qualifizierter Entzug 9-700 und Intensiv

  • Hallo Garda,
    wir betreiben eine Spezialstation für Drogenabhängige und stufen sie bisher - angelehnt an die Psych - PV wo Drogenabhängige immer S2 sind - grundsätzlich als Intensiv ein. Da der Betreuungsaufwand (Personalschlüssel) auch deutlich erhöht ist, sehe ich hier auch kein Problem für die Kalkulation. Wir sehen aber auch, dass diese Interpretation nicht wirklich zu den OPS Merkmalsdefinitionen passt (Der MDK akzeptiert das aber). Da meist aber kein anderes Intensivmerkmal zutrifft hat die Einstufung im PEPP system keine Auswirkungen, deshalb überlegen wir zur Zeit auch bei diesen Patienten den neuen Kode 9-700 zu nutzen. Dort (PA02C) gibt es zumindest ab der dritten Woche eine leicht höhere Bewertungsrelation als in PA02D.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    vielen Dank für die Info. Genau hier sehe ich eben auch das Problem, S2 durchgehend, aber streng genommen oft kein Merkmal für Intensiv und nur eines würde ja auch nichts an der PEPP ändern. Damit nur Heroin über PA02A "vernünftig" eingestuft, Rest nicht und damit bei Abrechnung nach PEPP eigentlich unterbewertet. Ich empfehle es (dennoch) genauso abzubilden, wie es ist, weiter S2, aber Intensiv nur, wenn Merkmal vorhanden ist und sonst 9-700 (sofern durchgeführt).

    Viele Grüße, Garda

  • Hallo helmutwg,

    die Einstufung in die Intensivbehandlung hat rein gar nichts mit der PsychPV zu tun, deshalb ist die grundsätzliche S2-Einstufung von Drogenabhängigen schlichtweg nicht OPS-konform! Ich fürchte im Übrigen, dass der MDK bislang noch gar keine Möglichkeit zur Überprüfung dieses Sachverhalts hatte - es sei denn, dass Ihr Haus bereits 2013 optiert und die Fälle nach PEPP abgerechnet hat.
    Ist dem tatsächlich so oder habe ich einfach nur etwas falsch verstanden?


    Garda: was bedeutet eigentlich "vernünftig" eingestuft? Es kann doch nicht unser Ziel sein, alle Fälle auf Biegen und Brechen in der PA02A einzustufen, denn dies hätte doch nur zur Folge, dass zukünftig die entsprechenden Relativwerte deutlich abgewertet würden. Im PEPP geht es doch gerade um eine Differenzierung der Fälle! Eine "wohlwollende Überkodierung" aus letztendlich monetären Gründen führt doch nur zu einem zeit- und arbeitskraftaufwändigen Hase- und Igel-Spiel (siehe DRG) und nutzt niemandem.

    Allseits schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo Anyway!

    deshalb ist die grundsätzliche S2-Einstufung von Drogenabhängigen schlichtweg nicht OPS-konform!

    Laut Erläuterungen der Selbstverwaltung zur PsychPV im Bezug auf die Einstufung als Pseudo-OPS sind Drogenkranke eindeutig als S2 einzustufen. Dies betrifft allerdings nur Abuser und nicht Patienten, die abstinent oder drogensubstituiert leben (http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp…ng_anlage_1.pdf).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS: Natürlich gebe ich Ihnen insofern Recht als dass die Kliniken nicht anfangen sollten, auf Biegen und Brechen die Patienten in hohe PEPPs zu pressen. Wir haben doch im DRG-Umfeld gesehen, was dann passiert.
    Hier auch noch einmal der Hinweis, bevor es vergessen wird (betrifft nicht Sie ;) ): PsychPV und OPS-Behandlungsbereiche haben miteinander nichts zu tun. Ein X2-Patient muss nicht auch ein OPS-Intensiv-Patient sein.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Anyway,

    Psych-PV und Psych-OPS:
    Wenn Sie die Definitionen der beiden Systeme nochmal lesen, werden Sie doch gewisse Übereinstimmungen finden.
    In der Psych-PV werden Pat. als A2, G2, S2 eingestuft, die "manifest selbstgefährdend, somatisch vital gefährdet" sind. Sowohl die Selbstgefährdung, die Fremdgefährdung als auch die vitale Gefährdung findet sich auch in den OPS Merkmalen der Intensivbehandlung wieder.
    Alle Patienten die die Kriterien der A2, G2, S2 erfüllen, sind meiner Ansicht nach auch im OPS als Intensiv mit den entsprechenden Merkmalen einzustufen. Andersherum ist das allerdings nicht automatisch so.

    MDK:
    Wir haben gemeinsam mit dem MDK ein Projekt durchgeführt, bei dem Fallprüfungen im PEPP System simuliert wurden. Hier wurden auch Akten von Drogenabhängigen besprochen. In diesem Zusammenhang wurde das Thema Psych-PV bzw. OPS Einstufung von Drogenabhängigen besprochen.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo allerseits,

    ...dann wäre es also denkbar, dass z.B. ein drogenabhängiger Patient gleichzeitig die Codes 9-60 (Behandlungsart Regelbehandlung, da keine Intensivmerkmale erfüllt sind) als auch 9-981.1 (da S2 nach PsychPV) bedient ????

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass PsychPV mit Psych-OPS zwar zahlreiche Übereinstimmungen hat, aber (gerade was Drogenabhängige angeht) nicht identisch ist...

    ?(

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Anyway,
    Ja genau so sehe ich das. Die Kode aus dem Bereich 9-60 und der Psych-PV müssen keineswegs übereinstimmen.
    Um noch etwas mehr Verwirrung zu stiften:

    Ansatt einen Kode aus dem Bereich 9-60 zu wählen, könnte doch der Kode 9-700 bei entsprechender Erfüllung der Mindestmerkmale mit einer S2 Einstufung gewählt werden, oder?

    Bei uns im Haus wird aktuell diskutiert, ob der geringe Mehrerlös ab der dritten Stufe sich überhaupt lohnt zu Kodieren, da ja quasi im bei Entlassung per Hand durchgezählt werden muss, ob der Pat. auch 3 Therapieelemtente pro Woche wahrgenommen hat und nicht Intensiv Eingestuft war...

    Wie Handhaben andere Häuser das?

  • Hallo Control Lord,

    Das erledigt bei uns die EDV. Die OPS Einstufung wird im System gepflegt, in Kombination mit unserer Leistungserfassung werden die Kodes nach Entlassung vom Psych Scorer (ID Diacos) erzeugt.

    Grüsse helmutwg

  • Hallo zusammen,

    helmutwg: Wenn ich sie richtig verstehe, müssen sie aber doch die OPS Einstufung eingeben, also entscheiden, ob die Regelbehandlung oder die 9-700 mit den Mindestmerkmalen ( u.a. 3 Therapieelemente) zutreffen. Erst dann wird mit der Leistungserfassung der Code automatisiert generiert. Oder kann ihre Leistungserfassung automatisch Therapieelemente (nicht -einheiten) unterscheiden und falls diese nicht ausreichen automatisch auf Regel herunterstufen?

    lord Control: Der "geringe" Mehrerlös kann sich mit jedem PEPP Katalog ändern. Dann hat man allerdings das Problem bei den Bugdetverhandlungen , da man mit den Kodierdaten des Vorjahres das laufende Jahr plant. Und wie auch schon in diesem Thread erwähnt: Mit nach "Erlös kodieren", hat eine Inflation der Leistungen zur Folge, mit dem Problem der Leistungsausweitung bei gleichzeitigem Preisverfall. Das Geld im Gesamtsystem wird nicht mehr werden

    Bei uns wird auch bei Drogenpatienten mit S2 kodiert und unter Umständen gleichzeitig Regelbehandlung.

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo Forum,

    also unsere EDV hilft uns bzgl. "Therapieelementen" leider nicht. Wir prüfen das per Hand, geht aber auch schon aus dem Wocheprogramm hervor.

    Ich muss noch mal das Thema "somatischer Entzug" für die 9-700 in Abgrenzung auch zur Intensiv ansprechen. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Patient im somatischen Entzug engmaschig überwacht wird, entsprechende Medikamente erhält - und ich ihn in der Zeit eher als Intensiv einstufe (das hatten wir ja schon mal diskutiert), wo bleibt dann der "somatische Entzug" im Rahmen der 9-700? Dass er ggf. vorher stattgefunden hat? Der somatische Entzug ist ja auch zeitlich nicht definiert und wird für die überwiegenden Tage des qualifizierten Entzugs sowieso nicht gelten. Dann kann ich den Kode auch in der Tagesklinik einsetzen - sofern die Patienten am Anfang noch "leicht" entzügig sind?

    Anyway bzgl. illegaler Drogen/S2. Mit "vernünftiger" Einstufung meinte ich, dass bisher als aufwändig erkannte Fälle (Absprache S2) doch kaum im neuen Entgeltsystem plötzlich als wenig aufwändig erkannt werden können. Nicht umsonst wird die Heroinabhängigkeit ja in die PA02A geführt, fragt sich nur, warum die anderen nicht. Sind diese Fälle tatsächlich weniger aufwändig?

    Nichtsdestotrotz vertrete ich ja wie gesagt die Linie, die Fälle OPS-konform abzubilden, also wenn ein Intensiv-Mindestmerkmal tatsächlich vorhanden ist -> Intensiv; wenn qualifizierter Entzug -> 9-700 oder bei Regelbehandlung 9-6xx. Psych-PV bleibt bei S2.

    Bis auf wenige Ausnahmen sehe ich Psych-PV und Behandlungsart (Intensiv, Regel, qualifizierter Entzug) ansonsten ziemlich identisch und es sind m.E. von daher eher Fehler, wenn sie nicht übereinstimmen.

    Viele Grüße, Garda

  • Hallo,

    das "Intensivmerkmal" lautet: "Entzugsbehandlung mit _Vitalgefährdung_ durch somatische Komplikationen".
    Da sehe ich schon einen großen Unterschied zum "somatischen Entzug", der für 9-700 gefordert wird.

    Viele Grüße - NV