Liebe Forumsmitglieder,
bei der Umsetzung der neuen OPS
9-646 Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender Notlage
und
9-645 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand
ist bei uns folgende Frage aufgetreten:
In bestimmten Fällen wird es Überschneidungen geben, dass also eine Leistung sowohl einem Aufwand bezüglch psychosozialer Notlage als auch im Rahmen einer komplexen Entlassung zugeordnet werden kann. Kann diese Leistung dann in zwei verschiedene OPS einfließen?
Vielen Dank und freundliche Wochenendgrüße