Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits mehrere Forumsbeiträge zu dieser Thematik gelesen, finde aber unsere Fallkonstellation in dieser Form nicht wirklich.
1. Fall 19.05. bis 22.05. DRG G71Z
2. Fall 25.05. bis 26.05. DRG G71Z
3. Fall 04.06. bis 02.07. DRG G18A
Nach FPV haben wir den 1.und 2. Fall wegen Wiederaufnahme innerhalb der OGVD in die selbe Basis DRG zusammengeführt.
Der 3. Fall liegt innerhalb von 30 Tagen des 1. Falles und es liegt ein Partititionswechsel vor. Unser KIS bietet keine Fallzusammenführung an.
In den Leitsätzen zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung des Bundesministerium für Gesundheit und sozial Sicherung ist beschrieben, dass bei mehrfacher Wiederaufnahme eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG Fallpauschale nicht zulässig ist.
Die Kasse ignoriert diesen Einwand und sieht die Vorgaben der Fallpauschalenvereinbarung als bindend und somit eine Zusammenführung aller drei Fälle als gerechtfertigt.
Auch wenn unser KIS keine Zusammenführung anbietet und die Hinweise in den Leitsätzen des BMG recht eindeutig sind, kann ich die Argumentation der KK nachvollziehen.
Wie sehen Sie die Sachlage?
BG
A. Wagner