9-646 psychoziale Notlage und 9-645 komplexer Entlassaufwand

  • Liebe Forumsmitglieder,

    bei der Umsetzung der neuen OPS


    9-646 Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender Notlage

    und

    9-645 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand


    ist bei uns folgende Frage aufgetreten:

    In bestimmten Fällen wird es Überschneidungen geben, dass also eine Leistung sowohl einem Aufwand bezüglch psychosozialer Notlage als auch im Rahmen einer komplexen Entlassung zugeordnet werden kann. Kann diese Leistung dann in zwei verschiedene OPS einfließen?


    Vielen Dank und freundliche Wochenendgrüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

    Einmal editiert, zuletzt von E. Rah. (13. Dezember 2013 um 16:16)

  • Hallo E. Rah.,

    da es sich bei 9-645 um Leistungen und bei 9-646 um Merkmale handelt, ist es m.E. durchaus möglich, dass ein entsprechender Aufwand in beide Kodes mit einfließen kann. Außerdem müsste ja eine entsprechende Einschränkung der Kodes explizit im OPS-Verzeichnis erwähnt sein. Dort steht jedoch lediglich ein Hinweis darauf, dass diese Leistungen nicht gleichzeitig Therapieeinheiten erzeugen dürfen !

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo miteinender,

    obwohl in den Hinweistexten der Kodes die gleichzeitige Kodierung der erbrachten Leistung nicht explizit exkludiert ist, kann diese meiner Ansicht nach nicht
    gleichzeitig in beiden Kodes angegeben werden. Damit würde diese doppelt „berechnet“.

    Mit dem Kode der psychosozialen Notlagen (9-646) soll der Aufwand zur Abwendung oder Unterstützung bei der Bewältigung der Notlage berücksichtigt bzw. dargestellt werden. Beim Entlassungsaufwand (9-645) geht es um den Aufwand im Zusammenhang von komplexen Entlasssituationen. Zudem beinhalten beide Kodes Mindestmerkmale, die einzuhalten sind.

    Bei den Leistungen, die beiden Kodes zugeordnet werden könnten, müsste es aus der Dokumentation hervorgehen, in welchem Kontext diese erbracht wurden.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Hallo TWak,

    ich glaube, so weit liegen wir gar nicht auseinander.
    Es wird in der Praxis nur ausgeprochen selten Leistungen geben, die sowohl einem komplexen Entlassungsaufwand als auch einer bestehenden sozialen Notlage zugewiesen werden könnten. Aber falls dem so sein sollte, spricht nichts im OPS-Verzeichnis gegen eine doppelte Kodegenerierung.

    Wenn ich 9-645 richtig interpretiere, handelt es sich hier hauptsächlich um "aufsuchende" Tätigkeiten (daher auch der explizite Hinweis auf Fahrzeiten) mit konkretem Bezug zur Entlassung, während es sich in 9-646 um die "Klärung" von Merkmalen handelt (der Vergleich von "Leistung" und "Merkmale" in meinem ersten Beitrag ist daher etwas unglücklich formuliert und nicht ganz zutreffend). Die Schnittmenge ist aber hier wie bereits erwähnt nicht besonders groß, aber auch nicht gleich Null.

    Beide Kodes sind nicht entgeltrelevant und dienen dem InEK ja nur zur Ermittlung weiterer potentieller Kostentrenner.

    Gruß
    Anyway

  • Hallo zusammen,

    besten Dank für Ihre Einschätzungen. Wie so häufig werden wir hier ja keine entgültigen Lösungen finden, was ja auch nicht Sinn und Zweck des Forums ist. Nichts desto trotz finde ich es wichtig Unklarheiten öffentlich zu diskutieren um möglicherweise auch ein Bewusstsein zu schaffen, was bei der Entwicklung und Formulierung von Änderungen/Neuerung bei OPS in Zukunft Berücksichtigung finden sollte.

    Schöne sonnige voralpine Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich bin ganz klar der Ansicht, dass in überschneidenden Fällen auch beide Kodes verwendet werden könne. Solche Fälle können durchaus häufig vorkommen, weil bei Erwerbs- oder Wohnungsverlust sowohl die Psychosoziale Notlage zu beheben als auch die entsprechenden Maßnahmen bei der Entlassung zu veranlassen sind.

    Siehe außerdem den neuen Hinweis des Dimdi, der hier meines Erachtens durchaus übertragbar ist:
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…in/faq_0011.htm

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Ich schließe mich der Ansicht an, das in überschneidenen Fällen beide Kodes kodiert werden können.
    Konte jemand eine Relevanz auf das Entgelt feststellen? Ich habe gerade ein paar Testfälle gegroupt, aber der Schweregrad hat sich nicht verändert. Habe ich evtl. einfach eine ungünstige Konstelation gewählt?

  • Hallo Control-Lord,

    beide Kodes kommen im Definitionshandbuch 2014 nicht vor. Ich gehe davon aus, dass sie eingeführt wurden um mögliche Kostentrenner zu finden. Wenn das so ist werden sie möglicherweise in der nächsten PEPP Version auftauchen.

    grüße, helmutwg