal abgewartet?
Gerne auch inhaltliche Stellungnahmen zu den Regelungen z.B.: Rückwirkung auf Altfälle? Begrenzung der Dauer der Schlichtungsverfahren im Hinblick auf BSG, B 3 KR 21/12 R? Verjährungshemmung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 8, 11 oder 12? Was ist eine "Abrechnungsfrage von grundsätzlicher Bedeutung"? ...
Bin gespannt auf Antworten & Reaktionen...