Notfallabrechnung EBM im Krankenhaus

  • Hallo,
    Ich habe jetzt in einer Schulung gelernt, dass man bei der Notfallabrechnung im Krankenhaus alle Leistungen, sprich alle Fachkapitel aus dem EBM abrechnen kann. Demzufolge sei es möglich arztgruppenspezifischen Gebührenordnungspositionen im Rahmen der Notfallversorgung abzurechnen. In unserer Abteilung führte das jetzt zu Unstimmigkeiten und Verwirrung.
    Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die arztgruppenspezifischen Kapitel nur den dementsprechenden Fachärzten vorbehalten sind.
    Leider finde ich auch dazu keine genaue Aussage im EBM, die dieses belegt, vielleicht bin ich aber auch zu blind oder blöd etwas zu finden. ;(

    Würde mich freuen, wenn mir jeman weiterhelfen kann

  • Hallo,

    im EBM steht unter den Arztgruppenübergreifende allgemeine GOP unter Punkt 1.2 Gebührenordnungspositionen für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(-fall)dienst:

    1. Neben den GOP dieses Abschnittes sind nur GOP berechnungsfähig, die in unmittelbaren diagnostischen oder therapeutischen Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen. Die Nr. 1.5 der Allgemeinen Bestimmungen (Arztgruppenspezifische GOP) gilt für die Berechnung von im Rahmen der Notfallversorgung erbrachten GOP nicht.

    :thumbup:

    Viele Grüße

    DiaBi


  • Grundsätzlich richtig. Aber: es gibt KVen, die in ihren Notdienstordnungen bzw. in Abrechnungsbestimmungen Einschränkungen vorsehen. Die gelten dann natürlich nicht nur für die Krankenhäuser, sondern auch für die Vertragsärzte.

    Sie sollten sich daher bei Ihrer KV nach entsprechenden Dokumenten erkundigen.

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo und vielen Dank
    fuer die zuegigen Antworten.
    Danke auch an DiaBi, denn genau diesen Absatz habe ich gesucht!

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe vor Jahren die Notfallabrechnung gemacht. Wir haben immer wenn ein Pat. in die Aufnahme kam, z.B. wegen Fingerquetschung einen Fall angelegt und den Pat. in die hausärztliche Weiterbehandlung entlassen. Nun stellt der Patient sich aus eigenen Stücken nochmals in der Ambulanz wegen der selben Erkrankung vor. Wir haben dann immer einen neuen Fall angelegt. Kollegen in einem andere Haus machen das nicht , sondern behandeln den Fall als einen Abrechnungsfall. Meiner Meinung nach kann das nicht korrekt sein, da Notfall eine einmalige Angelegenheit ist. Es sei denn der Patient wird von Samstag auf Sonntag zur Kontrolle einbestellt.

    Vielen Dank für eine Antwort :) ?(

  • Hallo

    sehe ich so und so - kommt auf den genauen Fall an.

    Aber dennoch zieht unsere Software bei der KV-Abrechnung , diese Fälle zusammen ( im Quartal ) - und macht einen Fall draus. Dies wurde seinerzeit ( zu Zeiten der PG ) auch von der KV Hessen gefordert und mir schriftlich mitgeteilt - dass innerhalb eines Quartales - ein Fall ist.
    Kontrolle ist kein Notfall und somit nicht abrechenbar ....

    Denn sie dürfen eigentlich nur die 01210 1x im Quartal abrechnen - jeder weitere Kontakt mi 01214 ,01216, 01218 ( mit Uhrzeit ) - wenn ich jetzt nicht völlig neben der Spur fahre

    ;( :|

    R.E.

  • Hallo lieber Abrechner,

    vielen Dank für die Antwort ! Es geht in diesem Fall wirklich nur um die Notfallabrechnung. Die KV kann das dochnicht zusammenziehen? !! Ich kann ja auch mit unterschiedlichen Erkrankungen kommen oder aber z.B. 2 x einen Zeckenbiss haben, dann muß ich doch 2 x abrechnen können. NA mal sehen ich habe noch eine Anfrage gestartet.

    ?( ?( X( LG Siggi

  • Hallo,

    in der Notfallabrechnung gibt es nur einen Schein den Sie abrechnen dürfen. Dabei wie weiter oben bereits geschrieben 1x die 01210 und jeder weiterer Kontakt mit 01214 ,01216, 01218 ( mit Uhrzeit ).

    Jetzt ist es KV abhängig, ob Sie Klammerfälle haben dürfen oder die Fälle zur Abrechnung zu einem Fall zusammen fassen müssen.
    Klammerfälle bedeutet, dass Sie zwar im KIS mehrere Fälle/Scheine/Besuchstage haben aber das KV-Prüfmodul Ihnen diese Fälle "klammert", so dass 1x der Patient zur Abrechnung mit den o.g. Ziffern für den jeweiligen Kontakt gegeben wird.
    Dabei ist es unerheblich mit welchen Krankheitsbildern der Patient bei Ihnen auftaucht.

    Gruß

    S. Lindenau