Hallo,
Ich habe jetzt in einer Schulung gelernt, dass man bei der Notfallabrechnung im Krankenhaus alle Leistungen, sprich alle Fachkapitel aus dem EBM abrechnen kann. Demzufolge sei es möglich arztgruppenspezifischen Gebührenordnungspositionen im Rahmen der Notfallversorgung abzurechnen. In unserer Abteilung führte das jetzt zu Unstimmigkeiten und Verwirrung.
Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die arztgruppenspezifischen Kapitel nur den dementsprechenden Fachärzten vorbehalten sind.
Leider finde ich auch dazu keine genaue Aussage im EBM, die dieses belegt, vielleicht bin ich aber auch zu blind oder blöd etwas zu finden.
Würde mich freuen, wenn mir jeman weiterhelfen kann